Rechtsprechung
   OLG Dresden, 06.06.2002 - WVerg 4/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,6621
OLG Dresden, 06.06.2002 - WVerg 4/02 (https://dejure.org/2002,6621)
OLG Dresden, Entscheidung vom 06.06.2002 - WVerg 4/02 (https://dejure.org/2002,6621)
OLG Dresden, Entscheidung vom 06. Juni 2002 - WVerg 4/02 (https://dejure.org/2002,6621)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Sachsen

    Direkte Verlinkung leider nicht möglich. Bitte geben Sie das Aktenzeichen in das Suchformular auf der Folgeseite ein.

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Wertung: konkrete Wertungserwägungen notwendig

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfBR 2003, 307 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (44)Neu Zitiert selbst (5)

  • VK Sachsen, 10.04.2002 - 1/SVK/23-02

    Vergabeverfahren - nachträgliche Änderung der Verfahrensform

    Auszug aus OLG Dresden, 06.06.2002 - WVerg 4/02
    Aktenzeichen: WVerg 0004/02 Verkündet am 06.06.2002 1/SVK/23-02 1. Vergabekammer Die Urkundsbeamtin Sachsen K. Justizsekretärin.

    Die Beschwerde der Antragsgegnerin vom 23.04.2002 gegen den Beschluss der 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen vom 10.04.2002 - 1/SVK/23-02 - wird zurückgewiesen.

  • OLG Koblenz, 10.08.2000 - 1 Verg 2/00

    Inhalt eines Nachprüfungsantrags und Rechtsschutzbedürfnis)

    Auszug aus OLG Dresden, 06.06.2002 - WVerg 4/02
    Grundsätzlich teilt der Senat die Auffassung des OLG Koblenz (Beschluss vom 10.08.2000, 1 Verg 2/00, NZBau 2000, 534, 536), dass ein Antrag den gesetzlichen Mindestanforderungen nicht entspricht, wenn es an einer verständlichen Sachverhaltsschilderung völlig fehlt und nur die abstrakte Möglichkeit einer Rechtsverletzung in den Raum gestellt wird.
  • OLG Düsseldorf, 08.05.2002 - Verg 4/02

    Antragsbefugnis nach § 107 Abs. 2 GWB

    Auszug aus OLG Dresden, 06.06.2002 - WVerg 4/02
    c) Der Antragstellerin fehlte es auch nicht an der Antragsbefugnis; es steht nämlich keineswegs fest, dass die Antragstellerin auch bei vergaberechtskonformem Auswahlverhalten der Antragsgegnerin keine Zuschlagschance gehabt hätte (vgl. zu § 107 Abs. 2 GWB etwa den Senatsbeschluss vom 29.05.2001, WVerg 3/01; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.05.2002, Verg 4/02).
  • OLG Dresden, 29.05.2001 - WVerg 3/01

    Hinzuziehung eines Sachverständigen durch die Vergabestelle

    Auszug aus OLG Dresden, 06.06.2002 - WVerg 4/02
    c) Der Antragstellerin fehlte es auch nicht an der Antragsbefugnis; es steht nämlich keineswegs fest, dass die Antragstellerin auch bei vergaberechtskonformem Auswahlverhalten der Antragsgegnerin keine Zuschlagschance gehabt hätte (vgl. zu § 107 Abs. 2 GWB etwa den Senatsbeschluss vom 29.05.2001, WVerg 3/01; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.05.2002, Verg 4/02).
  • KG, 07.06.2000 - KartVerg 3/00

    Nachprüfungsantrag nach Zuschlagserteilung)

    Auszug aus OLG Dresden, 06.06.2002 - WVerg 4/02
    Es bedarf ihrer auch nicht, weil die tatsächlichen Gegebenheiten eines Vergabeverfahrens, insbesondere die Gefahr des anderweitigen Zuschlags, einen auf Vergaberechtsschutz angewiesenen Bieter ohnehin zur Eile drängen (vgl. Jaeger, NZBau 2001, 296 f. im Anschluss an KG, NZBau 2000, 531, 532).
  • VK Baden-Württemberg, 13.07.2022 - 1 VK 23/22

    Verstoß gegen das Datenschutzrecht führt zum Angebotsausschluss!

