Rechtsprechung
   BGH, 02.02.1983 - I ZR 199/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,2412
BGH, 02.02.1983 - I ZR 199/80 (https://dejure.org/1983,2412)
BGH, Entscheidung vom 02.02.1983 - I ZR 199/80 (https://dejure.org/1983,2412)
BGH, Entscheidung vom 02. Februar 1983 - I ZR 199/80 (https://dejure.org/1983,2412)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1983,2412) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Werbung für Backhilfsmittel, die sich an die Fachkreise der Brotherstelle wendet - Vorliegen einer Irreführung von Endverbrauchern von Brot durch Werbeaussagen eines Herstellers von Backhilfsmittels, die sich unmittelbar an die Bäcker wendet - Bedeutung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1983, 646
  • GRUR 1983, 256
  • GRUR 1989, 899
  • WRP 1983, 389
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.06.1967 - Ib ZR 159/64

    Acrylglas

    Auszug aus BGH, 02.02.1983 - I ZR 199/80
    So lag im Urteil vom 27.6.1961 (GRUR 1961, 545 = WRP 1961, 240 - Plastic-Folien -) der Annahme einer Irreführung auch der Endverbraucher durch lederähnliche Dessin-Bezeichnungen ("Box", "Saffian", "Juchten") für Plastic-Folien die tatsächliche Feststellung zugrunde, daß die Übernahme und Verwendung solcher vom Hersteller kreierter Dessin-Bezeichnungen auch in Verkaufsgesprächen des Einzelhandels sehr naheliege und diese Gefährdung vom Hersteller selbst eingeräumt worden sei; und im Falle des Urteils vom 21.6.1967 (GRUR 1968, 200 = WRP 1967, 440 - "Acrylglas" -) war - noch weitergehend - festgestellt worden, daß die Irreführung der Endverbraucher durch die Materialbezeichnung "Acrylglas" deshalb unvermeidbar war, weil der Begriff in Katalogen bzw. Prospekten verwendet wurde, deren Aushändigung an die (letztverbrauchenden) Kunden weithin üblich war.
  • BGH, 27.06.1961 - I ZR 13/60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 02.02.1983 - I ZR 199/80
    So lag im Urteil vom 27.6.1961 (GRUR 1961, 545 = WRP 1961, 240 - Plastic-Folien -) der Annahme einer Irreführung auch der Endverbraucher durch lederähnliche Dessin-Bezeichnungen ("Box", "Saffian", "Juchten") für Plastic-Folien die tatsächliche Feststellung zugrunde, daß die Übernahme und Verwendung solcher vom Hersteller kreierter Dessin-Bezeichnungen auch in Verkaufsgesprächen des Einzelhandels sehr naheliege und diese Gefährdung vom Hersteller selbst eingeräumt worden sei; und im Falle des Urteils vom 21.6.1967 (GRUR 1968, 200 = WRP 1967, 440 - "Acrylglas" -) war - noch weitergehend - festgestellt worden, daß die Irreführung der Endverbraucher durch die Materialbezeichnung "Acrylglas" deshalb unvermeidbar war, weil der Begriff in Katalogen bzw. Prospekten verwendet wurde, deren Aushändigung an die (letztverbrauchenden) Kunden weithin üblich war.
  • BGH, 26.10.1966 - Ib ZR 126/64

    "Kleidung wie nach Maß" als unzulässige anlehnende Werbung - Suggestive Wirkung

    Auszug aus BGH, 02.02.1983 - I ZR 199/80
    Zwar hat der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 16.10.1966 (GRUR 1967, 360 = WRP 1967, 184 - Maßkleidung -) entschieden, daß es unabhängig von der Gefahr einer Täuschung wettbewerbswidrig sein kann, wenn Vorstellungen des Verkehrs von der besonders hohen Qualität eines Erzeugnisses in der Werbung für ein eigenes, diesen Qualitätserwartungen insgesamt nicht entsprechendes Produkt dadurch ausgenutzt werden, daß das eigene Erzeugnis unmittelbar in gleichstellend-vergleichende Beziehung zu dem anerkannt hochwertigen Konkurrenzprodukt gesetzt wird.
  • BGH, 01.04.1993 - I ZR 85/91

    Interessenabwägung bei Verwechslungsgefahr Gleichnamiger

    Auch wenn in der Revisionsinstanz aufgrund der Bindungswirkung des Tatbestands (§ 314 ZPO) von der Richtigkeit der Feststellung ausgegangen werden muß, daß die Beklagte (bislang) nur eine begrenzte Zahl von Händlern beliefere - dem schriftlichen Parteivortrag ist dies nicht eindeutig als unstreitig zu entnehmen -, spricht dies nicht gegen eine Absicht, das eigene Unternehmen durch die Namenswahl in die Tradition und den Kundenkreis der Gemeinschuldnerin einzuschieben; denn einmal ist nicht festgestellt, daß die Gesellschafter schon bei der Namenswahl die feste Absicht hatten, stets nur an eine begrenzte Zahl von Händlern zu liefern; zum anderen kann die Beklagte von dem übereinstimmenden Namen auch dann profitieren, wenn die Händler selbst nicht getäuscht werden, bei ihren Abnehmern (Endabnehmern) aber - naheliegenderweise (vgl. zum vergleichbaren Fall von Irreführung der Endverbraucher durch Herstellerangaben nur gegenüber Händlern etwa BGH, Urt. v. 2.2.1983 - I ZR 189/80, GRUR 1983, 256 = WRP 1983, 389 - Sauerteig m.w.N.) - den Eindruck bestehen lassen, es handele sich um "Römer"-Produkte (der Gemeinschuldnerin); und schließlich entbehrt es jeder Grundlage anzunehmen, bei Händlern sei in einem Fall wie dem vorliegenden mit einer Verwechslungsgefahr - auch im weiteren Sinne - nicht zu rechnen.
  • OLG Stuttgart, 22.10.1999 - 2 U 86/99

    Irreführende Bezeichnung für Polyester-Produkt - "Synthetik-Daunen" - Vorgehen

    Gleichwohl besteht auch auf dieser Tatsachengrundlage die naheliegende Gefahr, daß Fachhändler die ihnen von der Beklagten an die Hand gegebene Produktbeschreibung ihrerseits ungefiltert in der Werbung gegenüber dem Endverbraucher verwenden und sonach die beanstandete Werbeaussage der Beklagten zurechenbar unverändert an den Letztverbraucher durchreichen (vgl. etwa BGH GRUR 83, 256 - Sauerteig).
  • OLG Frankfurt, 01.04.2004 - 6 U 99/03

    Duftvergleichsliste; Vergleichsliste; Liste; Parfum; Parfüm; Duft; Düfte;

    Unlautere Herstellerangaben gegenüber den Zwischenhändlern, die nicht diese, sondern nur die Endkunden beeinflussen können, stellen dann einen eigenständigen Wettbewerbsverstoß dar, wenn die (naheliegende) Gefahr besteht, daß die Zwischenhändler diese unlauteren Angaben gegenüber den Endkunden verwenden (vgl. BGH, GRUR 1968, 200, 201 - Acrylglas; GRUR 1973, 370, 371 - Tabac; WRP 1983, 389 f. - Sauerteig).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht