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   OLG Frankfurt, 18.07.1996 - 15 U 151/95   

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https://dejure.org/1996,7416
OLG Frankfurt, 18.07.1996 - 15 U 151/95 (https://dejure.org/1996,7416)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18.07.1996 - 15 U 151/95 (https://dejure.org/1996,7416)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18. Juli 1996 - 15 U 151/95 (https://dejure.org/1996,7416)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kündigungsfolgeschaden; Kündigung; Schadensersatz; Mietausfallschaden; Rechtsanwaltskosten; Schadensminderungspflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Schadensersatz nach fristloser Kündigung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WuM 1998, 24
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 30.04.1986 - VIII ZR 112/85

    Ersatzfähigkeit von Anwaltskosten - Schadensersatzhaftung für die

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.07.1996 - 15 U 151/95
    Hat der Vermieter einen Rechtsanwalt mit dem Ausspruch einer berechtigten fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses beauftragt, so kann er wegen der Anwaltskosten vom Mieter jedenfalls dann Schadensersatz verlangen, wenn die Beauftragung eines Rechtsanwalts erforderlich war, um die Voraussetzungen, Risiken und Folgen einer fristlosen Kündigung zu beurteilen und die Kündigungserklärung korrekt zu formulieren und zu begründen (vgl. BGH, Urt. v. 30.4.1986 - VIII ZR 112/85, NJW 1986, 2243).
  • KG, 24.05.2018 - 8 U 112/16

    Formularmäßiger Gewerberaummietvertrag: Unangemessene Benachteiligung des Mieters

    Sein wirtschaftliches Unvermögen befreit ihn nicht von der Leistungspflicht (s.a. OLG Frankfurt WuM 1998, 24).

    Der Vermieter ist nicht gehalten, die Wohnung zum bisherigen Mietpreis anzubieten, sondern kann auch eine höhere, üblicherweise und legal erzielbare Miete verlangen (s. BGH NZM 2005, 340; Senat, Urteil vom 4.5.2009 - 8 U 183/08, juris Tz. 60; OLG Frankfurt, Urteil vom 18.7.1996 - 15 U 151/95, juris Tz. 32; OLG Frankfurt, Urteil vom 10.6.1992 zu 19 U 113/91, juris Tz. 7; Schmitt-Futterer/Blank, a.a.O, § 542 Rn 109; Ghassemi-Tabar/Guhling/Weitemeyer/Alberts, Gewerberaummiete, § 543 Rn. 93).

  • OLG Düsseldorf, 19.07.2005 - 24 U 14/05

    Ansprüche der Parteien, wenn der Vermieter nach einer fristlosen Kündigung sein

    Die Ersatzpflicht des Mieters für die Kündigungsfolgeschäden wird dadurch ausgelöst, dass er durch seine Vertragsverletzung den Vermieter zur außerordentlichen Kündigung des Mietvertrages veranlasst und die die Haftung begründenden Ereignisse in die Zeit des bestehenden Vertrages fallen (vgl. RGZ 76, 367 (369); BGH NJW 1984, 2687; OLG Frankfurt WuM 1998, 24).
  • KG, 04.05.2009 - 8 U 183/08

    Gewerberaummietvertrag: Schadensminderungspflicht des außerordentlich fristlos

    Der Vermieter ist nicht gehalten, die Wohnung zum bisherigen Mietpreis anzubieten, sondern kann auch eine höhere Miete verlangen (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 18. Juli 1996 zu 15 U 151/95, juris Rn. 32; OLG Frankfurt, Urteil vom 10. Juni 1992 zu 19 U 113/91, juris Rn. 7; Blank in Schmidt-Futterer, Mietrecht, § 542 BGB Rn. 107).
  • KG, 15.03.2007 - 8 U 165/06

    Mietvertrag: Anspruch eines Vermieters auf Ersatz des Kündigungsfolgeschaden bei

    Allerdings muss der Geschädigte, soweit es sich um Umstände aus seiner Sphäre handelt, an der Sachaufklärung mitwirken; er muss erforderlichenfalls darlegen, was er zur Schadensminderung unternommen hat (BGH, NJW 1996, 653; KG, Urteil vom 6. Februar 2003, - 8 U 339/01- ; KG, KGR 2002, 252; OLG Frankfurt, WuM 1998, 24).
  • OLG Saarbrücken, 02.06.2005 - 8 U 180/04

    Ansprüche zwischen Hauptmieter und Untermieter nach Beendigung des Haupt- und

    Insoweit ist allgemein anerkannt, dass der (Unter-)Vermieter, der den Mietvertrag wegen Zahlungsverzuges des Vertragspartners kündigt, Anspruch auf Ersatz des durch die Kündigung verursachten Schadens hat (vgl. BGH NJW 1998, 372; 1984, 2687; OLG Frankfurt WUM 1998, 24), vorliegend mithin der Beklagte in jedem Fall für die weiteren Folgen der von ihm verschuldeten vorzeitigen Beendigung von Haupt- und Untermietverhältnis mit jeweils fester Laufzeit bis 31.12.2002 haftet.
  • LG Berlin, 12.01.2011 - 29 O 199/10

    Hauptmieter haben Anspruch auf Zahlung der rückständigen Miete bzw. einer

    Es handelt sich hierbei um einen auf das Erfüllungsinteresse gerichteten Ersatzanspruch eigener Art (vgl. BGH NJW 1984, 2687 , OLG Frankfurt a.M. WuM 1998, 24 (25) m.w.N.), der seiner Natur nach nicht von der weiteren Voraussetzung einer Nachfristsetzung unter Ablehnungsandrohung abhängig ist (ständige Rechtsprechung des BGH NJW 1084, 2687 m.w.N., NJW 1998, 372 , NJW 2002, 3237 ).
  • KG, 13.01.2003 - 8 U 238/01

    Geschäftsraummiete: Umfang des aufgrund einer fristlosen Kündigung wegen

    Ist die Vermietung nur zu einem niedrigeren Mietzins möglich, so schuldet der ersatzpflichtige Mieter die Differenz (OLG Düsseldorf DWW 1991, 19; OLG Frankfurt WuM 1998, 24).
  • LG Düsseldorf, 01.02.2005 - 2b O 126/03

    Voraussetzungen eines Zahlungsanspruchs aus Bürgschaft Zug um Zug gegen Rückgabe

    Dabei wird der auf das Erfüllungsinteresse gerichtete Schadensersatzanspruch auch durch die Ausübung des Kündigungsrechts, bzw. eine Weitervermietung der Räumlichkeiten nicht ausgeschlossen (vgl. hierzu auch OLG Frankfurt, WuM 1998, 24 ff.).
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