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   OLG Frankfurt, 27.06.1990 - 21 U 201/87   

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https://dejure.org/1990,15789
OLG Frankfurt, 27.06.1990 - 21 U 201/87 (https://dejure.org/1990,15789)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27.06.1990 - 21 U 201/87 (https://dejure.org/1990,15789)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27. Juni 1990 - 21 U 201/87 (https://dejure.org/1990,15789)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AUB § 2 Abs. 1; AUB § 10 Abs. 2
    Unfall bei Entgegenstemmen gegen plötzlich kippende Baugrubenwand

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1991, 213
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Hamm, 14.10.2011 - 20 U 92/10

    Bindungswirkung des Stichentscheids des Rechtsanwalts in der

    Anders gewendet fehlt die subjektive Komponente des Plötzlichen dann, wenn der Betroffene die Art, den Zeitpunkt und die Intensität der Einwirkung konkret erkannt hat und sich hätte entziehen können, dies indes nicht getan hat (vgl. dazu OLG Koblenz, Urteil vom 13.12.1996, 10 U 1712/95, OLG Frankfurt, Urteil vom 27.06.1990, 21 U 201/87; Leverenz a.a.O., § 178 Rn. 100).
  • OLG Frankfurt, 12.01.2000 - 7 U 63/99

    Leistungsfreiheit der Unfallversicherung: Gesundheitsschaden bei einer gewollten

    So sind gewollte Kraftanstrengungen, die zu inneren Schäden geführt haben, wie etwa das Heben einer Mörtelwanne (BGHVersR 1989, 73), ein Wirbelbruch beim Anziehen einer bereits festgestellten Bremse (OLG Hamm VersR 1988, 242), das Stemmen gegen eine kippende Wand (OLG Frankfurt VersR 1991, 213), das Anheben, des Baumstammes (LG Karlsruhe VersR 1988, 242), ein Wirbelbruch beim Heben (LG Frankfurt am Main (Recht und Schaden 1991, 286) und das Halten einer langen Leiter mit Verletzungsfolge (AG Stuttgart VersR 1984, 841) nicht als eine für die Erfüllung des Unfallbegriffs taugliche Einwirkung von außen angesehen worden.
  • LG Osnabrück, 28.04.2017 - 9 O 2863/16

    Sterbegeldversicherung: Unfreiwilligkeit und Plötzlichkeit eines Unfalls bei Tod

    Folgerichtig ist das Ereignis aus subjektiver Sicht nur dann "plötzlich", wenn der Betroffene die Art, den Zeitpunkt und schließlich auch die Intensität der Einwirkung mit der damit verbundenen bevorstehenden Gesundheitsschädigung konkret erkannt hat und wenn er sich bei vollem Bewusstsein der drohenden Einwirkung noch hätte entziehen können, dies aber dennoch nicht getan hat, vgl. OLG Koblenz in VersR 1997, 1136 ff.; OLG Karlsruhe in VersR 1995, 36 ff.; OLG Frankfurt am Main in VersR 1991, 213 ff.; OLG Zweibrücken in VersR 1988, 287 ff.; Knappmann in Prölss/Martin, VVG, 29. Auflage, § 178, Rdnr. 13; Leverenz in Bruck/Möller, VVG, 9. Auflage, § 178, Rdnr. 101; Kloth in UnfallV, 2. Auflage, E. I., Rdnr. 5; Dörner in MünchKommVVG, 2. Auflage, § 178, Rdnr. 77-81.
  • OLG Nürnberg, 03.08.2000 - 8 U 465/00

    Begriff des Unfalls in der Unfallversicherung; Bandscheibenvorfall infolge

    Das gilt insbesondere dann, wenn der Versicherungsnehmer beim Hantieren mit einem schweren Gegenstand deshalb einen Bandscheibenvorfall erleidet, weil dieser Gegenstand plötzlich und unvorhergesehen eine Eigendynamik entfaltet und der Versicherungsnehmer beim "Gegensteuern" aufgrund besonderer Kraftentfaltung die genannte Gesundheitsschädigung erfährt (vgl. OLG Hamm, RuS 96, 330; OLG Frankfurt, VersR 91, 213; OGH, VersR 94, 335; Prölss/Martin/Knappmann, VVG, 26. Aufl., Rdz. 8 zu § 1 AUB 88).
  • LG Bremen, 14.03.2012 - 1 O 350/09

    Unfallversicherung - Verletzung eines Feuerwehrmanns während eines Brandeinsatzes

    Hinzu kommt, daß nach der Rechtsprechung der Versicherungsschutz nicht davon abhängen darf, welche Vorstellungskraft die versicherte Person hat und ob sie das schädigende Ereignis hätte vorhersehen können (BGH, NJW-RR 1988, 1429, S. 1430; OLG Frankfurt, VersR 1991, 213).
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