Rechtsprechung
AG Flensburg, 02.02.1996 - 63 C 246/95 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- WuM 1996, 616
Wird zitiert von ... (3)
- LG Wuppertal, 27.08.2015 - 9 S 50/15
Mieter muss auch nach Vertragsende noch Kaution zahlen!
Der Vermieter darf durch den Verzug des Mieters mit der Kautionszahlung nicht schlechter gestellt werden, als er gestanden hätte, wenn der Mieter seine Verpflichtung erfüllt hätte (BGH, NJW 1981, 976 (zur Pacht); NJW 2012, 996 (zur Wohnraummiete); LG Saarbrücken, WuM 1996, 616). - LG Düsseldorf, 04.09.2001 - 24 S 196/01
Anspruch des Vermieters auf Mietkaution nach Beendigung des Mietverhältnisses; …
Wie das Amtsgericht bereits zutreffend ausgeführt hat, behält der Vermieter seinen Anspruch auf Zahlung der Kaution auch nach Beendigung des Mietverhältnisses, wenn er ein entsprechendes Sicherungsinteresse hat (…vgl. Sternel, Mietrecht Aktuell, 3. Auflage 1996. Rdnr. 1334; LG Saarbrücken, WuM 1996, 616 (617) [LG Saarbrücken 19.04.1996 - 13 BS 227/95] ).In diesem Zusammenhang kann unberücksichtigt bleiben, dass die Beklagten einwenden, der Teppichboden sei bereits bei Einzug verschmutzt und auswechslungsbedürftig gewesen, denn im Rahmen der Kautionsklage kommt es allein auf den schlüssigen Vortrag eines Sicherungsbedürfnisses an (LG Saarbrücken, WuM 1996, 616 (617) [LG Saarbrücken 19.04.1996 - 13 BS 227/95] ).
Eine Begründetheit dieser Klage ist bereits dann gegeben, wenn die Ansprüche schlüssig dargelegt sind (LG Saarbrücken, WuM 1996, 616 (617) [LG Saarbrücken 19.04.1996 - 13 BS 227/95] ), so dass innerhalb der Kautionsklage keine Entscheidung über die Schadensersatzansprüche getroffen wird, diese mithin auch nicht Streitgegenstand im Sinne des § 209 Abs. 1 BGB sind.
- OLG Nürnberg, 30.09.2004 - 13 U 2351/03
Stellung einer Gewährleistungssicherheit nach Ablauf der Frist
(BGH, MDR 1981, 665 unter I.1. a) bb); LG Saarbrücken; WuM 1996, 616).