Weitere Entscheidung unten: OLG Koblenz, 11.04.2008

Rechtsprechung
   BGH, 24.09.2008 - IV ZR 219/07   

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https://dejure.org/2008,3158
BGH, 24.09.2008 - IV ZR 219/07 (https://dejure.org/2008,3158)
BGH, Entscheidung vom 24.09.2008 - IV ZR 219/07 (https://dejure.org/2008,3158)
BGH, Entscheidung vom 24. September 2008 - IV ZR 219/07 (https://dejure.org/2008,3158)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Wolters Kluwer

    Revision im Hinblick auf Ablehnung eines Wiedereinschlusses nach den Allgemeinen Unfallversicherungsbedingunen (AUB 88); Einwirkungen von Witterungsbedingungen (Sonnenbrand) durch Einschlafen als Unfallereignis i.S. des § 1 III AUB 88

  • RA Kotz

    Unfallversicherung - Geistes- und Bewußtseinsstörung

  • reise-recht-wiki.de

    Risikoausschluss Unfallversicherung

  • Judicialis

    AUB 88 § 1 III; ; AUB 88 § 2 I (1) Satz 1; ; AUB 88 § 2 I (1) Satz 2; ; AUB 61 § 3 (4) Satz 1

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AUB 88 § 2
    Kein Versicherungsschutz für Sturz infolge Kreislaufreaktion nach Schlaf in der Sonne

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AUB 88 § 2 Abs. 1 (1) S. 1, 2
    Begriff der Geistes- oder Bewußtseinsstörung in der Unfallversicherung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    In der Sonne eingeschlafen - Unfallversicherung zahlt nicht

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Sonnen- und hitzebedingte Kreislaufreaktion stellt Bewusstseinsstörung dar

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Kein versicherter Schaden bei Einschlafen in praller Sonne

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    In der Sonne eingeschlafen und dann gestürzt - Das ist kein Unfall, für den die Unfallversicherung einspringen müsste

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 3644
  • VersR 2008, 1683
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.05.2000 - IV ZR 113/99

    Begriff der Bewußtseinsstörung

    Auszug aus BGH, 24.09.2008 - IV ZR 219/07
    Der Senat hat zuletzt im Urteil vom 17. Mai 2000 (IV ZR 113/99 - VersR 2000, 1090 unter 3 a) ausgeführt, dass eine Bewusstseinsstörung i.S. des § 3 (4) Satz 1 AUB 61, der inhaltlich dem § 2 I (1) Satz 1 AUB 88 entspricht, nicht den Eintritt völliger Bewusstlosigkeit voraussetzt, es genügen vielmehr solche gesundheitlichen Beeinträchtigungen der Aufnahme- und Reaktionsfähigkeit des Versicherten, die die gebotene und erforderliche Reaktion auf die vorhandene Gefahrenlage nicht mehr zulassen (Senatsurteil aaO m.w.N.).
  • BGH, 15.02.1962 - II ZR 95/60
    Auszug aus BGH, 24.09.2008 - IV ZR 219/07
    In der Sache hat der Senat damit entschieden, dass in solchen Fällen ein Unfallereignis i.S. des § 1 III AUB 88 nur dann angenommen werden kann, wenn der Versicherte durch ein hinzutretendes äußeres Ereignis in seiner Bewegungsfreiheit so beeinträchtigt wird, dass er den Einwirkungen von z.B. Kälte oder Hitze hilflos ausgesetzt ist (grundlegend hierzu bereits BGH, Urteil vom 15. Februar 1962 - II ZR 95/60 - VersR 1962, 341).
  • OLG Stuttgart, 29.09.1994 - 7 U 115/94

    Erfrierungstod; Bergsteiger; Verlust der Bewegungsfähigkeit; Hilflose Lage;

    Auszug aus BGH, 24.09.2008 - IV ZR 219/07
    Durch diese Beschlüsse wurden Revisionen gegen Urteile des OLG Stuttgart (veröffentlicht in VersR 1997, 176) und des OLG Karlsruhe (nicht veröffentlicht) nicht angenommen.
  • BGH, 28.01.2009 - IV ZR 6/08

    Begriff des Unfalls in der privaten Unfallversicherung

    Während für den Leistungsausschluss der Versicherer die Beweislast trägt (BGHZ 131, 15, 21) , ist es Sache des Versicherungsnehmers, den Wiedereinschluss - insbesondere die überwiegende Ursächlichkeit des Unfallereignisses - darzulegen und zu beweisen (vgl. Senatsbeschluss vom 24. September 2008 - IV ZR 219/07 - VersR 2008, 1683 Tz. 5; OLG Nürnberg aaO; OLG Hamm r+s 2003, 255; Knappmann aaO § 2 Rdn. 40).
  • OLG Saarbrücken, 25.02.2013 - 5 U 224/11

