Rechtsprechung
OLG Hamm, 18.06.1982 - 20 U 26/80 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1982,8563) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
AHB § 4 I Nr. 5; AHB § 6 b
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1983, 525
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Nürnberg, 20.12.2001 - 8 U 2497/01
Ausschlußtatbestand für den "Allmählichkeitsschaden" in § 4 Abs. 1 Nr. 5 AHB …
So soll etwa keine allmähliche Einwirkung von Feuchtigkeit mehr vorliegen, wenn 6 Liter Wasser pro Stunde aus Rissen in einer Rohrleitung austreten (OLG Hamm, VersR 83, 525). - OLG Saarbrücken, 08.05.1991 - 5 U 69/90
Anforderungen an eine wissentliche Pflichtverletzung
Nach dem in dem Haftpflichtprozeß des Klägers gegen den Versicherungsnehmer der Beklagten ergangenen rechtskräftigen Urteil des OLG Saarbrücken vom 22.12.1989 - 4 U 166/87 -;, dem Bindtmgswirkung für den Deckungsprozeß zukommt (vgl. hierzu BGH NJW 69, 928; OLG Hamm VersR 87, 603; OLG Hamm VersR 83, 525;… Prölss-Martin 24. Aufl., § 149 VVG, Anm. 5 C a m.w.N.), ist der Versicherungsnehmer der Beklagten wegen eines von ihm bei der Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit als Rechtsanwalt begangenen Verstoßes dem Kläger auf Grund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts, nämlich wegen positiver Vertragsverletzung des Anwaltsvertrages, zum Ersatz des dem Kläger hierdurch entstandenen Vermögensschadens von 99.505,40 sowie zum Ersatz festgesetzter, von der Haftpflichtversicherung umfaßter (…vgl. Prölls-Martin, 24. Aufl., § 150 VVG Anm 3 a) Kosten von 10.418,55 DM = insgesamt 109.923,95 DM nebst den zuerkannten Zinsen verpflichtet.