Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 17.10.2001 - 2 W 63/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,12920
OLG Stuttgart, 17.10.2001 - 2 W 63/01 (https://dejure.org/2001,12920)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 17.10.2001 - 2 W 63/01 (https://dejure.org/2001,12920)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 17. Oktober 2001 - 2 W 63/01 (https://dejure.org/2001,12920)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,12920) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HWG § 10 Abs. 1; UWG § 1
    Umfang des Publikumswerbeverbots für Arzneimittel; Werbung einer Klinik

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WRP 2002, 131
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 17.06.1992 - I ZR 221/90

    Pharma-Werbespot - HWG - Unternehmens-/Produktwerbung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.10.2001 - 2 W 63/01
    Das HWG will nach seinem Sinn und Zweck der Gefahr entgegenwirken, dass ein bestimmtes, in seinen Wirkungen und Nebenwirkungen vom Publikum nicht überschaubares Mittel ohne ärztliche Aufsicht oder Kontrolle durch den abgebenden Apotheker missbräuchlich angewandt werden könnte oder dass es dem Werbeadressaten ermöglicht würde, auf die Abgabe bestimmter Arzneimittel zu drängen (BGH GRUR 95, 223, 224 - Pharma-Hörfunkwerbung; 92, 873 - Pharma-Werbespot; OLG Köln WRP 93, 515, 59; vgl. auch Doepner, HWG . 2. Aufl. [2000], § 10, 9; Ring, HWO, § 10, 1).

    Die für die Anwendbarkeit des Heilmittelwerbegesetzes danach entscheidende Frage, ob die zu beurteilende Werbung Absatz- oder Firmenwerbung ist, hängt davon ab, ob nach dem Gesamterscheinungsbild der Werbung die Darstellung des Unternehmens im Vordergrund steht (Firmenwerbung) oder die Anpreisung bestimmter oder zumindest individualisierbarer Arzneimittel (Absatzwerbung) (BGH GRUR 92, 873 - Pharma-Werbespot; 92, 871, 872 - Femovan; 83, 393, 394 - Novodigal/temagin Doepner a.a.O. § 10, 114).

  • BGH, 17.02.1983 - I ZR 203/80

    Wettbewerbsrechtlicher Anspruch auf Unterlassung von Werbung mit dem Zeichen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.10.2001 - 2 W 63/01
    Die für die Anwendbarkeit des Heilmittelwerbegesetzes danach entscheidende Frage, ob die zu beurteilende Werbung Absatz- oder Firmenwerbung ist, hängt davon ab, ob nach dem Gesamterscheinungsbild der Werbung die Darstellung des Unternehmens im Vordergrund steht (Firmenwerbung) oder die Anpreisung bestimmter oder zumindest individualisierbarer Arzneimittel (Absatzwerbung) (BGH GRUR 92, 873 - Pharma-Werbespot; 92, 871, 872 - Femovan; 83, 393, 394 - Novodigal/temagin Doepner a.a.O. § 10, 114).

    Die ausdrückliche Nennung eines relevanten Arzneimittels ist grundsätzlich ein zur Absatzförderung geeignetes Mittel und führt daher stets zur Anwendbarkeit von § 10 Abs. 1 HWG (BGH GRUR 83, 393, 394 - Novodigal/ternagin; m. zust Anm. Bauer a.a.O. 395; ebenso Doepner a.a.O. 14; Scheller GRUR 91, 111, 112; Pelchen in Erbs/Kahlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze, § 10 HWG , 4 ;. Ring a.a.O. § 10, 3; vgl. auch BGH a.a.O. 224- Pharma-Hörfunkwerbung, BGH a.a.O. 872-Femovan).

