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   BGH, 24.11.1993 - BLw 64/93   

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https://dejure.org/1993,2541
BGH, 24.11.1993 - BLw 64/93 (https://dejure.org/1993,2541)
BGH, Entscheidung vom 24.11.1993 - BLw 64/93 (https://dejure.org/1993,2541)
BGH, Entscheidung vom 24. November 1993 - BLw 64/93 (https://dejure.org/1993,2541)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei fehlendem Verschulden an der Nichteinhaltung der Rechtsbeschwerdebegründungsfrist - "Übergroße Arbeitsbelastung" als Verlängerungsgrund für eine Fristverlängerung - Barabfingungsanspruch bei fehlender Mitgliedschaft - Beendigung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    LwAnpG §§ 36 Abs. 1, 44 Abs. 1
    Rechtsfolgen des Übertritts von einer LPG in eine andere

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1994, 1255
  • WM 1994, 317
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 14.10.1993 - LwZB 2/93

    Rechtsfolgen der Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist; Antragsgemäße

    Auszug aus BGH, 24.11.1993 - BLw 64/93
    Der Rechtsmittelführer kann daher im Wiedereinsetzungsverfahren in der Regel nicht mit Erfolg geltend machen, er habe mit der Fristverlängerung rechnen dürfen (vgl. BGH, Beschl. v. 2. November 1989, III ZB 49/89, BGHR ZPO § 233 - Fristverlängerung 4 m.w.N.; Senatsbeschl. v. 14. Oktober 1993, LwZB 2/93, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Da der Verfahrensbevollmächtigte aus seiner Sicht auch alles Erforderliche getan hat, um den Fristverlängerungsantrag zur Post zu bringen, und die an eine Fristen- und Ausgangskontrolle (vgl. BGH, Beschlüsse v. 10. April 1991, XII ZB 28/91, BGHR ZPO § 233 - Fristverlängerung 7; v. 13. November 1991, XII ZB 130/91, BGHR ZPO § 233 - Fristenkontrolle 20) zu stellenden Anforderungen erfüllt sind, die Rechtsbeschwerdebegründung auch innerhalb des von dem Verfahrensbevollmächtigten beantragten Verlängerungszeitraums eingereicht wurde (Senatsbeschl. v. 14. Oktober 1993, LwZB 2/93, zur Veröffentlichung vorgesehen), trifft den Antragsteller an der Fristversäumnis kein zurechenbares Verschulden.

  • BGH, 08.10.1986 - VIII ZB 41/86

    Rückwirkende Beseitigung der Rechtskraftfolgen durch Wiedereinsetzung

    Auszug aus BGH, 24.11.1993 - BLw 64/93
    Durch die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Rechtsbeschwerdebegründungsfrist ist der Senatsbeschluß vom 23. September 1993, durch den die Rechtsbeschwerde als unzulässig verworfen wurde, gegenstandslos geworden (vgl. BGHZ 45, 380, 384; 98, 325, 328).
  • BGH, 29.06.1966 - IV ZR 86/65

    Mehrfache Berufung

    Auszug aus BGH, 24.11.1993 - BLw 64/93
    Durch die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Rechtsbeschwerdebegründungsfrist ist der Senatsbeschluß vom 23. September 1993, durch den die Rechtsbeschwerde als unzulässig verworfen wurde, gegenstandslos geworden (vgl. BGHZ 45, 380, 384; 98, 325, 328).
  • BGH, 10.04.1991 - XII ZB 28/91

    Ausgangskontrolle für Antrag auf Verlängerung der Rechtsmittelbegründungsfrist

    Auszug aus BGH, 24.11.1993 - BLw 64/93
    Da der Verfahrensbevollmächtigte aus seiner Sicht auch alles Erforderliche getan hat, um den Fristverlängerungsantrag zur Post zu bringen, und die an eine Fristen- und Ausgangskontrolle (vgl. BGH, Beschlüsse v. 10. April 1991, XII ZB 28/91, BGHR ZPO § 233 - Fristverlängerung 7; v. 13. November 1991, XII ZB 130/91, BGHR ZPO § 233 - Fristenkontrolle 20) zu stellenden Anforderungen erfüllt sind, die Rechtsbeschwerdebegründung auch innerhalb des von dem Verfahrensbevollmächtigten beantragten Verlängerungszeitraums eingereicht wurde (Senatsbeschl. v. 14. Oktober 1993, LwZB 2/93, zur Veröffentlichung vorgesehen), trifft den Antragsteller an der Fristversäumnis kein zurechenbares Verschulden.
  • BGH, 21.04.1993 - BLw 59/92

