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   OLG Nürnberg, 18.07.2001 - Ws 765/01   

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https://dejure.org/2001,14891
OLG Nürnberg, 18.07.2001 - Ws 765/01 (https://dejure.org/2001,14891)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 18.07.2001 - Ws 765/01 (https://dejure.org/2001,14891)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 18. Juli 2001 - Ws 765/01 (https://dejure.org/2001,14891)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Strafvollzug; Rechte des Gefangenen; Antrag auf Vollzugslockerung; Wiederholter Antrag; Rechtsmissbräuchliche Antragstellung

  • Judicialis

    StVollzG § 109

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVollzG § 109

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Regensburg - StVK 111/98
  • OLG Nürnberg, 18.07.2001 - Ws 765/01
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BVerfG, 04.05.2015 - 2 BvR 1753/14

    Resozialisierungsgebot im Strafvollzug (lebenslange Freiheitsstrafe; fehlende

    Ein dem Beschluss des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 18. Juli 2001 (- Ws 765/01 -, juris) vergleichbarer Fall sei nicht gegeben.
  • BayObLG, 03.01.2023 - 203 StObWs 412/22

    Verjährungsbeginn des Anspruchs auf Auszahlung von Eigengeld eines Gefangenen

    Denn nach gefestigter Rechtsprechung ist es einem Gefangenen nicht verwehrt, einen abgelehnten Antrag später zu wiederholen mit der Folge, dass die neue Entscheidung anfechtbar ist; das Recht auf Wiederholung findet seine Grenze erst bei einer rechtsmissbräuchlichen Ausübung (vgl. OLG Nürnberg, Beschluss vom 18. Juli 2001 - Ws 765/01, ZfStrVo 2002, S. 180, 181 für die Gewährung von Vollzugslockerungen; OLG Bamberg, Beschluss vom 29. Juni 2017 - 1 Ws 283/2017- BeckRS 2017, 154819; Laubenthal a.a.O. 12. Kapitel Rechtsbehelfe B § 109 StVollzG Rn. 12; Arloth/Krä, a.a.O. § 109 StVollzG Rn. 9).
  • OLG Hamm, 27.07.2017 - 1 Vollz (Ws) 269/17

    Strafvollzug; Festsetzung von Sperrfristen für erneute Anträge auf Verlegung in

    Einem Strafgefangenen kann es zumal unter Berücksichtigung des grundrechtlich geschützten Resozialisierungsinteresses grundsätzlich nicht verwehrt werden, einen abgelehnten Antrag z.B. auf Vollzugslockerungen zu wiederholen und so eine erneute Entscheidung in der Sache herbeizuführen; dieses Recht kann seine Grenze erst bei dessen rechtsmissbräuchlicher Ausübung finden (vgl. OLG Nürnberg, Beschluss vom 18.07.2001 - Ws 765/01 -, juris; allg. vgl. Arloth in: Arloth/Krä, StVollzG, 4. Aufl., § 109 Rn. 4; Meyer-Goßner in: Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 60. Aufl., Einl. Rn. 111, jew. m.w.N.).
  • OLG Bamberg, 29.06.2017 - 1 Ws 283/17

    Erneuter Verlegungsantrag bei fortbestehender Bedrohungslage

    Zudem wurde in der Rechtsprechung bereits ausgesprochen, dass es einem Gefangenen nicht verwehrt sei, einen abgelehnten Antrag später zu wiederholen mit der Folge, dass die neue Entscheidung anfechtbar ist (so auch Arloth, in: Arloth/Krä, § 109 StVollzG Rdn. 9), und das Recht auf Wiederholung seine Grenze erst bei rechtsmissbräuchlicher Ausübung finde (OLG Nürnberg v. 18.7.2001 - Ws 765/01, ZfStrVo 2002, S. 180, 181 für die Gewährung von Vollzugslockerungen).
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