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   OLG Saarbrücken, 25.11.2009 - 5 U 116/09 - 30   

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https://dejure.org/2009,29706
OLG Saarbrücken, 25.11.2009 - 5 U 116/09 - 30 (https://dejure.org/2009,29706)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 25.11.2009 - 5 U 116/09 - 30 (https://dejure.org/2009,29706)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 25. November 2009 - 5 U 116/09 - 30 (https://dejure.org/2009,29706)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BB-BUZ § 1
    Die Dynamisierung von Berufsunfähigkeitsleistungen entfällt ab Leistungsbeginn des Versicherers

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2010, 519
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Saarbrücken, 28.05.2014 - 5 U 355/12

    Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung: Anknüpfung an zuvor ausgeübten Beruf nach

    Das ist gemäß § 3 Abs. 1 b BU aber insbesondere dann der Fall, wenn der Versicherungsfall der Berufsunfähigkeit eintritt, weil die volle Befreiung von der Beitragszahlungspflicht eine der von der Beklagten vertraglich geschuldeten Leistungen darstellt (zum Ende der Dynamisierung der Leistung nach Eintritt des Versicherungsfalls und der damit einhergehenden Beitragsbefreiung Voit/Neuhaus, Berufsunfähigkeitsversicherung, 2. Aufl. 2009, D. Rdn. 66; zur Wirksamkeit und zur Reichweite einschlägiger Klauseln Senat, Urt. v. 25.11.2009 - 5 U 116/09 - VersR 2010, 519).

    Wird nun, wie hier, im Nachhinein gerichtlich festgestellt, dass die Beklagte die Frage der Berufsunfähigkeit falsch beurteilt hat, und ist sie deshalb verpflichtet, bedingungsgemäß ihre Leistungen ab einem bestimmten Zeitpunkt zu erbringen, so treten, bezogen auf jenen Zeitpunkt, folgerichtig auch die sonstigen Konsequenzen der Berufsunfähigkeit ein, hier der Wegfall der Erhöhung von Beiträgen und Leistungen nach Eintritt des Versicherungsfalls gemäß § 5 Abs. 4 BB Dynamik (zu den Besonderheiten eines Falles, in dem der Eintritt der Berufsunfähigkeit und der Leistungsbeginn zeitlich auseinanderfielen, siehe Senat, Urt. v. 25.11.2009 - 5 U 116/09 - VersR 2010, 519).

  • LG Dortmund, 04.12.2014 - 2 O 124/14

    Zeitlich befristetes Anerkenntnis der Leistungsverpflichtung aus

    Eine Regelung, die im Leistungsfall eine Dynamisierung ausschließt, ist in der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung nicht unüblich und AGB-rechtlich unbedenklich (vgl. OLG Saarbrücken, VersR 2010, 519).
  • OLG Saarbrücken, 06.06.2012 - 5 U 163/08

    Beginn der Eintrittspflicht der Berufungsunfähigkeits-Zusatzversicherung

    Dass im Leistungsstadium grundsätzlich keine Dynamisierung stattfindet, ist üblich und AGB-rechtlich unbedenklich (vgl. BGH, Urt. v. 3.7.2002 - IV ZR 145/01 - VersR 2002, 1089 ; Senat, Urt. v. 25.11.2009 - 5 U 116/09 - VersR 2010, 519; Urt. v. 4.4.2001 - 5 U 670/00-57 - VersR 2001, 1405; OLG Koblenz, NVersZ 2002, 116; Rixecker in Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechts-Handbuch, 2. Aufl., § 46 Rdn. 210; Voit/Neuhaus, Berufsunfähigkeitsversicherung, 2. Aufl., D. Rdn. 65).

    Die möglicherweise stillschweigende Erwartung des Klägers, die im Leistungsfall geschuldete Rente unterliege der Dynamisierung, ist für die Auslegung der einschlägigen Versicherungsbedingungen nicht maßgeblich (vgl. Senat, Urt. v. 25.11.2009 - 5 U 116/09 - VersR 2010, 519).

  • OLG Saarbrücken, 26.01.2011 - 5 U 136/10

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Leistungsfreiheit wegen Versäumung der

    Entgegen der Ansicht des Klägers entspricht es gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Urt. v. 7.7.1999 - IV ZR 32/98 - VersR 1999, 1266; Urt. v. 2.11.1994 - IV ZR 324/93 - VersR 1995, 82; Urt. v. 15.4.1992 - IV ZR 198/91 - VersR 1992, 819; Urt. v. 24.3.1982 - IVa ZR 226/80 - VersR 1982, 567), der der Senat sich angeschlossen hat (vgl. Urt. v. 25.11.2009 - 5 U 116/09 - VersR 2010, 519), dass eine Anknüpfung der Leistungspflicht des Versicherers an die rechtzeitige Mitteilung des Versicherungsfalls keine Obliegenheit des Versicherungsnehmers zur Fristeinhaltung, sondern eine Ausschlussklausel beinhaltet.
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