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LG Frankfurt/Main, 23.12.2008 - 2-19 O 147/08 |
Zitiervorschläge
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 23. Dezember 2008 - 2-19 O 147/08 (https://dejure.org/2008,29382)
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)
Verspätete Stornierung eines kommissionsrechtlichen Ausführungsgeschäfts
Papierfundstellen
- WM 2009, 455
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Hamm, 23.09.2009 - 31 U 31/09
Pflichten einer Bank aus einem Anlageberatungsvertrag
Die Vermutung, dass ein Anleger bei pflichtgemäßer Beratung eine Anlage nicht gezeichnet hätte, gilt auch dann, wenn die Pflichtverletzung in der unterbliebenen Aufklärung über versprochene Innenprovisionen liegt (BGH WM 09, 455; BGH ZIP 2005, 1599; BGH VersR 2006, 653). - LG Bochum, 04.03.2010 - 1 O 2/09 Die Vermutung, dass ein Anleger bei pflichtgemäßer Beratung eine Anlage nicht gezeichnet hätte, gilt auch dann, wenn die Pflichtverletzung in der unterbliebenen Aufklärung über versprochene Innenprovisionen liegt (BGH WM 09, 455).