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BFH, 19.09.1991 - X B 15/91 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Unterzeichnung einer Rechtsmittelschrift durch eine Mitarbeiterin eines Prozessbevollmächtigten "i. A."
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 07.03.1989 - X R 159/87
Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei langer Abwesenheit eines …
Auszug aus BFH, 19.09.1991 - X B 15/91
Bei Unterzeichnung der Rechtsmittelschrift "i. A." ist das Rechtsmittel jedenfalls dann nicht wirksam eingelegt, wenn der Unterzeichner nicht nach Art. 1 Nr. 1 des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs (BFHEntlG) zur Vertretung vor dem Bundesfinanzhof (BFH) berechtigt ist (ausf. BFH-Beschluß vom 7. März 1989 X R 159/87, BFH/NV 1989, 534). - BFH, 26.04.1990 - V R 64/88
Einhaltung der Revisinsbegründungsfrist als Zulässigkeitsvoraussetzung zur …
Auszug aus BFH, 19.09.1991 - X B 15/91
Den Prozeßbevollmächtigten trifft auch ein Verschulden an der Fristversäumnis, das sich die Beschwerdeführer zurechnen lassen müssen (st. Rspr. z. B. BFH-Beschluß vom 26. April 1990 V R 64, 65/88, BFH/NV 1991, 323).
- BFH, 06.02.2003 - IX B 175/02
Einlegen einer NZB durch Steuerfachgehilfen nicht wirksam
Anhaltspunkte für ein schuldloses Versäumnis dieser Frist sind nicht ersichtlich (vgl. dazu auch BFH-Beschluss vom 19. September 1991 X B 15/91, BFH/NV 1992, 405).