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   BGH, 24.09.1962 - VIII ZR 234/61   

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https://dejure.org/1962,1304
BGH, 24.09.1962 - VIII ZR 234/61 (https://dejure.org/1962,1304)
BGH, Entscheidung vom 24.09.1962 - VIII ZR 234/61 (https://dejure.org/1962,1304)
BGH, Entscheidung vom 24. September 1962 - VIII ZR 234/61 (https://dejure.org/1962,1304)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 1962, 1264
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 07.07.1982 - IVa ZR 50/81

    Entstehungszeitpunkt von Provisionsansprüchen eines Finanzierungsmaklers -

    Gegen diese Auslegung bestehen keine rechtlichen Bedenken (vgl. BGH Urteil vom 24.9.1962 - VIII ZR 234/61 - WM 1962, 1264; Urteil vom 9.7.1969 - IV ZR 798/68 - WM 1969, 1107; Mormann, WM 1968, 854, 957 f.).

    Daß der Darlehensgeber zur Zurückbehaltung berechtigt ist, solange der Darlehensnehmer Sicherheiten nicht gestellt hat, vor deren Stellung die Auszahlung der Valuta abhängt, berührt die Klagbarkeit des Auszahlungsanspruchs und damit die Entstehung des Anspruchs auf Maklerprovision und dessen Fälligkeit nach der zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarung nicht (vgl. BGH Urteil vom 24.9.1962, VIII ZR 234/61 - WM 1962, 1264, 1265).

  • BGH, 22.06.2006 - III ZR 259/05

    Belehrungspflicht des Notars bei ungesicherten Vorleistungen

    bb) Der hier vorliegende "Darlehensvertrag mit Grundschuldbestellung" ist, wie der Revision zuzugeben ist, nicht auf ein solches typisches Austauschgeschäft angelegt, unbeschadet dessen, dass bei entgeltlichen (verzinslichen), zu sichernden Darlehen auch die Bestellung der vereinbarten Sicherheit zum Gegenseitigkeitsverhältnis gehören kann (vgl. BGH, Urteil vom 24. September 1962 - VIII ZR 224/61 - WM 1962, 1264, 1265).
  • BGH, 21.10.1987 - IVa ZR 103/86

    Einordnung von Finanzierungsverträgen als Maklerwerkvertrag; Entstehung des

    Er leitete diese Rechtsfolge jedoch nicht - wie der IV. Zivilsenat in dem vom Berufungsgericht zitierten Urteil von 9. Juli 1969 - IV ZR 798/68 - NJW 1969, 1957 - aus allgemeinen rechtlichen Erwägungen ab, sondern stützte sich insoweit auf die tatrichterliche Auslegung des konkreten Maklervertrages (ähnlich bereits BGH Urteil vom 24. September 1962 - VIII ZR 234/61 - WM 1962, 1264).
  • OLG Stuttgart, 28.03.1988 - 2 U 273/87

    Rechtliche Qualifizierung eines Agenturvertrages; Voraussetzungen eines

    Die Klausel greift nach ihrem Wortlaut und Zweck erst dann ein, wenn die "Maklerleistung" des Händlers erbracht ist, der Kunde mittels eines Kaufvertrages mit einem Dritten rechtlich gebunden ist und der Händler nach dem gesetzlichen Leitbild bereits Anspruch auf die vertraglich vereinbarte Provision hat (BGH WM 1962, 1264, 1265).
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