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   LG Itzehoe, 28.03.2008 - 9 S 132/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,5764
LG Itzehoe, 28.03.2008 - 9 S 132/07 (https://dejure.org/2008,5764)
LG Itzehoe, Entscheidung vom 28.03.2008 - 9 S 132/07 (https://dejure.org/2008,5764)
LG Itzehoe, Entscheidung vom 28. März 2008 - 9 S 132/07 (https://dejure.org/2008,5764)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Vermieters auf Räumung einer Mietwohnung aufgrund unrichtiger Angaben des Mieters in dessen Selbstauskunft hinsichtlich seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit bei Vertragsabschluss; Außerordentliches Kündigungsrecht eines Vermieters bei grob ...

  • ra.de
  • snk-ra.de PDF

    Mietvertrag: Anfechtung wegen einer Falschauskunft des Mietinteressenten hinsichtlich bestehender Mietschulden

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Anfechtung bei falscher Selbstauskunft des Mieters?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Nach Mietschulden darf gefragt werden!

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Falsch ausgefüllte Selbstauskunft des Mieters

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Falsche "Selbstauskunft" - Mietinteressenten müssen die Frage nach früheren Mietschulden wahrheitsgemäß beantworten

  • fahrschule-online.de (Kurzinformation)

    Vermietung: Mietschulden sind offenzulegen

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Falsche Selbstauskunft ermöglicht Anfechtung des Mietvertrages

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Falsche Selbstauskunft zu Mietschulden kann zur Kündigung führen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Selbstauskunft des Mieters: Vermieter darf nach bestehenden Mietschulden in einer Selbstauskunft des Mieters fragen - Beantwortet der Mieter die Selbstauskunft falsch, kann der Vermieter fristlos kündigen

  • 123recht.net (Rechtsprechungsübersicht, 30.4.2008)

    Kündigungsrecht des Vermieters bei falscher Selbstauskunft

Besprechungen u.ä. (2)

  • anwalt24.de (Entscheidungsbesprechung)

    Kündigungsrecht des Vermieters bei falscher Selbstauskunft

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Anfechtung bei Falschauskunft hinsichtlich alter Mietschulden? (IMR 2008, 337)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2008, 536
  • WuM 2008, 281
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • LG Wuppertal, 17.11.1998 - 16 S 149/98
    Auszug aus LG Itzehoe, 28.03.2008 - 9 S 132/07
    Vielmehr rechtfertigt die unrichtige Beantwortung einer in einem Fragebogen gestellten Frage nur dann eine Kündigung, wenn die Frage zulässigerweise gestellt worden ist und wenn die Falschauskunft wesentliche Bedeutung für den Fortbestand des Mietverhältnisses besitzt (Schmidt-Futterer, Mietrecht, 8. Aufl. 2003 § 543 BGB Rn. 191; LG Wuppertal WuM 1999, 39).
  • LG Wiesbaden, 29.04.2004 - 2 S 112/03

    Anspruch auf Herausgabe der Wohnung infolge der Anfechtung des Mietvertrages;

    Auszug aus LG Itzehoe, 28.03.2008 - 9 S 132/07
    Zwar wird vertreten, dass falsche Angaben bei Abschluss des Mietvertrages für die Belange des Vermieters unerheblich seien, falls die Mieter die Mietkaution sofort gezahlt hätten und mit den monatlichen Mietzinsen nicht in Rückstand geraten seien (AG Rendsburg a.a.O.; LG Wiesbaden WuM 2004, 399); eine entsprechende Behauptung haben die Beklagten auch in erster Instanz aufgestellt.
  • AG Rendsburg, 05.07.1990 - 3 C 241/90
    Auszug aus LG Itzehoe, 28.03.2008 - 9 S 132/07
    Gegenteiliges können die Beklagten auch nicht aus dem Urteil des Amtsgerichts Rendsburg vom 05.07.1990 (WuM 1990, 507) herleiten, das lediglich Fragen nach der Art der Beendigung früherer Mietverhältnisse für unzulässig hält.
  • AG Bonn, 23.07.1991 - 6 C 271/91

    Mietvertrag; Anfechtung des Mietvertrags; Arglistige Täuschung; Irrtumsanfechtung

    Auszug aus LG Itzehoe, 28.03.2008 - 9 S 132/07
    Deshalb hat das AG Bonn (WuM 1992, 597) zutreffend darauf abgestellt, dass Fragen des Vermieters nach der Bonität des Mietinteressenten, nach seinem Arbeitsverhältnis und seinem Einkommen wahrheitsgemäß in einer Selbstauskunft beantwortet werden müssten, um eine Anfechtung des Mietvertrages wegen arglistiger Täuschung auszuschließen.
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