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   BFH, 04.10.1994 - X B 168/94   

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https://dejure.org/1994,7734
BFH, 04.10.1994 - X B 168/94 (https://dejure.org/1994,7734)
BFH, Entscheidung vom 04.10.1994 - X B 168/94 (https://dejure.org/1994,7734)
BFH, Entscheidung vom 04. Oktober 1994 - X B 168/94 (https://dejure.org/1994,7734)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 04.07.1985 - V B 3/85

    Finanzgerichtsverfahren - Richter - Befangenheitsantrag

    Auszug aus BFH, 04.10.1994 - X B 168/94
    Der Beteiligte muß von seinem Standpunkt aus bei Anlegung des angeführten objektiven Maßstabs Anlaß haben, Voreingenommenheit zu befürchten (ständige Rechtsprechung, z. B. BFH-Beschluß vom 4. Juli 1985 V B 3/85, BFHE 144, 144, BStBl II 1985, 555).
  • BFH, 27.07.1992 - VIII B 59/91

    Befangenheit von Richtern - Rechtmäßigkeit eines Änderungsbescheides zur

    Auszug aus BFH, 04.10.1994 - X B 168/94
    Rechtsfehler können nur ausnahmsweise dann die Besorgnis der Befangenheit rechtfertigen, wenn Gründe dafür sprechen, daß die mögliche Fehlerhaftigkeit auf einer unsachlichen Einstellung des Richters gegenüber dem ablehnenden Beteiligten oder auf Willkür beruht (BFH- Beschluß vom 27. Juli 1992 VIII B 59/91, BFH/NV 1993, 112, m. w. N.).
  • BFH, 07.04.1988 - X B 4/88
    Auszug aus BFH, 04.10.1994 - X B 168/94
    Die Fehlerhaftigkeit muß ohne weiteres feststellbar und gravierend sein sowie auf unsachliche Erwägungen schließen lassen (BFH-Beschluß vom 7. April 1988 X B 4/88, BFH/NV 1989, 587).
  • BFH, 07.07.1987 - VII R 167/84

    Steuerliche Behandlung von Schmiergeldzahlungen als steuerliche Einkünfte -

    Auszug aus BFH, 04.10.1994 - X B 168/94
    Nach herrschender Meinung werde die Arrestanordnung mit der Über leitung in das Vollstreckungsverfahren gegenstandslos, wenn nach Anordnung des dinglichen Arrestes -- wie im Streitfall -- ein vollstreckbarer Steuerbescheid erlassen werde (vgl. BFH-Urteil vom 7. Juli 1987 VII R 167/84, BFH/NV 1987, 702).
  • BFH, 27.07.1992 - VIII B 100/91

    Rechtliche Wirkungen des Hinweises der Statthaftigkeit der Beschwerde in der

    Auszug aus BFH, 04.10.1994 - X B 168/94
    Mit der Beschwerde gegen den einen Befangenheitsantrag ablehnenden Beschluß des FG können keine neuen Befangenheitsgründe vorgebracht werden (BFH-Beschlüsse vom 24. Juli 1990 X B 115/89, BFH/NV 1991, 253; vom 27. Juli 1992 VIII B 100/91, BFH/NV 1993, 113).
  • BFH, 24.07.1990 - X B 115/89

    Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus BFH, 04.10.1994 - X B 168/94
    Mit der Beschwerde gegen den einen Befangenheitsantrag ablehnenden Beschluß des FG können keine neuen Befangenheitsgründe vorgebracht werden (BFH-Beschlüsse vom 24. Juli 1990 X B 115/89, BFH/NV 1991, 253; vom 27. Juli 1992 VIII B 100/91, BFH/NV 1993, 113).
  • BFH, 12.03.1971 - III B 54/70

    Aussetzung der Vollziehung - Antrag des Klägers - Sachlich unbegründet - Gericht

    Auszug aus BFH, 04.10.1994 - X B 168/94
    Wenn Richter im Verfahren über den Aussetzungsantrag die in dem anhängigen Klageverfahren streitigen Fragen summarisch geprüft haben, so bedeutet dies nicht, daß dieselben Richter bereits deshalb bei der Entscheidung in der Hauptsache befangen sind (BFH-Beschluß vom 12. März 1971 III B 54/70, BFHE 101, 352, BStBl II 1971, 333).
  • BFH, 18.12.1998 - III S 7/98

    Notanwalt; Richterablehnung; Befangenheit

    Befangenheit ist zu verneinen, solange das Verhalten des Richters sachbezogen und nachvollziehbar ist (vgl. BFH-Beschluß vom 4. Oktober 1994 X B 168/94, BFH/NV 1995, 528, m.w.N.).
  • BFH, 09.10.2000 - IV B 48/00

    Ausschließung und Ablehnung von Gerichtspersonen: Aussetzung der Vollziehung -

    bb) Die Tatsache, dass das FG einen Antrag der Klägerin auf Aussetzung der Vollziehung als sachlich unbegründet zurückgewiesen hat, rechtfertigt nicht die Ausschließung oder Ablehnung des Gerichts in der gleichen Zusammensetzung für die spätere Entscheidung in der Hauptsache (BFH-Beschlüsse vom 12. März 1971 III B 54/70, BFHE 101, 352, BStBl II 1971, 333, und vom 4. Oktober 1994 X B 168/94, BFH/NV 1995, 528).
  • BFH, 18.12.1998 - III S 4/98

    Richterablehnung; Befangenheit

    Befangenheit ist zu verneinen, solange das Verhalten des Richters sachbezogen und nachvollziehbar ist (vgl. BFH-Beschluß vom 4. Oktober 1994 X B 168/94, BFH/NV 1995, 528, m.w.N.).
  • BFH, 06.08.1999 - X B 18/99

    Befangenheitsantrag wegen prozessleitender Verfügung des Richters

    Dies gilt erst recht für solche Gründe, die aus späteren, der angefochtenen Entscheidung des FG zeitlich nachfolgenden Handlungen oder Entscheidungen des abgelehnten Richters --hier: Erlaß einer weiteren Aufklärungsverfügung-- abgeleitet werden (BFH-Beschluß vom 4. Oktober 1994 X B 168/94, BFH/NV 1995, 528).
  • BFH, 23.10.1996 - II B 72/96

    Voraussetzungen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe

    Hinreichende Erfolgsaussichten sind gegeben, wenn bei summarischer Prüfung eine gewisse Wahrscheinlichkeit für ein vollständiges oder teilweises Obsiegen des Antragstellers in dem Hauptsacheverfahren spricht (vgl. BFH-Beschlüsse vom 8. Juni 1995 X B 168/94, BFH/NV 1996, 64, und vom 16. Dezember 1986 VIII B 115/86, BFHE 148, 215, BStBl II 1987, 217).
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