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   OLG Schleswig, 08.01.1998 - 5 U 124/95   

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OLG Schleswig, 08.01.1998 - 5 U 124/95 (https://dejure.org/1998,7992)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 08.01.1998 - 5 U 124/95 (https://dejure.org/1998,7992)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 08. Januar 1998 - 5 U 124/95 (https://dejure.org/1998,7992)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Besprechungen u.ä.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1998, 355
  • WM 1998, 861
  • BB 1998, 1078
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 01.07.1997 - XI ZR 267/96

    Vorzeitige Auflösung eines Festzinskredits; Bemessung der

    Auszug aus OLG Schleswig, 08.01.1998 - 5 U 124/95
    Auf die Revision der Kläger hat der BGH mit Urteil vom 1. Juli 1997 (WM 1997, 1747) das Urteil des Senats aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung auch über die Kosten des Revisionsverfahrens zurückverwiesen.

    Nach der rechtlichen Beurteilung des Revisionsurteils (WM 1997, 1747) kommt es auf den Abschluß und die Wirksamkeit eines Aufhebungsvertrages zwischen den Parteien nicht an.

    Denn nach dem revisionsgerichtlichen Urteil (BGH WM 1997, 1747) sind die ersparten Verwaltungsaufwendungen von der Differenz zwischen dem Vertragszins und der Rendite von Kapitalmarkttiteln öffentlicher Schuldner in Abzug zu bringen.

    Der Vergleichszins ist nach dem revisionsgerichtlichen Urteil (BGH WM 1997, 1747) der Rendite von Kapitalmarkttiteln öffentlicher Schuldner mit einer Laufzeit, die der Restlaufzeit des abzulösenden Darlehens entspricht, zu entnehmen.

  • OLG Schleswig, 02.10.1996 - 5 U 124/95
    Auszug aus OLG Schleswig, 08.01.1998 - 5 U 124/95
    Auf die Berufung der Beklagten hat der Senat mit Urteil vom 2. Oktober 1996 (WM 1997, 522) die Klage insgesamt abgewiesen und die Anschlußberufung der Kläger, mit der sie unter Zugrundelegung eines Wiederanlagezinssatzes von 7, 34% die Zahlung weiterer 5 633,- DM begehrt haben, zurückgewiesen.
  • BGH, 07.11.2000 - XI ZR 27/00

    Nichtabnahmeentschädigung bei Annuitätendarlehen

    Der Berechnung ist, da der konkret vereinbarte Tilgungsverlauf zu berücksichtigen ist, der vereinbarte Nominalzinssatz zugrunde zu legen (OLG Schleswig WM 1998, 861, 862 f.; OLG Karlsruhe WM 1996, 572, 573; Rösler/Wimmer WM 2000, 164, 173; Metz ZBB 1994, 205, 213).

    In der instanzgerichtlichen Rechtsprechung wurden Abschläge zwischen 0, 05% und 0, 06% (OLG Hamm WM 1998, 1811, 1812 und WM 2000, 1145; OLG Köln WM 1999, 1661, 1662) bzw. 0,014% (OLG Schleswig WM 1998, 861, 863) gemacht.

    Die ersparten Verwaltungsaufwendungen sind nicht als prozentuale Abschläge, sondern als absolute, von der Darlehenssumme unabhängige Beträge anzusetzen (OLG Köln WM 1999, 1661; OLG Schleswig WM 1998, 861, 863).

    Auch wenn es einem Darlehensgeber kaum möglich ist, Kapitalmarktanlagen mit den sich ändernden Kapitalständen und gebrochenen Restlaufzeiten zu erzielen, ist doch im Rahmen einer abstrakten Betrachtung die kontinuierliche Reduzierung der Darlehensschuld durch fortschreitende Tilgung und die dadurch bedingte Verminderung der Zinsschuld zu berücksichtigen (OLG Schleswig WM 1998, 861, 863 f. m.w.Nachw.).

    Vielmehr ist ein absoluter Betrag anzusetzen (OLG Hamm WM 1998, 1811, 1812 und WM 1998, 1812, 1813; OLG Schleswig WM 1998, 861, 865).

  • OLG Karlsruhe, 03.06.2008 - 17 U 223/07

    Schadensersatz auf Grund eines Darlehensvertrages: Anspruch einer Bank gegen eine

    Da es sich bei der Beklagten als Stadt um eine Körperschaft öffentlichen Rechts handelt, konnte der von ihr angenommene Risikoabschlag von 0, 10 % nicht angesetzt werden, der noch über dem liegt, was die obergerichtliche Rechtsprechung für das Privatkundengeschäft zugrunde legt (zwischen 0, 014 und 0, 06 %, vgl. OLG Hamm WM 1998, 1812; WM 2000, 1145; OLG Köln WM 1999, 1661; OLG Schleswig WM 1998, 861).
  • OLG Köln, 30.06.2004 - 13 U 238/03

    Wirksamkeit vertraglicher Nichtabnahmeentschädigung bei Bankdarlehen

    Im Mengenkreditgeschäft einer weitgehend per EDV erfolgenden Darlehensabwicklung bewegen sich die ersparten Verwaltungskosten in deutlich niedrigeren Bereichen (z.B. Senat, WM 1999, 1661, 1662 - ebenfalls auf der Grundlage eines Sachverständigengutachtens: 20, 83 DM; OLG Schleswig, BB 1998, 1078, 1079: 40, 00 DM).

    Wegen der Notwendigkeit, auf den konkreten Einzelfall abzustellen, ist denn auch in der Rechtsprechung anerkannt, dass der Abschlag für die entfallene Risikovorsorge sowie die ersparten Verwaltungskosten im Wege der Schätzung gemäß § 287 ZPO erfolgen kann (OLG Schleswig, WM 1998, 861, 863; OLG Hamm, WM 1998, 1811, 1812; OLG Stuttgart, WM 2000, 669 f.; BGHZ 146, 5, 14).

  • OLG Hamm, 31.01.2000 - 31 U 172/99

    Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Kredittilgung

    Entgegen der vom Kläger in seiner Berufungsbegründung vom 11.10.1999 (S. 4, 5 = Bl. 78, 79 GA) vertretenen Ansicht - die auf der abzulehnenden Rechtsauffassung des OLG Schleswig (WM 1998/861 und 1486) fußt - war die Beklagte nicht gehalten, lediglich auf die Nominal-Zinssätze beider Darlehen mit 6, 875 % bzw. 7,5 % als Basiswerte abzustellen.
  • OLG Köln, 14.11.2001 - 13 U 238/00

    Verjährung von bereicherungsrechtlichen Ansprüchen wegen Überzahlungen im

    Sie ist daher ebenfalls Bestandteil der Aufhebungsvereinbarung geworden und liegt der Höhe nach (für beide Darlehensablösungen) durchaus noch im Rahmen der von der Rechtsprechung als angemessen zugebilligten Schätzbeträge (OLG Hamm, WM 1998, 1811, 1812: 500, 00 DM; OLG Hamm, WM 1998, 1812, 1813: 375, 00 DM; OLG Schleswig, WM 1998, 861, 865: 400, 00 DM).
  • LG Duisburg, 30.05.2005 - 23 O 9/03

    Zum Schadensersatzanspruch gemäß Ziffer 8 des Rahmenvertrages für

    Das schleswig-holsteinische Oberlandesgericht hat in seinem Urteil vom 8.1.1998 - 5 U 124/95 - (BB 1998, 1078) 40,-- DM jährlich angesetzt.
  • LG Gießen, 28.10.2022 - 3 O 520/21
    Im vorliegenden Mengenkreditgeschäft einer weitgehend per EDV erfolgenden Darlehensabwicklung bewegen sich die ersparten Verwaltungskosten in Bereichen von etwa 25, 00 EUR oder weniger (EBJS, D. Bank- und Börsenrecht IV: Das Kreditgeschäft und die Kreditsicherung Rn. 105, beck-online: z. B. 20, 83 DM (OLG Köln, WM 1999, 1661 [1662]; 40 DM (OLG Schleswig BB 1998, 1078 [1079]); 60 DM p. a. (OLG Köln, VersR 2004, 1422)).
  • OLG München, 20.07.1999 - 25 U 5436/98

    Gesamtschuldnerische Verpflichtung als Verbraucherkredit nur bei

    Dem steht die Entscheidung des SchlHOLG vom 8.1.1998 (WM 1998, 861, 863) nicht entgegen, weil das Gericht in seiner Entscheidung unzutreffend davon ausgegangen ist, daß die für die Kapitalmarkttitel bekanntgegebenen Renditen nur auf dem Nominalzins basieren.
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