    Private Unfallversicherung: Rechtsnatur einer Regulierungsmitteilung

    Beweisrechtlich gilt dabei Folgendes: Während für den Leistungsausschluss der Versicherer die Beweislast trägt, ist es Sache des Versicherungsnehmers, den Wiedereinschluss - insbesondere die überwiegende Ursächlichkeit des Unfallereignisses - darzulegen und zu beweisen (vgl. BGH, aaO.; Beschl. v. 24.9.2008 - IV ZR 219/07 - VersR 2008, 1683).
  • OLG Saarbrücken, 01.02.2017 - 5 U 45/16

    Unfallversicherung: Leistungsausschluss bei alkoholbedingter Bewusstseinsstörung

    Relevant sind alle, insbesondere auf Alkoholgenuss beruhenden erheblichen Störungen der Aufnahme- und Reaktionsfähigkeit, die den Versicherten außerstande setzten, Gefahrenlagen in der gebotenen Weise zu begegnen (BGH, Urt. v. 24.9.2008 - IV ZR 219/07 - VersR 2008, 1683; Urt. v. 27.2.1985 - IVa ZR 96/83 - VersR 1985, 583).
  • OLG Saarbrücken, 30.09.2022 - 5 U 107/21

    Risikoausschluss für Leistungen aus einer Unfallversicherung; Unfall aufgrund

    Eine solche Störung liegt vor, wenn die dem Versicherten bei normaler Verfassung innewohnende Fähigkeit, Sinneseindrücke schnell und genau zu erfassen, sie geistig zu verarbeiten und auf sie angemessen zu reagieren, ernstlich beeinträchtigt ist; sie muss einen Grad erreicht haben, bei dem die Gefahrenlage nicht mehr beherrscht werden kann (BGH, Urteil vom 17. Mai 2000 - IV ZR 113/99, VersR 2000, 1090; Beschluss vom 24. September 2008 - IV ZR 219/07, VersR 2008, 1683; vgl. auch Senat, Urteil vom 1. Februar 2017 - 5 U 45/16, RuS 2018, 317).

    Mithin können auch schon kurzfristigere Kreislaufreaktionen einen Ausschluss begründen und grundsätzlich jede Art von Ohnmachten oder Synkopen die Eintrittspflicht bei Stürzen ausschließen (vgl. BGH, Beschluss vom 24. September 2008 - IV ZR 219/07, VersR 2008, 1683; OLG Celle, RuS 2010, 476; OLG Hamburg, RuS 2007, 386; OLG Hamm, VersR 1986, 1187).

  • OLG Düsseldorf, 31.08.2012 - 4 U 218/11

    Begriff der Geistes- oder Bewusstseinsstörung i.S. von § 2 I. (1) AUB

    Denn auch eine solche nur kurzzeitige gesundheitsbedingte Störung der Aufnahme- und Gegenwirkungsmöglichkeit kann geeignet sein, dem Versicherten die Fähigkeit zu nehmen, die konkrete Gefahrenlage, in der er sich befindet, zu beherrschen (BGH NJW 2008, 3644 Rn. 3; OLG Hamm, RuS 2009, 30 Rn. 41 f.).
  • OLG Saarbrücken, 30.07.2014 - 5 U 1/14

    Versicherer muss für Schäden bei (alkoholisierten) "Auto-Tauziehen" aufkommen

    Relevant sind alle, insbesondere auf Alkoholgenuss beruhenden erheblichen Störungen der Aufnahme- und Reaktionsfähigkeit, die den Versicherten außerstande setzten, Gefahrenlagen in der gebotenen Weise zu begegnen (BGH, Urt. v. 24.9.2008 - IV ZR 219/07 - VersR 2008, 1683; Urt. v. 27.2.1985 - IVa ZR 96/83 - VersR 1985, 583).
  • OLG Dresden, 20.12.2021 - 4 U 2144/21

    Leistungspflicht aus einer Unfallversicherung Verlust von Leistungsaussprüchen

    Bewusstseinsstörung im Sinne der Nr. 5.1.1 AUB sind alle, insbesondere auf Alkoholgenuss beruhenden erheblichen Störungen der Aufnahme- und Reaktionsfähigkeit, die den Versicherten außerstande setzen, Gefahrenlagen in der gebotenen Weise zu begegnen (BGH, Urteil vom 24.9.2008 - IV ZR 219/07 - VersR 2008, 1683; Urteil vom 27.2.1985 - IVa ZR 96/83 - VersR 1985, 583).
  • OLG Saarbrücken, 06.07.2022 - 5 U 92/21

    Unfallversicherung: Leistungsausschluss bei Falschangaben in Schadensanzeige

    Das setzt nicht den Eintritt völliger Bewusstlosigkeit voraus, es genügen vielmehr solche gesundheitlichen Beeinträchtigungen der Aufnahme- und Reaktionsfähigkeit des Versicherten, die die gebotene und erforderliche Reaktion auf die vorhandene Gefahrenlage nicht mehr zulassen (BGH, Urteil vom 24. September 2008 - IV ZR 219/07, VersR 2008, 1683; Senat, Urteil vom 1. Februar 2017 - 5 U 45/16, RuS 2018, 317).
  • LG Bonn, 13.04.2018 - 9 O 285/17

    Ausschluss von Leistungen eines Versicherungsnehmers aus einem privaten

    Nicht erforderlich ist, dass die Bewusstseinsstörung krankhafter Natur ist (vgl. BGH, Beschl. v. 24.09.2008, Az. IV ZR 219/07; OLG Köln, Urteil vom 22.12.2008, Az. 5 U 252/06).
  • LG Dortmund, 04.03.2009 - 2 O 21/08

    Voraussetzungen für ein Ausschlusstatbestand bzgl. Geistesstörungen und

    Es genügen vielmehr solche gesundheitlichen Beeinträchtigungen der Aufnahme- und Reaktionsfähigkeit des Versicherten, die die gebotene und erforderliche Reaktion auf die vorhandene Gefahrenlage nicht mehr zulassen (BGH NJW 2008, 3644; OLG Hamm, RuS 2009, 30).
  • LG Köln, 04.05.2011 - 26 O 121/10
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 11.04.2008 - 10 U 1848/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,5794
OLG Koblenz, 11.04.2008 - 10 U 1848/05 (https://dejure.org/2008,5794)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 11.04.2008 - 10 U 1848/05 (https://dejure.org/2008,5794)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 11. April 2008 - 10 U 1848/05 (https://dejure.org/2008,5794)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ursächlichkeit eines Unfalls für einen Bandscheibenvorfall C5/C6; Ausreichen von Röntgenaufnahmen und Computertomographieaufnahmen zur Differenzierung der Weichteilstrukturen wie Bänder, Ligamente und Bandscheiben; Hervorrufen von Bandscheibenverletzungen durch eine ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Verkehrsunfall - Bandscheibenvorfall und Unfallversicherung

  • Judicialis

    AUB 88 § 2 Abs. 3 Nr. 2 Satz 1; ; AUB 88 § 2 Abs. 3 Nr. 2 Satz 2

  • VersR (via Owlit)

    AUB 88 § 2 III Nr. 2
    Ein unfallverursachter Bandscheibenschaden kann im Einzelfall durch eine aufprallbedingte Bewegungsenergie von 6,3 bis 7,2 g nachgewiesen sein

  • rechtsportal.de

    Nachweis der Unfallverursachung eines Bandscheibenvorfalls auf Grund aufprallbedingter Bewegungsenergie

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Unfallversicherung: Bandscheibenvorfall nach Verkehrsunfall - Eintrittspflicht der Versicherung?

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Unfallversicherung: Bandscheibenvorfall nach Verkehrsunfall - Eintrittspflicht der Versicherung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Unfallversicherung: Bandscheibenvorfall nach Verkehrsunfall - Eintrittspflicht der Versicherung?

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Unfallversicherung - Bandscheibenvorfall: Ursächlichkeitsnachweis durch bestimmte Aufprall-Bewegungsenergie

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2008, 1683
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Koblenz, 03.03.2005 - 10 U 586/04

    Unfallversicherung: Wadenverletzung beim Sprung von einer Transportfläche mit

    Auszug aus OLG Koblenz, 11.04.2008 - 10 U 1848/05
    Der Versicherungsnehmer hat die Voraussetzungen des Wiedereinschlusses zu beweisen (vgl. Senat, Beschluss vom 3. März 2005, AZ 10 U 586/04).
  • OLG Köln, 22.05.2002 - 5 U 185/01

    Ausschluss des Versicherungsschutzes in der Unfallversicherung für

    Auszug aus OLG Koblenz, 11.04.2008 - 10 U 1848/05
    Hierfür ist der Versicherungsnehmer, also der Kläger, darlegungs- und auch beweispflichtig (vgl. OLG Köln Urteil vom 22. Mai 2002 - 5 U 185/01 -).
  • OLG Hamm, 27.07.2018 - 14 U 27/13
    Unzutreffend ist in diesem Zusammenhang das Zitat der Entscheidung des OLG Koblenz vom 11.04.2008 - 10 U 1848/05, juris, mit dem der Kläger reklamiert, dass nach den festgestellten Belastungen eine HWS-Distorsion III. Grades und die Unfallbedingtheit des BSV hätte festgestellt werden müssen.
  • OLG Düsseldorf, 14.06.2011 - 4 U 149/10

    Begriff des Unfalls in der privaten Unfallversicherung

    Ein solches Trauma geht aber in der Regel mit knöchernen Begleitverletzungen der Wirbelkörper oder zumindest Verletzungen der die Wirbelkörper umgebenden Strukturen, etwa der anliegenden Weichteile oder des Bänderapparats einher (vgl. auch OLG Koblenz VersR 2008, 1683-1685).
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