  • OLG Köln, 17.07.1992 - 6 U 139/91

    Vertrieb eines Taschenbuchs zur Bekämpfung von Schlafstörungen; Inverkehrbringen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.10.2001 - 2 W 63/01
    Das HWG will nach seinem Sinn und Zweck der Gefahr entgegenwirken, dass ein bestimmtes, in seinen Wirkungen und Nebenwirkungen vom Publikum nicht überschaubares Mittel ohne ärztliche Aufsicht oder Kontrolle durch den abgebenden Apotheker missbräuchlich angewandt werden könnte oder dass es dem Werbeadressaten ermöglicht würde, auf die Abgabe bestimmter Arzneimittel zu drängen (BGH GRUR 95, 223, 224 - Pharma-Hörfunkwerbung; 92, 873 - Pharma-Werbespot; OLG Köln WRP 93, 515, 59; vgl. auch Doepner, HWG . 2. Aufl. [2000], § 10, 9; Ring, HWO, § 10, 1).

    aa) Das OLO Köln WRP 93, 515, 518/19 (m. zust. Anm. Lutz WRP 93, 520, 521; ebenso zust. Doepner a.a.O. § 10, 15) hat einen Fall, in welchem ein Verlag in einer über Apotheken vertriebenen Broschüre und in einer Taschenbuchreihe "Patienten-Broschüre", in welcher jeder Titel einer anderen Krankheit gewidmet war, auch einzelne Arzneimittel mit ihren Handelsnamen angeführt hat, § 10 Abs. 1 HWG unterstellt.

  • BVerfG, 01.08.2001 - 1 BvR 1188/92

    Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit einer anlehnenden bezugnehmenden

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.10.2001 - 2 W 63/01
    Auch können Unternehmen für Wirtschaftswerbung den Schutz von Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG beanspruchen (BVerfG WRP 01, 1160, 161 - Therapeutische Äquivalenz; vgl. auch OLG Köln a.a.O. 518).
  • BVerfG, 04.07.2000 - 1 BvR 547/99

    Kammerentscheidung zur Werbung für zahnärztliche Leistungen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.10.2001 - 2 W 63/01
    bb) Im vorliegenden Fall der Werbung einer Klinik für eigene Behandlungsmethoden unter Nennung von nicht von ihr hergestellten oder vertriebenen, aber von ihr eingesetzten verschreibungspflichtigen Medikamenten hat ergänzend Beachtung zu finden, dass Kliniken und Sanatorien ein durch Art. 12 GG geschütztes Werberecht zusteht und sie nicht denselben Werbebeschränkungen unterliegen wie etwa zugelassene Ärzte (BGH WRP 01, 28, 31 - dentalästhetika - BVerfG NJW 00, 2734, 2735).
  • BGH, 08.06.2000 - I ZR 269/97

    Dentalästhetika

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.10.2001 - 2 W 63/01
    bb) Im vorliegenden Fall der Werbung einer Klinik für eigene Behandlungsmethoden unter Nennung von nicht von ihr hergestellten oder vertriebenen, aber von ihr eingesetzten verschreibungspflichtigen Medikamenten hat ergänzend Beachtung zu finden, dass Kliniken und Sanatorien ein durch Art. 12 GG geschütztes Werberecht zusteht und sie nicht denselben Werbebeschränkungen unterliegen wie etwa zugelassene Ärzte (BGH WRP 01, 28, 31 - dentalästhetika - BVerfG NJW 00, 2734, 2735).
  • BGH, 26.06.1997 - I ZR 53/95

    Fachliche Empfehlung III - Mitgliederzahl; HWG - Irreführung/Wirksamkeit; HWG -

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.10.2001 - 2 W 63/01
    Da vorliegend die Gesundheit betroffen ist, ist nach der Rechtsprechung ein Regelfall einer Geeignetheit gegeben, den Wettbewerb auf diesem Markt wesentlich zu beeinträchtigen (BGH WRP 98, 1071, 1075/76 - Patientenwerbung; 98, 181, 164 = NJW 98, 818, 820 - Warentest für Arzneimittel; NJW 98, 815, 818 - Fachliche Empfehlung III).
  • BGH, 15.12.1994 - I ZR 154/92

