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OLG Stuttgart, 29.09.1995 - 2 U 135/95 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UWG § 3 § 7 Abs. 1 § 25
Dringlichkeit bei Inanspruchnahme nur eines von mehreren Wettbewerbsverletzern; Begriff der Sonderveranstaltung; Irreführung durch Werbung für einen Lagerverkauf - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Stuttgart, 31.05.1995 - 5 KfH 78/95
- OLG Stuttgart, 29.09.1995 - 2 U 135/95
Papierfundstellen
- WRP 1996, 147
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Frankfurt, 03.05.1988 - 14 U 205/87
Voraussetzungen für eine effektive Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs; …
Auszug aus OLG Stuttgart, 29.09.1995 - 2 U 135/95
Die Fallkonstellation ist dabei vergleichbar einem vom OLG Frankfurt entschiedenen Fall, in dem ein Möbeleinzelhändler unter der Bezeichnung 9lSchnäPPchenhalle" neben seinem normalen Geschäft einen Abholmarkt eröffnet und für diesen geworben hat (NJW-RR 1989, 35).
- OLG München, 21.01.1999 - 29 U 4712/98
Lagerverkauf eines Sportgeschäfts als Sonderveranstaltung
Aus dem Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 29.9.1995 (WRP 1996, 147) kann nichts anderes hergeleitet werden.