Rechtsprechung
   VerfG Brandenburg, 25.02.2011 - VfGBbg 46/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,12575
VerfG Brandenburg, 25.02.2011 - VfGBbg 46/10 (https://dejure.org/2011,12575)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 25.02.2011 - VfGBbg 46/10 (https://dejure.org/2011,12575)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 25. Februar 2011 - VfGBbg 46/10 (https://dejure.org/2011,12575)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,12575) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    Art 27 Verf BB, Art 52 Abs 3 Verf BB, Art 52 Abs 4 Verf BB, Art 12 Abs 1 Verf BB, Art 13 Verf BB

  • Verfassungsgericht Brandenburg

    LV, Art. 12 Abs. 1; LV, Art. 13; LV, Art. 27; LV, Art. 52 Abs. 3 und 4
    Rechtsschutzbedürfnis nach Erledigung der Hauptsache; Wiederholungsgefahr; Gehörsverstoß; Darlegung; Willkür

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (6)

  • VerfG Brandenburg, 08.12.2008 - VfGBbg 23/08

    Rechtsschutzbedürfnis; effektiver Rechtsschutz; Eilrechtsschutzverfahren;

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 25.02.2011 - VfGBbg 46/10
    Erledigt sich im Verlauf des verfassungsgerichtlichen Verfahrens das eigentliche Rechtsschutzanliegen des Beschwerdeführers in der Hauptsache, besteht das Rechtsschutzbedürfnis nur dann fort, wenn anderenfalls die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage grundsätzlicher Bedeutung unterbliebe, der gerügte Grundrechtseingriff besonders schwer wiegt, wenn eine relevante Gefahr der Wiederholung des Eingriffs besteht oder wenn die gegenstandslos gewordene Maßnahme den Beschwerdeführer weiter beeinträchtigt (Beschluss vom 8. Dezember 2008 - VfGBbg 23/08-, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).

    Das wäre nur der Fall, wenn die hinreichend bestimmte Gefahr bestünde, dass unter im Wesentlichen unveränderten tatsächlichen und rechtlichen Umständen eine gleichartige Entscheidung ergehen wird (vgl. Beschluss vom 8. Dezember 2008, - VfGBbg 23/08-, a. a. O.).

  • BVerfG, 05.12.2008 - 1 BvR 746/08

    Ausschluss eines Vaters vom Umgang mit seinem Kind aufgrund unzureichender

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 25.02.2011 - VfGBbg 46/10
    Eine geltend gemachte Verletzung hat ferner dann besonderes Gewicht, wenn sie auf einer groben Verkennung des durch ein Grundrecht gewährten Schutzes oder auf einem leichtfertigen Umgang mit grundrechtlich geschützten Positionen beruht oder rechtsstaatliche Grundsätze krass verletzt (Bundesverfassungsgericht - BVerfG -, Beschluss vom 5. Dezember 2008, Az.: 1 BvR 746/08, Rdnr. 47, www.bundesverfassungsgericht.de).
  • BVerfG, 19.07.2007 - 1 BvR 1423/07

    Mangels Rechtsschutzbedürfnis unzulässige Verfassungsbeschwerde - zu den

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 25.02.2011 - VfGBbg 46/10
    Die in der den Beschwerdeführer zu 1) belastenden Kostenentscheidung des Oberlandesgerichts liegende Beschwer genügt nicht, um ein Rechtsschutzbedürfnis für die verfassungsrechtliche Prüfung der gesamten Entscheidung und deren Aufhebung zu begründen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Juli 2007, Az.: 1 BvR 1423/07, www.bundesverfassungsgericht.de).
  • VerfG Brandenburg, 18.03.2010 - VfGBbg 11/10

    Rechtswegerschöpfung; Befangenheit und unaufschiebare Handlung; Recht auf den

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 25.02.2011 - VfGBbg 46/10
    Aus den gleichen Gründen kam die Bestellung eines Ergänzungspflegers nicht in Betracht, weil ein Interessenkonflikt zwischen der sorgeberechtigten Mutter, der grundsätzlich die Vertretung des Beschwerdeführers zu 2) und damit auch die Vertretung im verfassungsgerichtlichen Verfahren zukommt, und dem Beschwerdeführer zu 2) bereits im Hinblick auf die Erfolglosigkeit der eingelegten Beschwerde nicht zu erwarten stand (Beschluss vom 18. März 2010 - VfGBbg 11/10 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • BVerfG, 14.02.2006 - 1 BvR 98/06

    Verletzung des Elternrechts bei Beeinträchtigung des Umgangsrechts eines

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 25.02.2011 - VfGBbg 46/10
    Dem Beschwerdeführer zu 1) wurde hier die Erweiterung des Umgangs für lediglich einen - wenn auch wichtigen Anlass - versagt (vgl. zum Weihnachtsferienumgang BVerfG, Beschluss vom 14. Februar 2006, Az.: 1 BvR 98/06, Rdnr. 18, www.bundesverfassungsgericht.de).
  • VerfG Brandenburg, 18.03.2010 - VfGBbg 21/09

    Gesetzlicher Richter; Willkür; Rechtliches Gehör; Überraschungsentscheidung

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 25.02.2011 - VfGBbg 46/10
    Dies führt zu einer entsprechenden Begründungspflicht bei der Verfassungsbeschwerde (Beschluss vom 18. März 2010 - VfGBbg 21/09 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 15.12.2017 - VfGBbg 7/17

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; Rechtsschutzbedürfnis; Fortbestehen nach

    Erledigt sich im Verlauf des verfassungsgerichtlichen Verfahrens das eigentliche Rechtsschutzanliegen des Beschwerdeführers in der Hauptsache, besteht das Rechtsschutzbedürfnis nach der ständigen Rechtsprechung des Verfassungsgerichts nur dann fort, wenn anderenfalls die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage grundsätzlicher Bedeutung unterbliebe, der gerügte Grundrechtseingriff besonders schwer wiegt, wenn eine relevante Gefahr der Wiederholung des Eingriffs besteht oder wenn die gegenstandslos gewordene Maßnahme den Beschwerdeführer weiter beeinträchtigt (vgl. Beschlüsse vom 8. Dezember 2008 - VfGBbg 23/08 - vom 25. Februar 2011 - VfGBbg 46/10 - vom 26. August 2011 - VfGBbg 18/11 - vom 21. Oktober 2011 - VfGBbg 15/11 - vom 21. Oktober 2011 - VfGBbg 35/11 - und vom 19. Oktober 2012 - VfGBbg 31/11 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).

    Eine geltend gemachte Verletzung hat ferner dann besonderes Gewicht, wenn sie auf einer groben Verkennung des durch ein Grundrecht gewährten Schutzes oder auf einem leichtfertigen Umgang mit grundrechtlich geschützten Positionen beruht oder rechtsstaatliche Grundsätze krass verletzt (vgl. Beschlüsse vom 25. Februar 2011 - VfGBbg 46/10 - vom 26. August 2011 - VfGBbg 18/11 - und vom 21. Oktober 2011 - VfGBbg 35/11 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).

    Eine solche besteht nur, wenn in absehbarer Zeit mit einer Situation zu rechnen ist, die den rechtlichen und tatsächlichen Verhältnissen zum Zeitpunkt der beanstandeten Maßnahme im Wesentlichen entspricht (vgl. Beschluss vom 8. Dezember 2008 - VfGBbg 23/08 - und vom 25. Februar 2011 - VfGBbg 46/10 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).

    Die in der den Beschwerdeführer belastenden Kostenentscheidung des Verwaltungsgerichts liegende Beschwer genügt nicht, um ein Rechtsschutzbedürfnis für die verfassungsrechtliche Prüfung der gesamten Entscheidung und deren Aufhebung zu begründen (vgl. Beschluss vom 25. Februar 2011 - VfGBbg 46/10 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de; s. auch BVerfGE 33, 247, 256 ff; BVerfG, EuGRZ 2016, 54, 57; BVerfG, Beschluss vom 19. Oktober 2000 - 2 BvR 1730/99 -, juris Rn. 2).

  • VerfG Brandenburg, 19.10.2012 - VfGBbg 31/11

    Kommunalrechtliches Vertretungsverbot in Brandenburg ist nichtig

    Erledigt sich im Verlauf des verfassungsgerichtlichen Verfahrens das eigentliche Anliegen des Beschwerdeführers, besteht das Rechtsschutzbedürfnis für das Verfahren vor dem Verfassungsgericht nur dann fort, wenn anderenfalls die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage grundsätzlicher Bedeutung unterbliebe, der gerügte Grundrechtseingriff besonders schwer wiegt, wenn eine relevante Gefahr der Wiederholung des Eingriffs besteht oder wenn die gegenstandslos gewordene Maßnahme den Beschwerdeführer weiter beeinträchtigt (st. Rspr., vgl. Beschluss vom 25. Februar 2011 - VfGBbg 46/10-, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).

