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   AG Gießen, 06.03.2002 - 48M C 533/01, 48 M C 533/01   

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AG Gießen, 06.03.2002 - 48M C 533/01, 48 M C 533/01 (https://dejure.org/2002,22188)
AG Gießen, Entscheidung vom 06.03.2002 - 48M C 533/01, 48 M C 533/01 (https://dejure.org/2002,22188)
AG Gießen, Entscheidung vom 06. März 2002 - 48M C 533/01, 48 M C 533/01 (https://dejure.org/2002,22188)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ZMR 2002, 828
  • WuM 2002, 212
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 23.06.2004 - VIII ZR 361/03

    Unwirksamkeit von Abgeltungsklauseln mit "starren" Fristen

    Hieran kann es insbesondere fehlen, wenn der Mieter die Wohnung oder einzelne Räume wenig nutzt, etwa im Falle einer längeren Abwesenheit, oder wenn er die Räume mit besonders "langlebigen" Tapeten oder Farben dekoriert hat (vgl. Langenberg, aaO und eingehend AG Gießen, WuM 2002, 212, 213; vgl. auch die in Anlage 5 zu den Wertermittlungsrichtlinien 1991 [Tapezier- und Malerarbeiten] angegebenen, unterschiedlichen Haltbarkeitszeiten, abgedruckt bei Lützenkirchen, ZMR 1998, 605, 606).
  • LG Hamburg, 08.03.2004 - 311 S 104/03
    Die Unwirksamkeit der Fristenregelung erfasst die gesamte Abwälzung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter (LG Frankfurt/M., NZM 2004, 62, LG Duisburg, NZM 2004, 63, AG Gießen, ZMR 2002 828, AG Kerpen, ZMR 1997, 362), weil die Pflicht des Mieters zur Renovierung nicht am Zustand des Mietobjekts festgemacht ist, sondern allein am Fristablauf.
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