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   BayObLG, 13.04.1989 - BReg. 2 Z 69/88   

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https://dejure.org/1989,22613
BayObLG, 13.04.1989 - BReg. 2 Z 69/88 (https://dejure.org/1989,22613)
BayObLG, Entscheidung vom 13.04.1989 - BReg. 2 Z 69/88 (https://dejure.org/1989,22613)
BayObLG, Entscheidung vom 13. April 1989 - BReg. 2 Z 69/88 (https://dejure.org/1989,22613)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gültigkeit eines Eigentümerbeschlusses, der die Installation von Warmwasserzählern vorsieht

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum; Warmwasserzählereinbau; ordnungsgemäße Verwaltung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WuM 1989, 451
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BayObLG, 12.09.1996 - 2Z BR 52/96

    Recht eines Wohnungseigentümers zur Errichtung eines Zaunes und eines

    Im Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit kann die materielle Baurechtswidrigkeit eines genehmigten Bauvorhabens geltend gemacht werden (Abweichung gegenüber BayObLG WuM 1989, 451 ff.).«.

    Sei wie hier durch Vereinbarung die Regelung des § 22 Abs. 1 Satz 1 WEG abbedungen, dann dürften nach der Rechtsprechung des Bayerischen Obersten Landesgerichts (BayObLG WuM 1989, 451 f.) bauliche Veränderungen im Rahmen des öffentlich-rechtlich Zulässigen durchgeführt werden; einen Rechtsmißbrauch müßten die Wohnungseigentümer allerdings nicht hinnehmen.

    Dies ist bei den Abstandsflächenvorschriften grundsätzlich der Fall (BayObLG WuM 1989, 451 f.; Simon BayBauO 1994, Art. 6 Rn. 53 ff.).

    Soweit in der Entscheidung des Senats vom 10.5.1989 (WuM 1989, 451 ff.) in einem Fall wie hier die Prüfung der Abstandsflächenvorschriften lediglich unter dem Gesichtspunkt des Rechtsmißbrauchs vorgenommen wurde, wird an dieser Einschränkung nicht festgehalten.

  • BayObLG, 19.05.2004 - 2Z BR 67/04

    Rechte und Pflichten nach § 22 Abs. 1 WEG nach dessen vertraglichem Ausschluss

    a) Zu Recht hat das Landgericht die Sach- und Rechtslage nicht nach § 22 Abs. 1 WEG beurteilt, denn diese Regelung ist in der Gemeinschaftsordnung wirksam abbedungen worden (BayObLG WuM 1989, 451 f.; 1993, 565 f.).
  • BayObLG, 11.07.1997 - 3Z BR 193/96

    Entscheidung des Beschwerdegerichts über erweiterten Anspruch des Betreuers im

    In echten Streitverfahren wird eine entsprechende Anwendung hingegen befürwortet (BayObLGZ 1975, 53/56f; BayObLG WuM 1989, 451/453 und 1991, 413; Bassenge/Herbst FGG/ RPflG 7. Aufl. § 23 FGG Rn. 10; Keidel/Kuntze aaO).
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