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   BFH, 30.05.2007 - X B 153/06   

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https://dejure.org/2007,19091
BFH, 30.05.2007 - X B 153/06 (https://dejure.org/2007,19091)
BFH, Entscheidung vom 30.05.2007 - X B 153/06 (https://dejure.org/2007,19091)
BFH, Entscheidung vom 30. Mai 2007 - X B 153/06 (https://dejure.org/2007,19091)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 04.07.2002 - IX B 169/01

    Grundsätzliche Bedeutung; Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage; fehlerhafte

    Auszug aus BFH, 30.05.2007 - X B 153/06
    Anders ist es nur dann, wenn es sich bei den behaupteten Mängeln um offensichtliche Mängel von erheblichem Gewicht im Sinne einer willkürlichen oder zumindest greifbar gesetzwidrigen Entscheidung handelt (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 4. Juli 2002 IX B 169/01, BFH/NV 2002, 1476, und vom 26. Juli 2006 V B 184/05, juris).
  • BFH, 26.07.2006 - V B 184/05

    Grundsätzliche keine Revisionszulassung bei Rechtsanwendungsfehlern des FG

    Auszug aus BFH, 30.05.2007 - X B 153/06
    Anders ist es nur dann, wenn es sich bei den behaupteten Mängeln um offensichtliche Mängel von erheblichem Gewicht im Sinne einer willkürlichen oder zumindest greifbar gesetzwidrigen Entscheidung handelt (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 4. Juli 2002 IX B 169/01, BFH/NV 2002, 1476, und vom 26. Juli 2006 V B 184/05, juris).
  • BFH, 02.04.2002 - X B 56/01

    Verfahrensmängel bei NZB; Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten; Verletzung

    Auszug aus BFH, 30.05.2007 - X B 153/06
    Ein Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes --GG--) sowie gegen § 76 Abs. 1 Satz 1 FGO kann u.a. dann gegeben sein, wenn das Finanzgericht (FG) seiner Entscheidung einen Sachverhalt zu Grunde legt, der dem schriftlich festgehaltenen Vorbringen der Beteiligten nicht entspricht (Beschluss des angerufenen Senats des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 2. April 2002 X B 56/01, BFH/NV 2002, 947).
  • BFH, 09.01.2007 - VIII B 180/05

    Sachaufklärungsrüge; Übergehen von Beweisanträgen; Sachverhalt mit Auslandsbezug

    Auszug aus BFH, 30.05.2007 - X B 153/06
    Ein solcher Verfahrensfehler kommt in Betracht, wenn das FG den Beweisantrag eines Beteiligten zu Unrecht übergangen hat oder sich dem FG die Aufklärung des Sachverhalts auch ohne entsprechenden Beweisantritt hätte aufdrängen müssen (BFH-Beschluss vom 9. Januar 2007 VIII B 180/05, BFH/NV 2007, 751).
  • BFH, 15.09.2006 - IX B 209/05

    Drei-Objekt-Grenze beim gewerblichen Grundstückshandel; Gewährung rechtlichen

    Auszug aus BFH, 30.05.2007 - X B 153/06
    Auch berücksichtigen die Kläger nicht, dass im Allgemeinen davon auszugehen ist, dass ein Gericht das Vorbringen eines Beteiligten, das im Tatbestand oder den Entscheidungsgründen des angefochtenen Urteils angesprochen ist, nicht nur zur Kenntnis genommen, sondern auch in Erwägung gezogen hat (BFH-Beschluss vom 15. September 2006 IX B 207/05, BFH/NV 2007, 80, m.w.N.).
  • BFH, 28.11.2006 - X B 160/05

    Nicht mit Gründen versehenes Urteil

    Auszug aus BFH, 30.05.2007 - X B 153/06
    Dies ist auch der Fall, wenn die in dem Urteil angestellten Erwägungen nur in inhaltslosen Floskeln bestehen und die Urteilsbegründung eine Auseinandersetzung mit den tragenden Argumenten der Beteiligten vermissen lässt (Senatsbeschluss vom 28. November 2006 X B 160/05, BFH/NV 2007, 480).
  • BFH, 14.12.2006 - VIII B 108/05

    Verfahrensfehler; Verstoß gegen den Inhalt der Akten

    Auszug aus BFH, 30.05.2007 - X B 153/06
    Aus diesem Grund muss die Rüge eines solchen Verfahrensfehlers eingehend begründet werden (BFH-Beschluss vom 14. Dezember 2006 VIII B 108/05, BFH/NV 2007, 741).
  • BFH, 06.05.2005 - XI B 239/03

    Verhältnis Mitwirkungspflicht/Amtsermittlungspflicht

    Auszug aus BFH, 30.05.2007 - X B 153/06
    Verletzt ein Beteiligter die ihm obliegende Mitwirkungspflicht, so führt dies regelmäßig zu einer Einschränkung der gerichtlichen Sachaufklärungspflicht (BFH-Beschluss vom 6. Mai 2005 XI B 237/03, BFH/NV 2005, 1605).
  • BFH, 13.06.2005 - I B 138/04

    NZB: keine Berücksichtigung des Beteiligtenvorbringens, Verletzung der

    Auszug aus BFH, 30.05.2007 - X B 153/06
    Insbesondere muss der übergangene Vortrag unter Hinweis auf eine Fundstelle in den Verfahrensakten genau bezeichnet werden (BFH-Beschluss vom 13. Juni 2005 I B 138/04, BFH/NV 2005, 2212).
  • BFH, 10.08.2005 - XI B 237/03

    Ersatzzustellung

    Auszug aus BFH, 30.05.2007 - X B 153/06
    Verletzt ein Beteiligter die ihm obliegende Mitwirkungspflicht, so führt dies regelmäßig zu einer Einschränkung der gerichtlichen Sachaufklärungspflicht (BFH-Beschluss vom 6. Mai 2005 XI B 237/03, BFH/NV 2005, 1605).
  • BFH, 30.05.2007 - X B 194/06

    NZB: Postzustellungsurkunde

    Hierbei kann es der angerufene Senat offenlassen, ob dies bereits daraus folgt, dass die Klägerin sich in ihrer Beschwerdebegründung lediglich mit Fragen des Betriebsausgabenabzugs befasst, die Gegenstand der Beschwerdeverfahren X B 153/06 (wegen Einkommensteuer) und X B 154/06 (wegen Gewerbesteuer) sind.
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