Rechtsprechung
VerfG Brandenburg, 15.03.2024 - VfGBbg 8/20 EA |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Verfassungsgericht Brandenburg
VerfGGBbg, § 15 Abs. 1; VerfGGBbg, § 13 Abs. 1; VwGO, § 152a
Ablehnungsgesuche unzulässig
Verfahrensgang
- VerfG Brandenburg, 19.06.2020 - VfGBbg 8/20
- VerfG Brandenburg, 15.03.2024 - VfGBbg 8/20 EA
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- VerfG Brandenburg, 18.02.2022 - VfGBbg 4/22
Ausschluss vom Richteramt
Auszug aus VerfG Brandenburg, 15.03.2024 - VfGBbg 8/20
Soweit sein Vorbringen als Ablehnungsgesuch wegen Besorgnis der Befangenheit verstanden werden soll, ist dies aus den Gründen des Beschlusses vom heutigen Tag über die Ablehnungsgesuche gegen die Verfassungsrichter im Verfahren VfGBbg 4/22 unzulässig.
Rechtsprechung
VerfG Brandenburg, 19.06.2020 - VfGBbg 8/20 EA |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 30 Abs 1 VerfGG BB
- Verfassungsgericht Brandenburg
VerfGGBbg, § 30 Abs. 1
Einstweilige Anordnung; einstweilige Anordnung abgelehnt; Rechtsnachteile; Sozialgericht - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VerfG Brandenburg, 19.06.2020 - VfGBbg 8/20 EA
- VerfG Brandenburg, 15.03.2024 - VfGBbg 8/20
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- VerfG Brandenburg, 20.09.2019 - VfGBbg 9/19
Einstweilige Anordnung verworfen; zum gemeinen Wohl; dringend geboten; private …
Auszug aus VerfG Brandenburg, 19.06.2020 - VfGBbg 8/20
Dass solche Gefahren als Anordnungsgrund bestehen, ist gemäß § 13 VerfGGBbg i. V. m. § 123 Abs. 3 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) i. V. m. § 920 Abs. 2 Zivilprozessordnung (ZPO) vom Antragsteller schlüssig darzulegen und glaubhaft zu machen (vgl. Beschluss vom 20. September 2019 - VfGBbg 9/19 EA -, https://verfassungsgericht.brandenburg.de). - VerfG Brandenburg, 20.01.2000 - VfGBbg 43/99
Parteifähigkeit; Subsidiarität
Auszug aus VerfG Brandenburg, 19.06.2020 - VfGBbg 8/20
Im Hinblick auf den einzelnen Bürger ist ein Anknüpfungspunkt für einen Gemeinwohlbezug allenfalls dann anzunehmen, wenn die Gefahr eines irreversiblen Nachteils für die Freiheit und Unversehrtheit der Person oder für vergleichbare elementare Menschenrechte besteht (vgl. Beschluss vom 20. Januar 2000 - VfGBbg 43/99 EA -, https://verfassungsgericht.brandenburg.de).
- VerfG Brandenburg, 23.10.2020 - VfGBbg 17/20
Corona; Mund-Nasen-Bedeckung; Maskenpflicht; Befreiung; Gewissensfreiheit; …
Im Hinblick auf den einzelnen Bürger ist ein Anknüpfungspunkt für einen Gemeinwohlbezug allenfalls dann anzunehmen, wenn die Gefahr eines irreversiblen Nachteils für die Freiheit und Unversehrtheit der Person oder für vergleichbare elementare Menschenrechte besteht (Beschluss vom 19. Juni 2020 - VfGBbg 8/20 EA -, https://verfassungsgericht.brandenburg.de). - VerfG Brandenburg, 11.03.2022 - VfGBbg 2/22
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, unzulässig; Kontrollkompetenz …
Im Hinblick auf den einzelnen Bürger ist ein Anknüpfungspunkt für einen Gemeinwohlbezug allenfalls dann anzunehmen, wenn die Gefahr eines irreversiblen Nachteils für die Freiheit und Unversehrtheit der Person oder für vergleichbare elementare Menschenrechte besteht (…Beschlüsse vom 23. Oktober 2020 - VfGBbg 17/20 EA -, Rn. 21, und vom 19. Juni 2020 - VfGBbg 8/20 EA -, Rn. 10, https://verfassungsgericht.brandenburg.de).