Rechtsprechung
OLG Köln, 19.12.1997 - 16 Wx 293/97 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
Rückstausicherung im Waschmaschinenkeller regelmäßig Gemeinschaftseigentum
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
WEG §§ 5 Abs. 4, 21
Rückstausicherung im Waschmaschinenkeller regelmäßig Gemeinschaftseigentum - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beurteilung von Rückstausicherungen an privaten Waschmaschinen mit eigenem Wasserablauf in Gemeinschaftsräumen als Gemeinschaftseigentum mit einer Kostenverpflichtung aller Eigentümer
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Bauliche Veränderung; Mehrheitsbeschluß; Denkmalschutz; Waschmaschine; Wasserablauf; Gemeinschaftseigentum; Rückstausicherung
- rewis.io
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
WEG § 5 Abs. 4, § 21
Rückstausicherung im Waschmaschinenkeller regelmäßig Gemeinschaftseigentum - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 15.10.1997 - 29 T 95/96
- OLG Köln, 19.12.1997 - 16 Wx 293/97
Papierfundstellen
- WuM 1998, 308
Wird zitiert von ... (4)
- LG München I, 06.07.2017 - 36 S 17680/16
Überwälzung der Instandhaltungs- und Instandsetzungspflicht von …
In diesem Sinne ist die Beseitigung einer Rückstaugefahr, also die Verhinderung einer Überschwemmung (auch) des gemeinschaftlichen Eigentums durch Rückstau aus dem öffentlichen Kanal nach hiesiger Auffassung selbst dann eine im gemeinschaftlichen Interesse liegende Funktion, da der Sicherheit des gesamten Gebäudes dienend, wenn die abzusichernde Entwässerungsstelle in das Sondereigentum bzw. wie hier in den räumlichen Bereich des Sondernutzungsrechts fällt (OLG Hamm, ZMR 2005, 806 ff.; so auch OLG Köln, WuM 1998, 308, wonach die Kosten der Anbringung einer Rückstausicherung im Wasserablauf einer im Privateigentum stehenden Waschmaschine alle Eigentümer zu tragen haben). - OLG Hamm, 23.12.2004 - 15 W 107/04
Beschlußanfechtungsfrist, Kostenvorschuß
Die Beseitigung einer Rückstaugefahr, also die Verhinderung einer Überschwemmung (auch) des gemeinschaftlichen Eigentums durch Rückstau aus dem öffentlichen Kanal, ist jedoch selbst dann eine im gemeinschaftlichen Interesse liegende Funktion, wenn die abzusichernde Entwässerungsstelle in das Sondereigentum fällt (vgl. OLG Köln WuM 1998, 308). - OLG Köln, 31.01.2000 - 16 Wx 10/00
Bauliche Veränderung mit Zustimmung der Denkmalbehörde
Bauliche Veränderung i.S.d. § 22 Abs. 1 WEG ist jede auf Dauer angelegte gegenständliche Veränderung realer Teile des gemeinschaftlichen Eigentums, die von dem im Aufteilungsplan vorgesehenen Zustand abweicht und über die ordnungsgemäße Instandhaltung und -setzung hinausgeht (vgl. beipielsweise BayObLG WE 92, 194; Beschluß des Senats vom 19.12.1997 - 16 Wx 293/97 - ebenso OLG Hamm OLGZ 76, 61 ). - OLG Schleswig, 27.01.1999 - 2 W 150/98
Voraussetzungen für die Annahme eines sog. Nichtbeschlusses im …
Eine ausschließliche Verwaltungszuständigkeit der Gemeinschaft, wie in jenem vom Senat mit Beschluß vom 5.1.1998 entschiedenen Fall (WuM 1998, 308 = FGPrax 1998, 51) ist hier nicht anzunehmen.