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   VG Würzburg, 07.12.2006 - W 5 K 06.351   

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VG Würzburg, 07.12.2006 - W 5 K 06.351 (https://dejure.org/2006,28538)
VG Würzburg, Entscheidung vom 07.12.2006 - W 5 K 06.351 (https://dejure.org/2006,28538)
VG Würzburg, Entscheidung vom 07. Dezember 2006 - W 5 K 06.351 (https://dejure.org/2006,28538)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Zustimmung zum Ruhen der Jagd auf die Dauer von zehn Jahren in einem Eigenjagdrevier; Bestimmung der Inhaber von subjektiv-öffentlichen Rechten hinsichtlich eines Antrags auf ein Ruhen der Jagd; Voraussetzungen eines Anspruchs auf behördliche Zustimmung zum ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 14.04.2005 - 3 C 31.04

    Zwangsmitgliedschaft in Jagdgenossenschaft; ethischer Tierschutz; Rechtsprechung

    Auszug aus VG Würzburg, 07.12.2006 - W 5 K 06.351
    Dass der Gesetzgeber gute Gründe hatte, der Selbstregulation zu misstrauen, hat das Berufungsgericht im Übrigen überzeugend dargelegt" (BVerwG, U.v. 14.04.2005 Nr. 3 C 31/04, NVwZ 06, 92).

    In Anlehnung an das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. April 2005 Nr. 3 C 31/04 geht das Gericht bei auf Zustimmung zum Ruhen der Jagd gerichteten Streitigkeiten von einem Streitwert von grundsätzlich 5.000,00 EUR aus.

  • BVerfG, 26.05.1976 - 2 BvR 294/76

    Quick/Durchsuchungsbefehl

    Auszug aus VG Würzburg, 07.12.2006 - W 5 K 06.351
    Zwar gelten nach Art. 19 Abs. 3 GG die Grundrechte auch für juristische Personen (vgl. hierzu Sachs, Grundgesetz, RdNr. 55 ff. zu Art. 19), nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist auch die KG eine juristische Person i.S.v. Art. 19 Abs. 3 GG (vgl. BVerfG, B.v. 26.05.1976 Nr. 2 BvR 294/76, BVerfGE 42, 212/219 m.w.N.), aber nur, soweit sie ihrem Wesen nach auf diese anwendbar sind.

    Die vom Grundrecht des Art. 4 GG geschützte Tätigkeit kann von der Klägerin zu 1) selbst nicht ausgeübt werden (BVerfG, B.v. 26.05.1976 Nr. 2 BvR 294/76, BVerfGE 42, 212/219), die Klägerin zu 1) selbst kann sich nicht in einer natürlichen Personen vergleichbaren Gefährdungslage befinden.

  • EGMR, 29.04.1999 - 25088/94

    CHASSAGNOU ET AUTRES c. FRANCE

    Auszug aus VG Würzburg, 07.12.2006 - W 5 K 06.351
    Demgegenüber scheidet auch eine Berufung auf die von der Klägerseite zur Stützung ihrer Position ins Feld geführte Entscheidung des EGMR vom 29. April 1999 Nrn. 25088/94, 28331/95 und 28443/95 in der Streitsache C**u.a. ./. Frankreich (NJW 99, 3695) aus (vgl. BVerwG, a.a.O. und dem folgend BGH, a.a.O.).
  • BVerfG, 17.02.1977 - 1 BvR 33/76

    Verfassungsmäßigkeit der Haftung des Arbeitgebers für die Kirchenlohnsteuer

    Auszug aus VG Würzburg, 07.12.2006 - W 5 K 06.351
    Vereinigungen mit anderen als religiösen oder weltanschaulichen Zwecken können sich nicht auf Art. 4 GG berufen (BVerfG, B.v. 17.02.1977 Nr. 1 BvR 33/76, BVerfGE 44, 103/104).
  • BVerfG, 20.12.1960 - 1 BvL 21/60

    Kriegsdienstverweigerung I

    Auszug aus VG Würzburg, 07.12.2006 - W 5 K 06.351
    Denn das Gewissen ist ein real erfahrbares, seelisches Phänomen (BVerfG, B.v. 20.12.1960 Nr. 1 BvL 21/60, BVerfGE 12, 54 [BVerfG 20.12.1960 - 1 BvL 21/60] ).
  • BGH, 15.12.2005 - III ZR 10/05

    Kein Anspruch des Grundstückseigentümers aus Gewissensgründen gegen den

    Auszug aus VG Würzburg, 07.12.2006 - W 5 K 06.351
    Verhindert werden soll nämlich durch die jagdrechtliche Gesetzgebung gerade jede Zersplitterung der Jagdrechte (vgl. BVerwG, a.a.O.; BGH, U.v. 15.12.2005 Nr. 111 ZR 10/05, NJW 06, 984).
  • VG Würzburg, 07.12.2006 - W 5 K 06.353

    Anspruchsvoraussetzungen für die Erteilung der Zustimmung zum Ruhen der Jagd im

    Auszug aus VG Würzburg, 07.12.2006 - W 5 K 06.351
    Die Verfahrensakten W 5 K 06.353, W 5 K 05.611 und W 6 S 04.1496 wurden beigezogen.
  • VG Würzburg, 28.07.2005 - W 5 K 03.1023

    Aufforstung im Naturpark Haßberge bleibt beschränkt

    Auszug aus VG Würzburg, 07.12.2006 - W 5 K 06.351
    Der Begriff Landeskultur beinhaltet neben ökologischen Gesichtspunkten vor allem alle aktiven Maßnahmen der Bodenbewirtschaftung in der freien Landschaft, also insbesondere Land- und Forstwirtschaft und die Erhaltung und Verbesserung der Bodenstruktur (vgl. Zerle/Hein, Forstrecht in Bayern, 9. Lieferung 1996, Erl. 12 b) cc), zu Art. 16 BayWaldG; Kolodziejcok/Recken/Apfelbacher/Iven, Naturschutz, Landschaftspflege, RdNr. 14 zu § 10 BWaldG; VG Würzburg, U.v. 28.07.2005 Nr. W 5 K 03.1023).
  • VG Würzburg, 07.12.2006 - W 5 K 06.353

    Anspruchsvoraussetzungen für die Erteilung der Zustimmung zum Ruhen der Jagd im

    Auf den Vortrag im Parallelverfahren W 5 K 06.351 und die in den dortigen Behördenakten enthaltene "kurzgutachterliche Stellungnahme" des Universitätsprofessors ........werde Bezug genommen.

    Die Verfahrensakten W 5 K 06.351, W 5 K 05.611 und W 6 S 04.1496 wurden beigezogen.

    Der strenge Ausnahmecharakter des Art. 6 Abs. 4 BayJG ergibt sich auch ohne weiteres aus der Konzeption der Vorschrift, worauf Dietlein in dem von der Beklagtenseite vorgelegten Kurzgutachten zutreffend hinweist (Bl. 134 der Behördeakte des Parallelverfahrens W 5 K 06.351).

    § 21 BJagdG ist als gesetzgeberische Grundentscheidung zur Notwendigkeit der Regulierung der Wildbestände durch Abschuss zu verstehen (Kurzgutachten Dietlein, Bl. 134 der Behördenakte des Verfahrens W 5 K 06.351).

    Wie unabhängig von den an einer Gesellschaft beteiligten natürlichen Personen sich eine Gesellschaft darstellt, erschließt sich auch aus dem Parallelverfahren W 5 K 06.351.

  • VG Würzburg, 13.11.2008 - W 5 K 07.1084

    Jagdgenossenschaft; Zwangsmitgliedschaft; EGMR; EMRK

    Die erkennende Kammer hat in ihren Urteilen vom 7. Dezember 2006 (W 5 K 06.351 und W 5 K 06.353) auf die Standortbestimmung "Jagd und Entwicklung des ländlichen Raumes" im Internetauftritt des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hingewiesen, die feststellt, in der Zwischenzeit habe sich im Kanton Genf das Schalenwild, insbesondere das Schwarzwild, so stark vermehrt, dass - auch im Interesse der Landwirtschaft- eine Wildbestandsregelung durch "Ranger" unerlässlich geworden sei.

    Der Antrag hat die Kammer im Übrigen auch verwundert, weil die Klägerseite unter Hinweis auf die bald einjährige Anhängigkeit beim Verwaltungsgericht sich dagegen gewandt hat, wie von der Kammer vorgeschlagen, eine Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs in den zwei dort anhängigen Berufungsverfahren W 5 K 06.351 und W 5 K 06.353 abzuwarten.

  • VG Würzburg, 13.11.2008 - W 5 K 07.1501

    Jagdgenossenschaft; Zwangsmitgliedschaft; EGMR; EMRK

    Die erkennende Kammer hat in ihren Urteilen vom 7. Dezember 2006 (W 5 K 06.351 und W 5 K 06.353) auf die Standortbestimmung "Jagd und Entwicklung des ländlichen Raumes" im Internetauftritt des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hingewiesen, die feststellt, in der Zwischenzeit habe sich im Kanton Genf das Schalenwild, insbesondere das Schwarzwild, so stark vermehrt, dass - auch im Interesse der Landwirtschaft- eine Wildbestandsregelung durch "Ranger" unerlässlich geworden sei.

    Der Antrag hat die Kammer im Übrigen auch verwundert, weil die Klägerseite unter Hinweis auf die bald einjährige Anhängigkeit beim Verwaltungsgericht sich dagegen gewandt hat, wie von der Kammer vorgeschlagen, eine Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs in den zwei dort anhängigen Berufungsverfahren W 5 K 06.351 und W 5 K 06.353 abzuwarten.

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