Rechtsprechung
   BayObLG, 06.03.1996 - 2Z BR 2/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,5530
BayObLG, 06.03.1996 - 2Z BR 2/96 (https://dejure.org/1996,5530)
BayObLG, Entscheidung vom 06.03.1996 - 2Z BR 2/96 (https://dejure.org/1996,5530)
BayObLG, Entscheidung vom 06. März 1996 - 2Z BR 2/96 (https://dejure.org/1996,5530)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,5530) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verletzung der Zwecksbestimmung von Wohneigentum durch den Betrieb eines Sonnenstudios ohne Aufsicht; Untersagung der Unbeaufsichtigung eines betriebenen Automaten-Sonnenstudios und Anspruch auf Schließung einer Verbindungstür vom Sonnenstudio zum Treppenhaus eines ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zweckbestimmung eines Teileigentums als Laden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 1996, 334
  • WuM 1996, 361
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Düsseldorf, 21.12.1992 - 3 Wx 464/92
    Auszug aus BayObLG, 06.03.1996 - 2Z BR 2/96
    Der Charakter eines Geschäftsbetriebs in einem Laden ist ganz wesentlich mit der Vorstellung verbunden, daß ein Laden an beschränkte Betriebszeiten gebunden ist (BayObLG aaO, OLG Düsseldorf NJW-RR 1993, 587 f.).
  • OLG Hamm, 23.07.2007 - 15 W 205/06

    Auslegung der Nutzungsbestimmung einer Teilungserklärung - Pflicht zur Einhaltung

    Denn die in § 2 der Teilungserklärung enthaltene Bezeichnung als Ladenlokal ist in der allgemeinen Vorstellung mit bestimmten Vorstellungen hinsichtlich der Betriebsgestaltung, u.a. wesentlich mit der Einhaltung der gesetzlichen Ladenöffnungszeiten verbunden (BayObLG WuM 1996, 361f; OLG Hamburg OLGR 2002, 357).
  • OLG Hamm, 01.03.2005 - 15 W 195/04

    Sonnenstudio darf nicht in einem als Ladenlokal ausgewiesenen Teileigentum

    Denn die in § 2 der Teilungserklärung enthaltene Bezeichnung als Ladenlokal ist in der allgemeinen Vorstellung mit bestimmten Vorstellungen hinsichtlich der Betriebsgestaltung, u.a. wesentlich mit der Einha1tung der gesetzlichen taüenoffnungszeiten verbunden (BayObLG WuM 1996, 361f; OLG Hamburg OLGR 2002, 357).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht