Rechtsprechung
BGH, 18.06.2008 - IV ZR 87/07 |
Volltextveröffentlichungen (16)
- lexetius.com
VHB 92 Klausel 7110
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Erheblichkeit des materiellen Gehalts einer Klausel für die Abgrenzung einer (verhüllten) Obliegenheit von einer Risikobegrenzung; Voraussetzungen einer unangemessenen Benachteiligung eines Versicherungsnehmers bei Einschränkung des Versicherungsschutzes
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Abgrenzung zwischen verhüllter Obliegenheit und Risikobegrenzung; Hausratversicherung; Fahrraddiebstahl; Nachtklausel; Abstellen in gemeinsamem Abstellraum
- rabüro.de
Nachtzeitklausel in Hausratversicherung betreffend Fahrräder ist wirksam
- Judicialis
VHB 92 Klausel 7110
- ra.de
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
VHB 92 Klausel 7110
Eine Regelung über Versicherungsschutz für Fahrraddiebstahl während eines bestimmten Tageszeitraums oder aus einem bestimmten Raum enthält eine Risikobegrenzung - RA Kotz
Hausratsversicherung - Fahrradversicherungsschutz
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VHB 92 Klausel 7110
Rechtsnatur der tageszeitlichen Begrenzung des Risikos eines Fahrraddiebstahls in der Hausratversicherung - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Hausratsversicherung: Versicherungsschutz für Fahrräder
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- rechtsindex.de (Pressemitteilung)
Bei Fahrraddiebstahl kein Ersatz von der Versicherung
- bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)
Nachtzeitklausel ist wirksam
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Fahrrad geklaut - Streit mit der Hausratversicherung über Versicherungsschutz während der Nacht
Besprechungen u.ä.
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Hausratversicherung - Klausel zum Versicherungsschutz für Fahrräder zwischen 6 und 22 Uhr ist Risikobegrenzung
Verfahrensgang
- AG Minden, 04.07.2006 - 28 C 116/06
- LG Bielefeld, 28.02.2007 - 22 S 252/06
- BGH, 18.06.2008 - IV ZR 87/07
Papierfundstellen
- NJW-RR 2008, 1411
- MDR 2008, 1099
- NZV 2008, 554
- VersR 2008, 1107
Wird zitiert von ... (13) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 16.11.2005 - IV ZR 120/04
Rechtsnatur einer Kapitalmangel-Klausel in der …
Auszug aus BGH, 18.06.2008 - IV ZR 87/07
Wird von vornherein nur ausschnittsweise Deckung gewährt, handelt es sich um eine Risikobeschränkung; wird dagegen ein gegebener Versicherungsschutz wegen nachlässigen Verhaltens des Versicherungsnehmers wieder entzogen, liegt eine Obliegenheit vor (st.Rspr.; vgl. nur Senatsurteil vom 16. November 2005 - IV ZR 120/04 - VersR 2006, 215 unter II 1 a m.w.N.). - BGH, 24.05.2000 - IV ZR 186/99
Haftungsausschluß nach AVB-Werkverkehr
Auszug aus BGH, 18.06.2008 - IV ZR 87/07
Für die danach vorzunehmende Abgrenzung kommt es, wie stets für die Auslegung von Allgemeinen Versicherungsbedingungen, auf die Verständnismöglichkeiten des durchschnittlichen Versicherungsnehmers ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse und damit auch auf seine Interessen an, die sich am Wortlaut der Klausel und deren Sinn und Zweck orientieren (BGHZ 123, 83, 85; Senatsurteil vom 24. Mai 2000 - IV ZR 186/99 - VersR 2000, 969 unter 1 a). - BGH, 28.11.1990 - IV ZR 184/89
Risikobegrenzung der Haftpflichtversicherung von Architekten und Bauingenieuren
Auszug aus BGH, 18.06.2008 - IV ZR 87/07
Indessen führt nicht jede Einschränkung des Versicherungsschutzes zu einer unangemessenen Benachteiligung des Versicherungsnehmers (Senatsurteil vom 28. November 1990 - IV ZR 184/89 - VersR 1991, 175 unter 3 b). - BGH, 23.06.1993 - IV ZR 135/92
Kein formularmäßiger Leistungsausschluß für wissenschaftlich nicht allgemein …
Auszug aus BGH, 18.06.2008 - IV ZR 87/07
Für die danach vorzunehmende Abgrenzung kommt es, wie stets für die Auslegung von Allgemeinen Versicherungsbedingungen, auf die Verständnismöglichkeiten des durchschnittlichen Versicherungsnehmers ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse und damit auch auf seine Interessen an, die sich am Wortlaut der Klausel und deren Sinn und Zweck orientieren (BGHZ 123, 83, 85; Senatsurteil vom 24. Mai 2000 - IV ZR 186/99 - VersR 2000, 969 unter 1 a).
- BGH, 14.05.2014 - IV ZR 288/12
Haftpflichtversicherungsschutz für Folgen des Unfalls bei Flugschau in Eisenach …
Ausschlaggebend ist vielmehr ihr materieller Gehalt; es kommt darauf an, ob sie die individualisierende Beschreibung eines bestimmten Wagnisses enthält, für das der Versicherer keinen Versicherungsschutz gewähren will, oder ob sie in erster Linie ein bestimmtes Verhalten des Versicherungsnehmers fordert, von dem es abhängt, ob er einen zugesagten Versicherungsschutz behält oder verliert (…st. Rspr., vgl. nur Senatsurteile vom 18. Mai 2011 - IV ZR 165/09, VersR 2011, 1048 Rn. 29; vom 18. Juni 2008 - IV ZR 87/07, VersR 2008, 1107 Rn. 9 …und vom 16. November 2005 - IV ZR 120/04, VersR 2006, 215 Rn. 21 m.w.N.). - OLG Köln, 17.08.2010 - 9 U 41/10
Rechtsfolgen einer Obliegenheitsverletzung in der Gebäudeversicherung; Berufung …
Insoweit verweist die Beklagte auf die Rechtsprechung zur verhüllten Obliegenheit (BGH r+s 2008, 381).Bei jener Einordnung geht es um die Frage, ob der Versicherer von dem generell übernommenen Risiko einen genauer bezeichneten Teil herausnehmen will oder ob der Versicherungsnehmer durch ein bestimmtes Verhalten veranlasst werden soll, zur Verminderung des Risikos beizutragen, was durch Auslegung zu ermitteln ist, andernfalls er seinen Versicherungsschutz verliert (vgl. BGH VersR 2000, 969; VersR 2008, 1107).
