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   BFH, 19.07.1995 - X B 153/94   

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https://dejure.org/1995,9136
BFH, 19.07.1995 - X B 153/94 (https://dejure.org/1995,9136)
BFH, Entscheidung vom 19.07.1995 - X B 153/94 (https://dejure.org/1995,9136)
BFH, Entscheidung vom 19. Juli 1995 - X B 153/94 (https://dejure.org/1995,9136)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 22.03.1994 - X R 66/93

    Rechtswidrige Besetzung des Spruchkörpers als Revisionsgrund

    Auszug aus BFH, 19.07.1995 - X B 153/94
    Der Senat ist vorschriftsmäßig besetzt (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 22. März 1994 X R 66/93, BFH/NV 1994, 499; vom 22. März 1994 X B 81/93, BFH/NV 1994, 498; vom 10. August 1994 X K 4/94, BFH/NV 1995, 141).
  • BFH, 22.03.1994 - X B 81/93

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit nach Einlassungen in

    Auszug aus BFH, 19.07.1995 - X B 153/94
    Der Senat ist vorschriftsmäßig besetzt (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 22. März 1994 X R 66/93, BFH/NV 1994, 499; vom 22. März 1994 X B 81/93, BFH/NV 1994, 498; vom 10. August 1994 X K 4/94, BFH/NV 1995, 141).
  • BFH, 29.07.1993 - X B 210/92

    Versagung des Grundsatzes des rechtlichen Gehörs durch Ablehnung der Vertagung

    Auszug aus BFH, 19.07.1995 - X B 153/94
    Im übrigen erfordert eine schlüssige Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs stets auch die Darlegung, womit die Kläger nicht gehört worden sind und was sie an Entscheidungserheblichem vorgetragen hätten (z. B. BFH-Beschluß vom 29. Juli 1993 X B 210/92, BFH/NV 1994, 382).
  • BFH, 10.08.1994 - X K 4/94

    Ordnungsmäßigkeit der Besetzung des Senats unter dem Gesichtspunkt der Bestimmung

    Auszug aus BFH, 19.07.1995 - X B 153/94
    Der Senat ist vorschriftsmäßig besetzt (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 22. März 1994 X R 66/93, BFH/NV 1994, 499; vom 22. März 1994 X B 81/93, BFH/NV 1994, 498; vom 10. August 1994 X K 4/94, BFH/NV 1995, 141).
  • BFH, 12.09.1994 - X B 143/94

    Unzulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde bei nicht ausreichend bezeichnetem

    Auszug aus BFH, 19.07.1995 - X B 153/94
    Der Senat ist vorschriftsmäßig besetzt (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 22. März 1994 X R 66/93, BFH/NV 1994, 499; vom 22. März 1994 X B 81/93, BFH/NV 1994, 498; vom 10. August 1994 X K 4/94, BFH/NV 1995, 141).
  • BFH, 21.10.1999 - VII R 15/99

    Senatsbesetzung beim FG

    Denn da auf die Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs verzichtet werden kann, muß diese --sofern dies möglich ist-- bereits vor dem FG erhoben werden (BFH-Beschluß vom 19. Juli 1995 X B 153/94, BFH/NV 1996, 154).
  • BFH, 26.01.1998 - VII B 215/97

    Statthaftigkeit einer Beschwerde gegen Verletzung des rechtlichen Gehörs

    Wäre dies der Fall und wären tatsächlich die Beteiligten vor der Übertragung des Rechtsstreits auf den Einzelrichter zu hören (streitig, vgl. Gräber/Koch, a. a. O., § 6 Rz. 6; "Frage von grundsätzlicher Bedeutung": BFH-Beschluß vom 19. Juli 1995 X B 153/94, BFH/NV 1996, 154), so hätte diese Rüge schon vor dem FG unter Darlegung der Gründe, die gegen eine Übertragung sprechen, erhoben werden müssen, und zwar nach Ergehen des Übertragungsbeschlusses und spätestens in dem "Beschwerdeschriftsatz".

    Da sich die Antragstellerin in diesem Schriftsatz in Kenntnis des Übertragungsbeschlusses und der daraufhin erfolgten Entscheidung des Einzelrichters auf die Sache eingelassen hat, ohne die unterlassene Anhörung zu rügen, gilt das verzichtbare Rügerecht als verwirkt (BFH/NV 1996, 154).

  • BFH, 16.12.1997 - IX R 22/95

    Geboten, für mit Berufsrichtern überbesetzte Spruchkörper eines Gerichts im

    Da auf die Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs verzichtet werden kann, muß diese -- sofern dies möglich ist -- bereits vor dem FG erhoben werden (BFH-Beschluß vom 19. Juli 1995 X B 153/94, BFH/NV 1996, 154).
  • BFH, 16.12.2002 - VII B 94/02

    Befangenheit

    Doch kann --selbst wenn eine Verpflichtung zur vorherigen Anhörung bestehen sollte-- deren Verletzung durch die rügelose Einlassung der Beteiligten geheilt werden (§ 295 ZPO i.V.m. § 155 FGO; vgl. BFH-Beschlüsse vom 19. Juli 1995 X B 153/94, BFH/NV 1996, 154, und vom 26. Januar 1998 VII B 215/97, BFH/NV 1998, 866).
  • FG Hamburg, 17.04.2000 - IV 480/98

    Vorlage der Prozeßvollmacht; Verschulden des

    Es genügt, wenn der Zustellungsempfänger jederzeit in der Lage ist, sich über die Legitimation Gewissheit zu verschaffen (BFH, Beschl. v. 14.7.1995 X B 346/94, BFH/NV 1996 S. 154).
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