    Es besteht daher die hinreichend konkrete Gefahr, dass unter im Wesentlichen unveränderten tatsächlichen und rechtlichen Umständen eine gleichartige Entscheidung ergehen wird (vgl. zu diesem Erfordernis: Beschluss vom 25. Februar 2011, a. a. O.).

  • VerfG Brandenburg, 21.10.2011 - VfGBbg 35/11

    Rüge von Verstößen gegen die UN-Kinderrechtskonvention im Rahmen einer

    Erledigt sich im Verlauf des verfassungsgerichtlichen Verfahrens das eigentliche Rechtsschutzanliegen des Beschwerdeführers in der Hauptsache, besteht das Rechtsschutzbedürfnis nur dann fort, wenn anderenfalls die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage grundsätzlicher Bedeutung unterbleibt, der gerügte Grundrechtseingriff besonders schwer wiegt, wenn eine relevante Gefahr der Wiederholung des Eingriffs besteht oder wenn die gegenstandslos gewordene Maßnahme den Beschwerdeführer weiter beeinträchtigt (Beschluss vom 25. Februar 2011 - VfGBbg 46/10 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).

    Das wäre nur dann der Fall, wenn die hinreichend bestimmte Gefahr bestünde, dass unter im Wesentlichen unveränderten tatsächlichen und rechtlichen Umständen eine gleichartige Entscheidung ergehen würde (Beschluss vom 25. Februar 2011 - VfGBbg 46/10 -, a. a. O.).

    Aus den gleichen Gründen kam die Bestellung eines Ergänzungspflegers für den Beschwerdeführer zu 2) nicht in Betracht (Beschluss vom 25. Februar 2011 - VfGBbg 46/10 -, a. a. O.).

  • VerfG Brandenburg, 15.07.2011 - VfGBbg 10/11

    Teils wegen fehlender hinreichender Begründung einer Gehörsverletzung, teils

    Dies führt zu einer entsprechenden Begründungspflicht bei der Verfassungsbeschwerde (Beschlüsse vom 18. März 2010 - VfGBbg 21/09 - und vom 25. Februar 2011 - VfGBbg 46/10 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).

    Aus den gleichen Gründen kam die Bestellung eines Ergänzungspflegers für den Beschwerdeführer zu 2) nicht in Betracht, weil ein Interessenkonflikt zwischen der sorgeberechtigten Mutter, der grundsätzlich die Vertretung des Beschwerdeführers zu 2) und damit auch die Vertretung im verfassungsgerichtlichen Verfahren noch zukommt, und dem Beschwerdeführer zu 2) bereits im Hinblick auf die Erfolglosigkeit der eingelegten Beschwerde nicht zu erwarten stand (Beschluss vom 25. Februar 2011 - VfGBbg 46/10 -, www.verfassungsgericht. brandenburg.de).

  • VerfG Brandenburg, 15.02.2019 - VfGBbg 183/17

    Verwerfung einer nach Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig gewordenen

    Erledigt sich - wie hier - im Verlauf des verfassungsgerichtlichen Verfahrens das eigentliche Rechtsschutzanliegen des Beschwerdeführers, besteht das Rechtsschutzbedürfnis nach der ständigen Rechtsprechung des Verfassungsgerichts nur dann fort, wenn anderenfalls die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage grundsätzlicher Bedeutung unterbliebe, der gerügte Grundrechtseingriff besonders schwer wiegt, eine relevante Gefahr der Wiederholung des Eingriffs besteht oder die gegenstandslos gewordene Maßnahme den Beschwerdeführer weiter beeinträchtigt (vgl. Beschlüsse vom 8. Dezember 2008 - VfGBbg 23/08 -, vom 25. Februar 2011 - VfGBbg 46/10 -, vom 26. August 2011 - VfGBbg 18/11 -, vom 21. Oktober 2011 - VfGBbg 15/11 -, vom 21. Oktober 2011 - VfGBbg 35/11 -, vom 19. Oktober 2012 - VfGBbg 31/11 - und vom 15. Dezember 2017 - VfGBbg 7/17 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).

    Eine geltend gemachte Verletzung hat ferner dann besonderes Gewicht, wenn sie auf einer groben Verkennung des durch ein Grundrecht gewährten Schutzes oder auf einem leichtfertigen Umgang mit grundrechtlich geschützten Positionen beruht oder rechtsstaatliche Grundsätze krass verletzt (vgl. Beschlüsse vom 25. Februar 2011 - VfGBbg 46/10 -, vom 26. August 2011 - VfGBbg 18/11 - und vom 21. Oktober 2011 - VfGBbg 35/11 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).

