Rechtsprechung
OLG München, 20.03.1996 - 20 U 2437/95 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,8638) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 278
Besprechungen u.ä.
- WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)
Eigen- oder Umbuchungslastschrift; Zahlstelle kein Erfüllungsgehilfe der ersten Inkassostelle
Papierfundstellen
- WM 1996, 1038
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 10.05.2011 - XI ZR 391/09
Lastschriftverkehr: Genehmigungsbedürftigkeit einer Lastschrift bei Umbuchung …
Hat hingegen der Kontoinhaber ausdrücklich oder konkludent der konkreten Abbuchung zugestimmt, ist dieser Zahlungsvorgang - ebenso wie bei einer Überweisung - unabhängig davon wirksam, ob den Buchungsvorgängen ein Valutaverhältnis zwischen einem Zahlungsschuldner und -gläubiger zugrunde liegt (vgl. OLG München, WM 1996, 1038, 1039;… MünchKommHGB/Hadding/Häuser, 2. Aufl., Band 5, Recht des Zahlungsverkehrs Rn. C6). - OLG Düsseldorf, 21.11.2007 - 15 U 71/07
Zur Wirksamkeit des Widerspruchs eines Insolvenzverwalters gegen …
Ein Lastschriftverfahren erfordert lediglich eine erste Inkassostelle (hier: die Streithelferin) und eine Zahlstelle (hier: die Beklagte); ein Valutaverhältnis ist nicht erforderlich und demnach auch eine Personenidentität zwischen Zahlungsempfänger und Zahlungspflichtigem nicht schädlich (OLG München, Urteil vom 20.03.1996, 20 U 2437/95, WM 1996, 1038, 1039). - LG Kleve, 04.04.2007 - 4 O 236/06
Erstattung von nicht anrechenbaren Rechtsanwaltsgebühren; Belieferung von …
Die Personenidentität hat lediglich zur Folge, daß es sich um Umbuchungen im eigenen Vermögen des Klägers bzw. der Insolvenzschuldnerin gehandelt hat (OLG München, WM 1996, 1038 ff.). - OLG Hamburg, 10.03.2011 - 13 U 33/11
Lastschrifteinzugsverfahren: Widerrufsrecht des Kontoinhabers bei Umbuchung …
Auch nach Auffassung des Senats sind auf Lastschriften, die - wie vorliegend - nur zu Umbuchungen zwischen bei verschiedenen Banken geführten Konten eines Kontoinhabers dienen, die Grundsätze des Lastschriftverkehrs anzuwenden (OLG München WM 1996, 1038). - LG Hamburg, 22.03.2010 - 321 O 74/09
Haftung des Insolvenzverwalters: Widerspruch gegen eine Abbuchung im …
Das Gericht folgt dem OLG München (Urteil vom 20. März 1996 in WM 1996, 1038) darin, dass die Personenidentität zwischen Zahlungsempfänger und Zahlungspflichtigem bzw. das damit fehlende Valutaverhältnis nichts daran ändert, dass die Regeln des Lastschriftverfahrens zu gelten haben, in dem - wie ausgeführt - der vorläufige Insolvenzverwalter berechtigt ist, die Genehmigung von Belastungsbuchungen zu versagen (vgl. auch BGH in NJW-RR 2009, 981 ff.), ohne dass insoweit Ausnahmen gemacht werden.