    Fehlende Prüfung der Zulassungswürdigkeit bei undifferenzierter

    Auszug aus BGH, 24.11.1993 - BLw 64/93
    Die danach fristgerecht begründete Rechtsbeschwerde ist vom Senat zuzulassen, weil das Landwirtschaftsgericht ihre Zulassungswürdigkeit offenbar nicht geprüft hat (Senatsbeschl. v. 21. April 1993, BLw 59/92, AgrarR 1993, 190) und der Rechtssache grundsätzliche Bedeutung zukommt.
  • BGH, 13.11.1991 - XII ZB 130/91

    Voraussetzung des Vertretenmüssens der Fristversäumnis im

    Auszug aus BGH, 24.11.1993 - BLw 64/93
    Da der Verfahrensbevollmächtigte aus seiner Sicht auch alles Erforderliche getan hat, um den Fristverlängerungsantrag zur Post zu bringen, und die an eine Fristen- und Ausgangskontrolle (vgl. BGH, Beschlüsse v. 10. April 1991, XII ZB 28/91, BGHR ZPO § 233 - Fristverlängerung 7; v. 13. November 1991, XII ZB 130/91, BGHR ZPO § 233 - Fristenkontrolle 20) zu stellenden Anforderungen erfüllt sind, die Rechtsbeschwerdebegründung auch innerhalb des von dem Verfahrensbevollmächtigten beantragten Verlängerungszeitraums eingereicht wurde (Senatsbeschl. v. 14. Oktober 1993, LwZB 2/93, zur Veröffentlichung vorgesehen), trifft den Antragsteller an der Fristversäumnis kein zurechenbares Verschulden.
  • BGH, 02.11.1989 - III ZB 49/89

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der

    Auszug aus BGH, 24.11.1993 - BLw 64/93
    Der Rechtsmittelführer kann daher im Wiedereinsetzungsverfahren in der Regel nicht mit Erfolg geltend machen, er habe mit der Fristverlängerung rechnen dürfen (vgl. BGH, Beschl. v. 2. November 1989, III ZB 49/89, BGHR ZPO § 233 - Fristverlängerung 4 m.w.N.; Senatsbeschl. v. 14. Oktober 1993, LwZB 2/93, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BGH, 30.06.1994 - BLw 115/93

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde gegen Entscheidungen des

    Das hat das Landwirtschaftsgericht gerade nicht getan, weil es keinen abstrakten Rechtssatz aufgestellt hat, der vom Senatsbeschluß vom 24. November 1993 (a.a.O.) abweicht.

    Soweit die Rechtsbeschwerde zur Senatsentscheidung vom 24. November 1993 (a.a.O.) sachlich Stellung nimmt und sich insoweit auch mit der Senatsentscheidung vom 24. November 1993, BLw 64/93, WM 1994, 317 befaßt, geschieht dies nur, um darzulegen, daß diese Entscheidungen hier nicht einschlägig seien, nicht aber um geltend zu machen, das Landwirtschaftsgericht sei davon abgewichen.

  • BGH, 06.02.1997 - BLw 36/96

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde

    Soweit sich der Beschwerdeführer in einem weiteren Schriftsatz vom 9. Januar 1997 (eingegangen innerhalb der Begründungsfrist) auf zwei Entscheidungen des Senats vom 24. November 1993, BLw 64/93 (= WM 1994, 317) und vom 4. November 1994, BLw 8/94 (= AgrarR 1995, 22) bezieht, bezeichnet er schon nicht die Rechtsfrage, die von der angezogenen und von der angefochtenen Entscheidung verschieden beantwortet sein soll.

    Es stellt dabei weder zur Frage der Delegierung (Senatsbeschl. v. 4. November 1994, a.a.O.) noch zum Mitgliedschaftswechsel (Senatsbeschl. v. 24. November 1993, a.a.O.) einen abweichenden Rechtssatz auf.

  • BGH, 09.03.2006 - BLw 30/05

    Zulässigkeit einer Divergenzrechtsbeschwerde in Landwirtschaftssachen

    Maßgebend für den Übertritt eines Mitglieds von einer LPG in eine andere war die nach Nummer 16 Abs. 1 a der Musterstatuten mit dem Vorstand zu vereinbarende Aufnahme in die andere LPG (vgl. Senat, Beschl. v. 24. November 1993, BLw 64/93, WM 1994, 317, 318).
  • BGH, 04.11.1994 - BLw 8/94

    Anforderungen an eine Delegierungsvereinbarung

    Andererseits wurde mit dem Übertritt von einer LPG in eine andere LPG die Mitgliedschaft beendet und eine neue begründet (vgl. Senatsbeschl. v. 24. November 1993, BLw 64/93, AgrarR 1994, 129).
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