  • VerfG Brandenburg, 18.10.2013 - VfGBbg 1/13

    Rechtsschutzbedürfnis; Erledigung des Begehrens; Subsidiarität

    Erledigt sich im Verlauf des verfassungsgerichtlichen Verfahrens das eigentliche Rechtsschutzanliegen des Beschwerdeführers, kommt ein fortbestehendes Rechtsschutzbedürfnis nur bei Vorliegen besonderer Umstände - etwa einer konkreten Wiederholungsgefahr - in Betracht (vgl. Beschluss vom 25. Februar 2011 - VfGBbg 46/10 -, www.verfassungs-gericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 21.10.2011 - VfGBbg 15/11

    Rechtsschutz gegen die Entscheidung einer Eildienstrichterin in einer

    Aus den gleichen Gründen kam die Bestellung eines Ergänzungspflegers für den Beschwerdeführer zu 2) nicht in Betracht, weil ein Interessenkonflikt zwischen der allein sorgeberechtigten Äußerungsberechtigten, der grundsätzlich die Vertretung des Beschwerdeführers zu 2) und damit auch die Vertretung im verfassungsgerichtlichen Verfahren zukommt, und dem Beschwerdeführer zu 2) im Hinblick auf die Erfolglosigkeit der eingelegten Beschwerde nicht zu erwarten stand (Beschluss vom 25. Februar 2011 - VfGBbg 46/10 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 15.07.2011 - VfGBbg 22/11

    Im Hinblick auf die Geltendmachung von Grundrechten der EMRK unzulässige, im

    Aus den gleichen Gründen kam die Bestellung eines Ergänzungspflegers für den Beschwerdeführer zu 2) nicht in Betracht, weil ein Interessenkonflikt zwischen der allein sorgeberechtigten Äußerungsberechtigten, der grundsätzlich die Vertretung des Beschwerdeführers zu 2) und damit auch die Vertretung im verfassungsgerichtlichen Verfahren zukommt, und dem Beschwerdeführer zu 2) bereits im Hinblick auf die Erfolglosigkeit der eingelegten Beschwerde nicht zu erwarten stand (Beschluss vom 25. Februar 2011 - VfGBbg 46/10 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 17.06.2011 - VfGBbg 52/10

    Erschöpfung des Rechtswegs; rechtliches Gehör; Gehörsrüge

    Aus den gleichen Gründen kam die Bestellung eines Ergänzungspflegers für den Beschwerdeführer zu 2) nicht in Betracht, weil ein Interessenkonflikt zwischen der sorgeberechtigten Mutter, der grundsätzlich die Vertretung des Beschwerdeführers zu 2) und damit auch die Vertretung im verfassungsgerichtlichen Verfahren zukommt, und dem Beschwerdeführer zu 2) bereits im Hinblick auf die Erfolglosigkeit der eingelegten Beschwerde nicht zu erwarten stand (Beschluss vom 25. Februar 2011 - VfGBbg 46/10 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 15.07.2011 - VfGBbg 1/11

    International gewährleistete Grundrechte als Auslegungshilfe; Rechte der

    Aus den gleichen Gründen kam die Bestellung eines Ergänzungspflegers für den Beschwerdeführer zu 2) nicht in Betracht, weil ein Interessenkonflikt zwischen der allein sorgeberechtigten Äußerungsberechtigten, der grundsätzlich die Vertretung des Beschwerdeführers zu 2) und damit auch die Vertretung im verfassungsgerichtlichen Verfahren zukommt, und dem Beschwerdeführer zu 2) bereits im Hinblick auf die Erfolglosigkeit der eingelegten Beschwerde nicht zu erwarten stand (Beschluss vom 25. Februar 2011 - VfGBbg 46/10 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 17.06.2011 - VfGBbg 45/10

    Beschwerdegegenstand; Verletzung rechtlichen Gehörs; Beruhen; Subsidiarität;

  • VerfG Brandenburg, 19.06.2013 - VfGBbg 46/12

    Begründungserfordernis; Beschwerdebefugnis; Rechtliches Gehör; Willkürverbot

  • VerfG Brandenburg, 15.06.2012 - VfGBbg 69/11

    Vertrauensschutz; rechtliches Gehör; Darlegung

  • VerfG Brandenburg, 26.08.2011 - VfGBbg 18/11

    Verfassungsbeschwerde gegen eine Zwischenentscheidung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht