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   OVG Nordrhein-Westfalen, 02.12.1976 - X A 799/75   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 02.12.1976 - X A 799/75 (https://dejure.org/1976,3965)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 02.12.1976 - X A 799/75 (https://dejure.org/1976,3965)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 02. Dezember 1976 - X A 799/75 (https://dejure.org/1976,3965)
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Wird zitiert von ... (2)

  • OVG Niedersachsen, 29.11.2016 - 4 KN 93/14

    Acker; Biotop; Biotopschutz; Gestaltungsermessen; Puffer; schutzbedürftig;

    Außerdem können am Rand gelegene Flächen, die - isoliert betrachtet - nicht schutzwürdig sind, in ein Schutzgebiet einbezogen werden, um diesem ein gewisses Vorfeld zu geben und es dadurch gegenüber der Schutzgebietsumgebung abzuschirmen bzw. vor den Einwirkungen angrenzender oder heranrückender Bebauung zu schützen, sofern dies zum Schutz des Kernbereichs des Schutzgebiets vernünftigerweise geboten ist (BVerwG, Beschl. v. 13.8.1996 - 4 NB 4.96 -, NuR 1996, 600; Senatsurt. v. 21.9.2016 - 4 KN 307/14 - und v. 19.2.2014 - 4 KN 56/12 - Nds. OVG, Urt. v. 2.7.2003, a.a.O.; OVG Hamburg, Urt. v. 26.2.1986 - Bf II 52/94 -, NordÖR 1998, 443; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 15.5.1997 - 9 N 94.27 - OVG Saarlouis, Beschl. v. 21.8.1991 - N 1/91 -, RdL 1993, 221; OVG Münster, Urt. v. 2.12.1976 - X A 799/75 -, NuR 1981, 34; Bay. VGH, Urt. v. 21.7.1988 - 9 N 87.02020 -, a.a.O.).
  • OVG Niedersachsen, 02.07.2003 - 8 KN 2523/01

    Gestaltungsermessen des Verordnungsgebers; Verordnung über

    Außerdem können am Rande gelegene Flächen, die, isoliert betrachtet, nicht schutzwürdig sind, in ein Landschaftsschutzgebiet einbezogen werden, um diesem ein gewisses Vorfeld zu geben und es dadurch gegenüber der schutzgebietsfreien Umgebung abzuschirmen bzw. vor den Einwirkungen angrenzender oder heranrückender Bebauung zu schützen, sofern das zum Schutz des Kernbereichs des Landschaftsschutzgebiets vernünftigerweise geboten ist (BVerwG, Beschl. v. 13.8.1996 - 4 NB 4/96 - NuR 1996 S. 600; OVG Hamburg, Urt. v. 26.2.1998 - Bf II 52/94 - NordÖR 1998 S. 443; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 15.5.1997 - 9 N 94.27 - OVG Saarlouis, Beschl. v. 21.8.1991 - 8 N 1/91 - RdL 1993 S. 221; OVG Münster, Urt. v. 2.12.1976 - X A 799/75 - NuR 1981 S. 34; Bay. VGH, Urt. v. 21.7.1988, a.a.O.).
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