Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 01.03.2002 - Ws 210/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,13026
OLG Nürnberg, 01.03.2002 - Ws 210/02 (https://dejure.org/2002,13026)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 01.03.2002 - Ws 210/02 (https://dejure.org/2002,13026)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 01. März 2002 - Ws 210/02 (https://dejure.org/2002,13026)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,13026) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sicherheit und Ordnung in Justizvollzugsanstalt; Gefährdung der Anstaltsordnung ; Telespielgerät in Justizvollzugsanstalt

  • Judicialis

    StVollzG § 70 Abs. 2 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVollzG § 70 Abs. 2 Nr. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Regensburg - StVK 220/01
  • OLG Nürnberg, 01.03.2002 - Ws 210/02
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Dresden, 16.09.1999 - 2 Ws 637/98

    "Sony Playstation" im Justizvollzug

    Auszug aus OLG Nürnberg, 01.03.2002 - Ws 210/02
    Bei der Prüfung, ob der Erwerb und Besitz eines Telespielgeräts (hier: Sony-Playstation) die Sicherheit und Ordnung der Anstalt gefährden würde, kommt es auf die konkreten Gegebenheiten in der Justizvollzugsanstalt (Anstalt des Regelvollzugs mit höchstem Sicherheitsgrad) an (im Anschluß an OLG München Beschluß vom 07.03.2001 - 3 Ws 178, 179/01 in Abgrenzung zu OLG Dresden NStZ-RR 2000, 222 und OLG Gelle NStZ 1994, 360).

    Zwar ist in den vom Strafgefangenen angeführten Entscheidungen des Oberlandesgerichts Celle (Beschluß vom 25.01.1994, NStZ 1994, 360) und des Oberlandesgerichts Dresden (Beschluß vom 16.09.1999, NStZ-RR 2000, 222) die Ansicht vertreten worden, im Besitz eines Telespielgeräts liege keine Gefährdung der Sicherheit oder Ordnung der Anstalt.

  • OLG Celle, 25.01.1994 - 1 Ws 324/93

    Gegenstände zur Freizeitbeschäftigung eines Strafgefangenen; Sicherheit und

    Auszug aus OLG Nürnberg, 01.03.2002 - Ws 210/02
    Bei der Prüfung, ob der Erwerb und Besitz eines Telespielgeräts (hier: Sony-Playstation) die Sicherheit und Ordnung der Anstalt gefährden würde, kommt es auf die konkreten Gegebenheiten in der Justizvollzugsanstalt (Anstalt des Regelvollzugs mit höchstem Sicherheitsgrad) an (im Anschluß an OLG München Beschluß vom 07.03.2001 - 3 Ws 178, 179/01 in Abgrenzung zu OLG Dresden NStZ-RR 2000, 222 und OLG Gelle NStZ 1994, 360).

    Zwar ist in den vom Strafgefangenen angeführten Entscheidungen des Oberlandesgerichts Celle (Beschluß vom 25.01.1994, NStZ 1994, 360) und des Oberlandesgerichts Dresden (Beschluß vom 16.09.1999, NStZ-RR 2000, 222) die Ansicht vertreten worden, im Besitz eines Telespielgeräts liege keine Gefährdung der Sicherheit oder Ordnung der Anstalt.

  • OLG Nürnberg, 12.02.2002 - Ws 62/02

    Besitz und Betrieb eines Telespielgeräts der Marke Sony Playstation I in einer

    Auszug aus OLG Nürnberg, 01.03.2002 - Ws 210/02
    Deshalb weicht die angefochtene Entscheidung auch nicht von dem Beschluß des Senats vom 12.02.2002 (Ws 62/02), mit dem die Justizvollzugsanstalt Amberg verpflichtet wurde, einem Strafgefangenen den Besitz und Betrieb eines Telespielgeräts der Marke Sony-Playstation I zu gestatten, und von der Rechtsprechung eines anderen Oberlandesgerichts ab.
  • BayObLG, 30.08.2021 - 203 StObWs 338/21

    Kein Anspruch auf Nutzung einer Playstation im bayerischen Strafvollzug

    Dieses Ergebnis steht im Einklang mit der ganz herrschenden Rechtsprechung (etwa KG, Beschluss vom 28.12.2015, Az.: 2 Ws 289/15 Vollz, juris; bereits für die Zeit vor Inkrafttreten der Regelvermutung des Art. 72 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 Hs. 2 BayStVollzG OLG Nürnberg, Beschluss vom 01.03.2002, Az.: Ws 210/02, ZfStrVo 2002, 188; vgl. im Übrigen die umfangreichen Nachweise bei BeckOK Strafvollzug Bayern/Arloth, 15. Ed. 01.07.2021, BayStVollzG Art. 72 Rn. 19; BeckOK Strafvollzug Bund/Knauss, 20. Ed. 01.08.2021, StVollzG § 70 Rn. 32 ff.).
  • OLG Karlsruhe, 23.10.2007 - 2 Ws 404/06

    Antrag eines Inhaftierten auf Feststellung der Rechtswidrigkeit einer

    Entgegen der Auffassung der Vollzugsbehörde besteht allerdings nach dem Strafvollzugsgesetz das Erfordernis eines behördeninternen Vorschaltverfahrens auch bei mündlichen Bescheiden nachgeordneter Vollzugsbediensteter, die der Senat in seiner Entscheidung vom 20.3.2003 (2 Ws 210/02) - in Übereinstimmung mit der verfassungsgerichtlichen (BVerfG NStZ 1990, 557) und obergerichtlichen Rechtsprechung (Nachw. bei Schwind/Böhm/Jehle-Schuler zu § 109 Rn 11) - als im Verfahren nach § 109 StVollzG angreifbare Maßnahmen gewertet hat, nicht.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht