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   LG Berlin, 14.09.2004 - 63 S 126/04   

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https://dejure.org/2004,26342
LG Berlin, 14.09.2004 - 63 S 126/04 (https://dejure.org/2004,26342)
LG Berlin, Entscheidung vom 14.09.2004 - 63 S 126/04 (https://dejure.org/2004,26342)
LG Berlin, Entscheidung vom 14. September 2004 - 63 S 126/04 (https://dejure.org/2004,26342)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Minderungsberechnung bei Wohnflächenabweichung nach Nettomiete; Kautionshöhe nach vereinbarter Miete

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • vdiv.de (Kurzinformation)

    § 551 BGB
    Flächenabweichung; Berechnung der Mietsicherheit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WuM 2005, 454
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 24.03.2004 - VIII ZR 295/03

    Minderung der Miete wegen Abweichung der angegebenen Wohnfläche

    Auszug aus LG Berlin, 14.09.2004 - 63 S 126/04
    Die vereinbarte Fläche einer Wohnung ist grundsätzlich Teil der vertraglich festgelegten/Sollbeschaffenheit der Mietsache (BGH Urt. v.- 24.3.2003 -- VIII ZR 295/03, NJW 2004, 1847 = GE 2004, 68.2).

    Schon aus diesen Gründen kann dem Mieter durch die Angabe einer überhöhten Wohnfläche im Mietvertrag .ein unmittelbarer wirtschaftlicher Schaden entstehen (BGH Urt. v. 24.3.2003 - VIII ZR 295/03, NJW 2004, 1847 = GE 2004, 682).

    Der BGH hat in den grundlegenden Entscheidungen zur Frage der Minderung bei einer Flächenabweichung (BGH VIII ZR. 44/03, VIII ZR 133/03, VIII ZR 295/03 - Urteile jeweils vom 24. März 2004) nicht entschieden, von welchen Mietanteilen (Bruttowarmmiete, Bruttokaltmiete, Nettokaltmiete) die Minderungsquote in diesem Fall zu berechnen ist.

    In. der Entscheidung VIII ZR 295/03 ist zwar, ausweislich des Tatbestands eine Nettomiete nebst Nebenkostenvorschüsse vereinbart gewesen.

  • BGH, 24.03.2004 - VIII ZR 133/03

    Mietminderung bei Abweichung der vereinbarten von der tatsächlichen Wohnfläche um

    Auszug aus LG Berlin, 14.09.2004 - 63 S 126/04
    { BGH Urt. v. 24.3.2003 - VIII ZR 133/03 , WuM 2004, 268 = GE 2004, 683).

    Der BGH hat in den grundlegenden Entscheidungen zur Frage der Minderung bei einer Flächenabweichung (BGH VIII ZR. 44/03, VIII ZR 133/03, VIII ZR 295/03 - Urteile jeweils vom 24. März 2004) nicht entschieden, von welchen Mietanteilen (Bruttowarmmiete, Bruttokaltmiete, Nettokaltmiete) die Minderungsquote in diesem Fall zu berechnen ist.

    In der Entscheidung VIII ZR 133/03 ist lediglich der Betrag der Miete sowie der einbehaltene Betrag angegeben, ohne dass die Mietstruktur ersichtlich ist.

  • BGH, 24.03.2004 - VIII ZR 44/03

    Abweichung der anrechenbaren von der im Mietvertrag angegebenen Wohnfläche

    Auszug aus LG Berlin, 14.09.2004 - 63 S 126/04
    Im Regelfall werden deshalb ihre Vorschriften auch für Fälle der vorliegenden Art maßgebend und eine entsprechende stillschweigende Vereinbarung der Vertragsparteien im Zweifel anzunehmen sein (BGH Urt. v. 24.3.2003 - VIII .ZR 44/03, NJW 2004, 2230 = GE 2004, 680).
  • BGH, 11.07.1997 - V ZR 246/96

    Begriff der Wohnfläche; Minderung der Vergütung wegen Abweichung von der

    Auszug aus LG Berlin, 14.09.2004 - 63 S 126/04
    Ein zur Minderung berechtigender Sachmangel wird auch bei einem Vertrag über den Kauf oder die Errichtung eines Hauses bzw. einer Eigentumswohnung im Falle einer Unterschreitung der vereinbarten Wohnfläche von mehr als 10 % anerkannt (BGH NJW 1997, 2874 [BGH 11.07.1997 - V ZR 246/96] ; EBE/BGH 2004, 111).
  • LG Berlin, 16.07.2004 - 63 S 66/04

    Mietminderung bei Abweichung der tatsächlichen von der vereinbarten Wohnfläche

    Auszug aus LG Berlin, 14.09.2004 - 63 S 126/04
    Es ist deshalb nicht gerechtfertigt, unter Berücksichtigung der Nebenkostenvorschüsse einen höheren Minderungsbetrag anzunehmen ( LG Berlin, Urt. v. 16.7.2004 - 63 S 66/04 ).
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