Weitere Entscheidung unten: AG Berlin-Köpenick, 04.12.2007

Rechtsprechung
   AG Aachen, 29.11.2007 - 6 C 352/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,26042
AG Aachen, 29.11.2007 - 6 C 352/07 (https://dejure.org/2007,26042)
AG Aachen, Entscheidung vom 29.11.2007 - 6 C 352/07 (https://dejure.org/2007,26042)
AG Aachen, Entscheidung vom 29. November 2007 - 6 C 352/07 (https://dejure.org/2007,26042)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückzahlungsanspruch der Sicherheitsleistung eines Mieters in Form einer Mietkaution durch ein verpfändetes Kautionssparbuch nach Beendigung des Mietverhältnisses ; Ermittlung des Vorliegens einer Beschädigung der Mietsache oder vielmehr einer gewöhnliche ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Auszug - Rückgabe in sauberen Zustand und die Rückzahlung der Kaution

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Mietvertraglich vereinbarte Rückgabe der Wohnung "im sauberen Zustand" umfasst keine ausgiebige Reinigung der Fenster - Fenster dürfen lediglich nicht verschmutzt zurückgewährt werden

Papierfundstellen

  • WuM 2008, 111
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • AG Brandenburg, 24.02.2017 - 31 C 179/14

    Flecken durch Duschgel sind normale Abnutzungen

    Auch sind gewisse Verfärbung und Kalkablagerungen selbst bei sorgfältigem Gebrauch des Bades in der Regel nicht zu verhindern, da gerade auch in der Dusche selbst von einem sorgfältigen Mieter gelegentlich etwas Duschgel bzw. Shampoo verschüttet werden oder beim Duschen gegen die Naturstein-Wandfliesen geraten und insofern auch die Natursteinfliesen verschmutzen können ( AG Zweibrücken , Urteil vom 26.06.2013, Az.: 2 C 71/13, u.a. in: WuM 2013, Seiten 537 f.; AG Ellwangen , Urteil vom 02.03.2012, Az.: 5 C 318/10, u.a. in: BeckRS 2013, Nr.: 4090; AG Gießen , Urteil vom 30.06.2009, Az.: 48 M C 720/08, u.a. in: WuM 2009, Seiten 454 f.; AG Aachen , Urteil vom 29.11.2007, Az.: 6 C 352/07, u.a. in: WuM 2008, Seite 111 ).
  • AG Gießen, 30.06.2009 - 48M C 720/08

    Formularmietvertrag über Wohnung: Reichweite der Pflicht zur Vornahme von

    Selbst in den Fällen, in denen die Wohnung nach dem Mietvertrag in einem sauberen Zustand zurückzugeben ist, ist nur eine Rückgabe in normal-gereinigtem Zustand geschuldet (vgl. AG Aachen, WuM 08, 111).
  • AG Kerpen, 17.08.2021 - 107 C 75/19
    Die Anbringung eines Spritzschutzes in der Küche stellt wiederum ebenfalls lediglich einen Teil des vertragsgemäßen Gebrauches der Wohnung dar (vgl. insoweit AG Aachen, Urteil vom 29. November 2007 - 6 C 352/07 -, Rn. 16, juris).
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Rechtsprechung
   AG Berlin-Köpenick, 04.12.2007 - 7 C 264/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,31154
AG Berlin-Köpenick, 04.12.2007 - 7 C 264/03 (https://dejure.org/2007,31154)
AG Berlin-Köpenick, Entscheidung vom 04.12.2007 - 7 C 264/03 (https://dejure.org/2007,31154)
AG Berlin-Köpenick, Entscheidung vom 04. Dezember 2007 - 7 C 264/03 (https://dejure.org/2007,31154)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer
  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Nicht nachgewiesene Energieeinsparung durch Wärmedämmung; einzelne Modernisierungsmaßnahmen; zentrale Warmwasserbereitung; Verstärkung der Stromleitungen; Einbau eines WC-Spülkastens; Badewannenträger; Einhebelarmatur; zentrale Verstärkung der Steigeleitung; keine ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • WuM 2008, 111
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 08.03.2006 - VIII ZR 78/05

    Abrechnung von Betriebskosten im Wohnraummietrecht

    Auszug aus AG Berlin-Köpenick, 04.12.2007 - 7 C 264/03
    Vielmehr können die Beklagten lediglich die Einsichtnahme in den Räumlichkeiten der Klägerin verlangen, was unter keinem Gesichtspunkt als unzumutbar erscheint (vgl. BGH, Urteil vom 8. März 2006, VIII ZR 78/05).
  • BGH, 03.03.2004 - VIII ZR 149/03

    Zulässigkeit einer Mieterhöhung wegen energiesparender Modernisierungsmaßnahmen

    Auszug aus AG Berlin-Köpenick, 04.12.2007 - 7 C 264/03
    Diese steht den aus der Modernisierung insoweit erwachsenden Belastung von 11, 07 m² monatlich in einem noch angemessenen Verhältnis gegenüber; auch ohne Annahme eines bestimmten Verhältnisses (früher: 200-%-Grenze) ist bei einer so geringfügigen Unterschreitung der Erhöhungsbelastung durch die mutmaßliche Einsparung nicht zu befürchten, dass die Beklagten wider Treu und Glauben für die Maßnahme eintreten müssen (vgl. insoweit auch BGH, Urteil vom 3. März 2004, VIII ZR 149/03).
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