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   OLG Düsseldorf, 28.10.2005 - I-16 U 160/04   

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OLG Düsseldorf, 28.10.2005 - I-16 U 160/04 (https://dejure.org/2005,3001)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28.10.2005 - I-16 U 160/04 (https://dejure.org/2005,3001)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28. Oktober 2005 - I-16 U 160/04 (https://dejure.org/2005,3001)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anwendungsbereich der Ausnahmevorschrift des Art. 1 § 3 Nr. 8 Rechtsberatungsgesetz (RBerG); Kartenmissbrauch zu Lasten von Verbrauchern als Sammelklage; Befugnis zur Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten von Verbraucherzentralen und Verbraucherverbänden; ...

  • Judicialis

    RberG Art. 1 § 3 Nr. 8

  • rewis.io
  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Aktivlegitimation eines Verbraucherverbandes für Sammelklage gegen Bankinstitut in Kartenmissbrauchsfällen - Verstoß gegen Rechtsberatungsgesetz ?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    Art. 1 § 3 Nr. 8 RBerG
    Zur Wirksamkeit der Abtretung von Schadensersatzansprüchen einzelner Verbraucher gegen Banken wegen Kontobelastung nach Kartenmissbrauch durch Dritte an einen Verbraucherverband

Besprechungen u.ä.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 127
  • NJW-RR 2007, 504 (Ls.)
  • WM 2006, 32
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Düsseldorf, 17.10.2003 - 16 U 197/02

    Abtretung der Forderung aus einem Sparvertrag an eine Verbraucherzentrale;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.10.2005 - 16 U 160/04
    Es genügt nicht, dass sich im Rahmen des Rechtsstreits Fragen stellen, die für Verbraucher von Interesse sind, also irgendein verbraucherrechtlicher Sachzusammenhang oder ein "Kollektivinteresse" besteht (vgl. Senatsurteil vom 17. Oktober 2003 - I - 16 U 197/02 -, abgedruckt in NJW 2004, 1532 und WM 2004, 319).

    Die an das Vorliegen der Ausnahmeregelung des Art. 1 § 3 Nr. 8 RBerG zu stellenden Anforderungen habe der erkennende Senat in seinem Urteil vom 17. Oktober 2003 - 16 U 197/02 - im Einzelnen festgelegt.

    I. Der Senat hat in seiner Entscheidung vom 17. Oktober 2003 - 16 U 197/02 - über einen Fall entschieden, in welchem der Kläger als Zessionar gegen ein Kreditinstitut einen Anspruch auf Auszahlung eines angeblich bestehenden Sparguthabens geltend gemacht hat, und zwar mit der Begründung, dass ein fester Zinssatz vereinbart worden sei und hiervon abweichende AGB der beklagten Bank unwirksam seien.

    Deshalb sollte eine entsprechende Einschränkung aufgenommen, die Erweiterung des Rechtsberatungsgesetzes aber generell beibehalten werden." Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Ausführungen des Senats in seinem Urteil vom 17. Oktober 2003 (abgedruckt zum Beispiel in NJW 2004, 1532 und WM 2004, 319) Bezug genommen.

  • BGH, 05.10.2004 - XI ZR 210/03

    Zum Anscheinsbeweis für grob fahrlässigiges Verhalten des Karteninhabers bei

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.10.2005 - 16 U 160/04
    Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 5. Oktober 2004 - XI ZR 210/03 - stehe der geltend gemachten Aktivlegitimation nicht entgegen, weil sie weder abschließend noch präjudiziell sei.

    Es hat ausgeführt, dass auf der Grundlage der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 5. Oktober 2004 - XI ZR 210/03 - in den so genannten Kartenmissbrauchsfällen der Beweis des ersten Anscheins für ein grob fahrlässiges Handeln des Karteninhabers spreche, wenn zeitnah nach einem behaupteten Diebstahl der Karte diese unter Verwendung der zutreffenden Geheimzahl zum Einsatz komme (Bl. 597 GA).

    a. Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 5. Oktober 2004 - XI ZR 210/03 - für den dort beurteilten Einzelfall ausgeführt, dass die dortige Klägerin für die durch die missbräuchliche Verwendung ihrer ec-Karte entstandenen Schäden hafte, weil diese auf einer grob fahrlässigen Verletzung ihrer Sorgfalts- und Mitwirkungspflichten beruhten.

    Der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 5. Oktober 2004 - XI ZR 210/03 - ist jedoch eindeutig zu entnehmen, dass es sich in den so genannten Kartenmissbrauchsfällen um Einzelfallentscheidungen handelt, und zwar auch und gerade im Hinblick auf die Frage, ob das von der betreffenden Bank verwendete Verschlüsselungssystem den im Prozess geltend gemachten Angriffen des geschädigten Karteninhabers Stand hält, worüber ggf. durch Einholung eines Sachverständigengutachtens Beweis zu erheben ist, was in dem dem Bundesgerichtshof vorliegenden Fall auch geschehen war.

  • OLG Frankfurt, 30.01.2008 - 23 U 38/05

    Abhebung von Bargeld mit gestohlener EC-Karte: Widerlegung des Anscheinsbeweises

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.10.2005 - 16 U 160/04
    Dabei liegen den jeweiligen Entscheidungen, Aufsätzen, Urteilsanmerkungen u.a. allerdings auch Erwägungen zugrunde, die sich auf konkrete Einzelfälle beziehen, was letztlich auch für die im vorliegenden Fall zu treffende Entscheidung von Bedeutung ist (siehe unten): - zustimmend: LG Frankfurt, Urt. vom 20.1.2005 - 2-23 O 474/03 - (Bl. 563 GA) LG Frankfurt, Hinweisbeschluss vom 14.7.2005 - 2-25 O 614/03 - (Bl. 590 GA) und Urteil vom 25.9.2005 (Anlage zu Bl. 642 GA) Schebesta, Anm. zum Senatsurteil vom 17.10.2003, WuB IV C. § 9 AGBG 1.04 - offen lassend: OLG Frankfurt - 23 U 38/05 - (Rechtshinweise im Berufungsverfahren gegen das Urteil des LG Frankfurt vom 20.1.2005 = Bl. 596 GA) - ablehnend: LG Bonn, Beschl. vom 17.3.2005 - 3 O 657/03 - (ZIP 2005, 1006) LG Düsseldorf (13. Zivilkammer) - 13 O 527/03 - (Hinweise zur Rechtslage und Beweisbeschluss = Bl. 507 ff. GA) Kleine/Cosack, Rechtsberatungsgesetz, Art. 1 § 3 Rn 56 Micklitz/Beuchler, Musterklageverfahren - Einziehung einer Forderung im Interesse des Verbraucherschutzes -, NJW 2004, 1502 (Bl. 323 GA) Ansatzweise auch Derleder, Anm. zum Beschl. des LG Bonn vom 17.3.2005, EWiR 2005, 579 III. 1. Die vorstehend aufgezeigte Rechtsproblematik bräuchte allerdings hier nicht entschieden zu werden, wenn die Klage auch dann unbegründet wäre, falls der Kläger aktivlegitimiert wäre.

    Diesen Standpunkt hat das OLG Frankfurt im Verfahren 23 U 38/05 ausweislich seiner Hinweise gemäß § 522 ZPO eingenommen.

  • LG Bonn, 17.03.2005 - 3 O 657/03

    Aktivlegitimation einer Verbraucherzentrale für Inkassoklagen bei

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.10.2005 - 16 U 160/04
    Dabei liegen den jeweiligen Entscheidungen, Aufsätzen, Urteilsanmerkungen u.a. allerdings auch Erwägungen zugrunde, die sich auf konkrete Einzelfälle beziehen, was letztlich auch für die im vorliegenden Fall zu treffende Entscheidung von Bedeutung ist (siehe unten): - zustimmend: LG Frankfurt, Urt. vom 20.1.2005 - 2-23 O 474/03 - (Bl. 563 GA) LG Frankfurt, Hinweisbeschluss vom 14.7.2005 - 2-25 O 614/03 - (Bl. 590 GA) und Urteil vom 25.9.2005 (Anlage zu Bl. 642 GA) Schebesta, Anm. zum Senatsurteil vom 17.10.2003, WuB IV C. § 9 AGBG 1.04 - offen lassend: OLG Frankfurt - 23 U 38/05 - (Rechtshinweise im Berufungsverfahren gegen das Urteil des LG Frankfurt vom 20.1.2005 = Bl. 596 GA) - ablehnend: LG Bonn, Beschl. vom 17.3.2005 - 3 O 657/03 - (ZIP 2005, 1006) LG Düsseldorf (13. Zivilkammer) - 13 O 527/03 - (Hinweise zur Rechtslage und Beweisbeschluss = Bl. 507 ff. GA) Kleine/Cosack, Rechtsberatungsgesetz, Art. 1 § 3 Rn 56 Micklitz/Beuchler, Musterklageverfahren - Einziehung einer Forderung im Interesse des Verbraucherschutzes -, NJW 2004, 1502 (Bl. 323 GA) Ansatzweise auch Derleder, Anm. zum Beschl. des LG Bonn vom 17.3.2005, EWiR 2005, 579 III. 1. Die vorstehend aufgezeigte Rechtsproblematik bräuchte allerdings hier nicht entschieden zu werden, wenn die Klage auch dann unbegründet wäre, falls der Kläger aktivlegitimiert wäre.

    Mit ähnlichen Erwägungen stellt auch das Landgericht Bonn in seinem Beschluss vom 17. März 2005 lediglich auf ein so genanntes "verbraucherschützendes Gruppeninteresse" ab (ZIP 2005, 1006, 1007), das sich aus tatsächlichen wie rechtlichen Gründen ergeben könne.

  • LG Frankfurt/Main, 26.09.2005 - 25 O 614/03

    Keine Aktivlegitimation eines Verbraucherverbandes für Sammelklage aus

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.10.2005 - 16 U 160/04
    Dabei liegen den jeweiligen Entscheidungen, Aufsätzen, Urteilsanmerkungen u.a. allerdings auch Erwägungen zugrunde, die sich auf konkrete Einzelfälle beziehen, was letztlich auch für die im vorliegenden Fall zu treffende Entscheidung von Bedeutung ist (siehe unten): - zustimmend: LG Frankfurt, Urt. vom 20.1.2005 - 2-23 O 474/03 - (Bl. 563 GA) LG Frankfurt, Hinweisbeschluss vom 14.7.2005 - 2-25 O 614/03 - (Bl. 590 GA) und Urteil vom 25.9.2005 (Anlage zu Bl. 642 GA) Schebesta, Anm. zum Senatsurteil vom 17.10.2003, WuB IV C. § 9 AGBG 1.04 - offen lassend: OLG Frankfurt - 23 U 38/05 - (Rechtshinweise im Berufungsverfahren gegen das Urteil des LG Frankfurt vom 20.1.2005 = Bl. 596 GA) - ablehnend: LG Bonn, Beschl. vom 17.3.2005 - 3 O 657/03 - (ZIP 2005, 1006) LG Düsseldorf (13. Zivilkammer) - 13 O 527/03 - (Hinweise zur Rechtslage und Beweisbeschluss = Bl. 507 ff. GA) Kleine/Cosack, Rechtsberatungsgesetz, Art. 1 § 3 Rn 56 Micklitz/Beuchler, Musterklageverfahren - Einziehung einer Forderung im Interesse des Verbraucherschutzes -, NJW 2004, 1502 (Bl. 323 GA) Ansatzweise auch Derleder, Anm. zum Beschl. des LG Bonn vom 17.3.2005, EWiR 2005, 579 III. 1. Die vorstehend aufgezeigte Rechtsproblematik bräuchte allerdings hier nicht entschieden zu werden, wenn die Klage auch dann unbegründet wäre, falls der Kläger aktivlegitimiert wäre.
  • BGH, 05.11.2004 - BLw 11/04

    Wirksamkeit der Abtretung von Forderungen gegen eine LPG zum Zwecke der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.10.2005 - 16 U 160/04
    Nicht notwendig ist, dass die Tätigkeit mit Einnahmen verbunden ist oder auf Einnahmen abzielt, geschweige denn eine Gewinnerzielungsabsicht (BGH WM 2005, 102; Chemnitz/Johnigk, Rechtsberatungsgesetz, 11. Aufl., Art. 1 § 1 Rn 102 mwN).
  • BGH, 14.11.2006 - XI ZR 294/05

    BGH bejaht Aktivlegitimation einer Verbraucherzentrale aus abgetretenem Recht bei

    Das Berufungsgericht hat seine Entscheidung (veröffentlicht in WM 2006, 32 ff.) im Wesentlichen wie folgt begründet:.
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