- BGH, 05.07.2023 - IV ZR 118/22
Kontrollfreiheit der sogenannten "erweiterten Schlüsselklausel" in der …
Für die danach vorzunehmende Abgrenzung kommt es auf die Verständnismöglichkeiten des durchschnittlichen Versicherungsnehmers an (Senatsurteil vom 18. Juni 2008 - IV ZR 87/07, VersR 2008, 1107 Rn. 9).
- OLG Stuttgart, 27.11.2008 - 7 U 89/08
Berufshaftpflichtversicherung: Versagung des Deckungsschutzes wegen Versäumung …
Wird hingegen ein gegebener Versicherungsschutz wegen nachlässigem Verhalten des Versicherungsnehmers wieder entzogen, liegt eine Obliegenheit vor (BGH VersR 2000, 969, BGH VersR 2006, 215, BGH Urteil vom 18.06.2008, IV ZR 87/07). - BGH, 18.05.2011 - IV ZR 165/09
Schiffsversicherung: Haftungsausschluss bei Fahruntüchtigkeit als verhüllte …
Wird von vornherein nur ausschnittsweise Deckung gewährt und nicht ein gegebener Versicherungsschutz wegen nachlässigen Verhaltens wieder entzogen, so handelt es sich um eine Risikobegrenzung (Senatsurteile vom 18. Juni 2008 - IV ZR 87/07, VersR 2008, 1107 Rn. 9; vom 16. November 2005 - IV ZR 120/04, VersR 2006, 215 unter II 1 a m.w.N.; vom 14. Mai 2003 - IV ZR 140/02, VersR 2003, 897 unter 1 b;… vom 24. Mai 2000 aaO unter 1 a m.w.N.). - OLG Stuttgart, 23.04.2009 - 7 U 220/08
Luftkasko-Versicherung: Einschränkung des Versicherungsschutzes bei fehlender …
Wird von vornherein nur ausschnittsweise Deckung gewährt, handelt es sich um eine Risikobeschränkung; wird dagegen ein gegebener Versicherungsschutz wegen nachlässigen Verhaltens des Versicherungsnehmers wieder entzogen, liegt eine Obliegenheit vor (BGH NJW-RR 2008, 1411; BGH NJW-RR 2006, 394).Für die danach vorzunehmende Abgrenzung kommt es, wie stets für die Auslegung von allgemeinen Versicherungsbedingungen, auf die Verständnismöglichkeiten des durchschnittlichen Versicherungsnehmers ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse und damit auch auf seine Interessen an, die sich am Wortlaut der Klausel und deren Sinn und Zweck orientieren (BGH NJW-RR 2008, 1411; BGH NJW-RR 2000, 1190).
- OLG Frankfurt, 21.09.2012 - 3 U 140/11
Entlastungsbeweis bei Ausschlussfrist in der Vermögensschadenversicherung
Wird von vornherein nur ausschnittsweise Deckung gewährt und nicht ein gegebener Versicherungsschutz wegen nachlässigen Verhaltens wieder entzogen, so handelt es sich um eine Risikobegrenzung (BGH Urt. V. 18.06.2008 - IV ZR 87/07; Urt. V. 24.05.2000 - IV ZR 186/99). - OLG Celle, 11.02.2010 - 8 U 125/09
Zur Frage der Einhaltung der versicherungsrechtlichen Klagefrist
Wird von vornherein nur ausschnittsweise Deckung gewährt, handelt es sich um eine Risikobeschränkung, beim Entzug eines gegebenen Versicherungsschutzes wegen nachlässigen Verhaltens um eine Obliegenheit (vgl. nur BGH, VersR 2008, 1107). - LG Hagen, 08.09.2022 - 9 O 318/21
Vollkaskoversicherung für E-Bike
(vgl. BGH, Urteil vom 18.6. 2008 - IV ZR 87/07 - NJW-RR 2008, 1411, beck-online) . - LG Köln, 16.03.2011 - 20 O 234/10
Bei der Unterscheidung zwischen einer Risikobegrenzung und einer Obliegenheit …
Die Kammer folgt insoweit der ganz herrschenden Meinung in der höchstrichterlichen Rechtsprechung (bspw. BGH, VersR 2008, 1107, VersR 1990, 484, OLG Celle, VersR 2010, 1637, OLG Oldenburg, VersR 1998, 839), dass es bei der Unterscheidung zwischen einer Risikobegrenzung und einer Obliegenheit nicht entscheidend auf Wortlaut und Stellung einer Versicherungsklausel ankommt, sondern der materielle Inhalt der einzelnen Klausel maßgebend ist. - OLG Köln, 01.02.2011 - 9 U 135/10
Warenkreditversicherung - Eigentumsvorbehalt als Voraussetzung für den …
- BGH, 18.05.2011 - IV ZR 165/09
- OLG Düsseldorf, 01.02.2011 - 9 U 135/10