    Pharma-Hörfunkwerbung - HWG - Pflichtangaben

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.10.2001 - 2 W 63/01
    Das HWG will nach seinem Sinn und Zweck der Gefahr entgegenwirken, dass ein bestimmtes, in seinen Wirkungen und Nebenwirkungen vom Publikum nicht überschaubares Mittel ohne ärztliche Aufsicht oder Kontrolle durch den abgebenden Apotheker missbräuchlich angewandt werden könnte oder dass es dem Werbeadressaten ermöglicht würde, auf die Abgabe bestimmter Arzneimittel zu drängen (BGH GRUR 95, 223, 224 - Pharma-Hörfunkwerbung; 92, 873 - Pharma-Werbespot; OLG Köln WRP 93, 515, 59; vgl. auch Doepner, HWG . 2. Aufl. [2000], § 10, 9; Ring, HWO, § 10, 1).
  • BGH, 09.07.1998 - I ZR 72/96

    Patientenwerbung - Berufswidrige Werbung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.10.2001 - 2 W 63/01
    Da vorliegend die Gesundheit betroffen ist, ist nach der Rechtsprechung ein Regelfall einer Geeignetheit gegeben, den Wettbewerb auf diesem Markt wesentlich zu beeinträchtigen (BGH WRP 98, 1071, 1075/76 - Patientenwerbung; 98, 181, 164 = NJW 98, 818, 820 - Warentest für Arzneimittel; NJW 98, 815, 818 - Fachliche Empfehlung III).
  • BGH, 17.06.1992 - I ZR 177/90

    Femovan - HWG - Unternehmens-/Produktwerbung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.10.2001 - 2 W 63/01
    Die für die Anwendbarkeit des Heilmittelwerbegesetzes danach entscheidende Frage, ob die zu beurteilende Werbung Absatz- oder Firmenwerbung ist, hängt davon ab, ob nach dem Gesamterscheinungsbild der Werbung die Darstellung des Unternehmens im Vordergrund steht (Firmenwerbung) oder die Anpreisung bestimmter oder zumindest individualisierbarer Arzneimittel (Absatzwerbung) (BGH GRUR 92, 873 - Pharma-Werbespot; 92, 871, 872 - Femovan; 83, 393, 394 - Novodigal/temagin Doepner a.a.O. § 10, 114).
  • BGH, 12.10.1989 - I ZR 29/88

    "Schönheits-Chirurgie"; Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit von Werbung für einen

  • BGH, 10.07.1997 - I ZR 51/95

    Unzulässige Werbung mit einem Arzneimittel durch Hinweis auf das Ergebnis eines

  • KG, 17.02.2017 - 5 U 78/16

    Botulinumtoxin - Arzneimittelwerbung: Werbung für Schönheitsbehandlungen mit

    Das vom Kläger begehrte Verbot lässt sich auch mit dem durch Art. 12 Abs. 1 GG und Art. 5 Abs. 1 GG gewährleisteten Recht der Beklagten (vgl. OLG Stuttgart WRP 2002, 131) vereinbaren, für die in der von ihr betriebenen Privatklinik angebotenen Schönheitsbehandlungen zu werben.
  • OLG Köln, 14.10.2002 - 6 W 102/02

    Widerrechtlichkeit des Vorwurfs wahrheitswidrigen Vortrages gegenüber einem

    Denn die Entscheidung des Landgerichts Ulm vom 19.09.2001 (1 KfH O 205/01) ist in der Tat durch das Oberlandsgericht Stuttgart (Beschluss vom 17.10.2001 - 2 W 63/01 -) abgeändert worden und "besteht nicht mehr".
  • LG Ulm, 12.09.2013 - 10 O 75/13

    Verstoß gegen das Heilmittelwerbegesetz durch produktbezogene Absatzwerbung für

    Die Möglichkeit, dass der Name eines Arzneimittels im Rahmen einer Aufzählung mehrerer Präparate leicht "überlesen" werden kann, ändert nichts am Vorliegen einer Absatzwerbung (BGH GRUR 1999, 1128 [BGH 03.12.1998 - I ZR 119/96] - Hormonpräparate; OLG Hamm, WRP 2003, 543 [OLG Hamm 28.11.2002 - 4 U 129/02] ; OLG Stuttgart, WRP 2002, 131; LG Berlin WRP 2003, 125).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht