Rechtsprechung
BFH, 09.02.2005 - X B 147/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; EStG § 4 Abs. 4
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 4 Abs. 4; FGO § 115 Abs. 2
Pensionszusage im Rahmen eines Ehegattenarbeitsverhältnisses - datenbank.nwb.de
Pensionszusage im Rahmen eines Ehegatten-Arbeitsverhältnisses, wenn der zugesagte Pensionsanspruch im Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses noch nicht unverfallbar warS. 10
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 15.12.2003 - 1 K 10627/00
- BFH, 09.02.2005 - X B 147/04
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 27.11.1989 - GrS 1/88
Keine Anerkennung von Arbeits- oder Mietverhältnissen zwischen Ehegatten bei …
Auszug aus BFH, 09.02.2005 - X B 147/04
Der sog. Fremdvergleich dient damit der Feststellung, ob der zu beurteilende Sachverhalt dem privaten Bereich oder dem Betrieb bzw. dem Bereich der Einkunftserzielung zuzuordnen ist (vgl. Beschluss des Großen Senats des BFH vom 27. November 1989 GrS 1/88, BFHE 158, 563, 571, BStBl II 1990, 160). - BFH, 21.09.2000 - IV R 50/99
Schwesterpersonengesellschaft als stille Gesellschafterin
Auszug aus BFH, 09.02.2005 - X B 147/04
Fehlt es dagegen --wie zumeist bei Ehegatten-- an einem solchen Interessengegensatz, bedarf es einer Überprüfung, inwieweit Zahlungen wirtschaftlich auf dem schuldrechtlich Vereinbarten beruhen und damit durch den Betrieb veranlasst sind oder ob sie aus sonstigen Rechtsgründen erbracht werden (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteil vom 21. September 2000 IV R 50/99, BFHE 193, 292, BStBl II 2001, 299). - BFH, 25.07.1995 - VIII R 38/93
Fremdvergleich auch bei steuerlicher Beurteilung einer (Nur-)Pensionszusage, …
Auszug aus BFH, 09.02.2005 - X B 147/04
Eine Pensionszusage im Rahmen eines Ehegatten-Arbeitsverhältnisses ist somit nur dann steuerrechtlich anzuerkennen, wenn und soweit mit hoher Wahrscheinlichkeit eine vergleichbare Zusage auch einem familienfremden Arbeitnehmer im Betrieb erteilt worden wäre, wobei die entsprechende Prüfung vorrangig nach dem Inhalt der Vereinbarungen vorzunehmen ist (vgl. BFH-Urteil vom 25. Juli 1995 VIII R 38/93, BFHE 178, 331, BStBl II 1996, 153, m.w.N.).
- FG Bremen, 01.09.2005 - 1 K 53/05
Angemessenheit der Gewinnbeteiligung bei typischer stiller Beteiligung
Demgegenüber fehlt es bei nahen Angehörigen an einem solchen Interessengegensatz, so dass es grundsätzlich einer Überprüfung bedarf, inwieweit Zahlungen wirtschaftlich dem privaten Bereich oder dem Bereich der Einkommenserzielung zuzuordnen sind, vgl. Beschluss des BFH vom 09.02.2005 X B 147/04 NV Juris-Document-Nr. STRE200550264 m.w.N. Bei der Beteiligung nahestehender Personen an einem Unternehmen können hohe Gewinnanteile auf privaten Gründen beruhen.