    Da ein Bieter naturgemäß nur begrenzten Einblick in den Ablauf des Vergabeverfahrens hat, darf er im Vergabenachprüfungsverfahren behaupten, was er auf der Grundlage seines - oft nur beschränkten - Informationsstands redlicherweise für wahrscheinlich oder möglich halten darf, etwa wenn es um Vergabeverstöße geht, die sich ausschließlich in der Sphäre der Vergabestelle abspielen oder das Angebot eines Mitbewerbers betreffen (OLG Karlsruhe, Beschluss v. 21.05.2021, 15 Verg 4/21, juris, Rn. 28; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.04.2011, VII-Verg 58/10, juris, Rn. 53; OLG Frankfurt, Beschluss vom 09.07.2010, 11 Verg 5/10, juris, Rn. 51; OLG Dresden, Beschluss vom 6. Juni 2002, WVerg 4/02, juris, Rn. 18 f.).
  • OLG Düsseldorf, 01.04.2020 - Verg 30/19

    Sofortige Beschwerde gegen den Beschluss einer Vergabekammer

    Danach ist an Rügen zwar ein großzügiger Maßstab anzulegen (siehe Senatsbeschluss vom 13.04.2011 - VII-Verg 58/10, zitiert nach juris, Tz. 53; OLG München, Beschluss vom 07.08.2007 - Verg 8/07, zitiert nach juris, Tz. 11 f.; OLG Dresden, Beschluss vom 06.02.2002 - WVerg 4/02, zitiert nach juris, Tz. 19).

    Da ein Bieter naturgemäß nur begrenzten Einblick in den Ablauf des Vergabeverfahrens hat, darf er im Vergabenachprüfungsverfahren behaupten, was er auf der Grundlage seines - oft nur beschränkten - Informationsstands redlicherweise für wahrscheinlich oder möglich halten darf, etwa wenn es um Vergaberechtsverstöße geht, die sich ausschließlich in der Sphäre der Vergabestelle abspielen oder das Angebot eines Mitbewerbers betreffen (vgl. Senatsbeschluss vom 13.04.2011 - VII-Verg 58/10, zitiert nach juris, Tz. 53; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 09.07.2010 - 11 Verg 5/10, zitiert nach juris, Tz. 51; OLG Dresden, Beschluss vom 06.06.2002 - WVerg 4/02, zitiert nach juris, Tz. 18 f.).

  • OLG Düsseldorf, 14.10.2020 - Verg 36/19

    Es gibt keine ungeschriebenen Eignungskriterien!

    Danach ist an Rügen zwar ein großzügiger Maßstab anzulegen (siehe Senatsbeschluss vom 13.04.2011 - VII-Verg 58/10, zitiert nach juris, Tz. 53; OLG München, Beschluss vom 07.08.2007 - Verg 8/07, zitiert nach juris, Tz. 11 f.; OLG Dresden, Beschluss vom 06.02.2002 - WVerg 4/02, zitiert nach juris, Tz. 19).

    Da ein Bieter naturgemäß nur begrenzten Einblick in den Ablauf des Vergabeverfahrens hat, darf er im Vergabenachprüfungsverfahren behaupten, was er auf der Grundlage seines - oft nur beschränkten - Informationsstands redlicherweise für wahrscheinlich oder möglich halten darf, etwa wenn es um Vergaberechtsverstöße geht, die sich ausschließlich in der Sphäre der Vergabestelle abspielen oder das Angebot eines Mitbewerbers betreffen (vgl. Senatsbeschluss vom 13.04.2011 - VII-Verg 58/10, zitiert nach juris, Tz. 53; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 09.07.2010 - 11 Verg 5/10, zitiert nach juris, Tz. 51; OLG Dresden, Beschluss vom 06.06.2002 - WVerg 4/02, zitiert nach juris, Tz. 18 f.).

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