Rechtsprechung
BFH, 10.03.1992 - X B 18/91 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Übernahme der Darlegungen der Steuerfahndung durch ein Finanzgericht im Rahmen seiner Schätzungsbefugnis
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (11) Neu Zitiert selbst (1)
- BFH, 07.06.1973 - V R 64/72
Berichtigungsveranlagung - Verwertung neuer Tatsachen - Feststellung während …
Auszug aus BFH, 10.03.1992 - X B 18/91
Auf die Rechtsprechung zum Verwertungsverbot von Ermittlungen aus einer rechtswidrigen Prüfungsanordnung wird hingewiesen (BFH-Urteil vom 7. Juni 1973 V R 64/72, BFHE 109, 500, BStBl II 1973, 716, und weitere Entscheidungen).
- BFH, 29.01.2002 - VIII B 91/01
Steuerfahndung - Durchsuchung von Banken; Grundsatz "in dubio pro reo"
Umgekehrt kann --in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung zu den Ergebnissen einer (rechtswidrigen) Außenprüfung-- ein Verwertungsverbot aus der Rechtswidrigkeit einer verfahrensmäßig gesondert zu beurteilenden --d.h. anfechtbaren-- Ermittlungsmaßnahme nur dann abgeleitet werden, wenn die Maßnahme in dem dafür vorgesehenen Verfahren für rechtswidrig erklärt worden ist (BFH-Beschlüsse vom 10. März 1992 X B 18/91, BFH/NV 1992, 367; vom 17. Mai 1995 I B 118/94, BFHE 177, 242, BStBl II 1995, 497; Seer in Tipke/ Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, § 208 AO 1977 Tz. 143; vgl. auch § 33 Abs. 3 FGO).Soweit diese Folgerungen nach dem BFH-Beschluss in BFH/NV 1992, 367 unter dem Vorbehalt sog. Nichtentscheidungen oder nichtiger Entscheidung des AG oder LG stehen, ist hierauf im anhängigen Verfahren nicht einzugehen; die Voraussetzungen hierfür (…vgl. z.B. Kopp/Schenke, Verwaltungsgerichtsordnung, 12. Aufl., Vor § 124 Rz. 20) sind mit Rücksicht auf die gegenüber den Antragstellern ergangenen Durchsuchungs- und Beschwerdebeschlüsse offenkundig nicht erfüllt.
- FG Baden-Württemberg, 20.02.2008 - 6 V 382/07
Zum Verwertungsverbot bei Zufallsfunden durch die Steuerfahndung, wenn keine …
Zum zweiten kann ein Verwertungsverbot, das aus der Rechtswidrigkeit einer verfahrensmäßig gesondert zu beurteilenden Ermittlungsmaßnahme hergeleitet werden soll, nur eingreifen, wenn diese Maßnahme in dem für sie vorgesehenen Verfahren für rechtswidrig erklärt wird (BFH-Beschluss vom 10. März 1992 X B 18/91, BFH/NV 1992, 367).Wird der Beschluss des AG nicht angefochten oder die Beschwerde des Betroffenen zurückgewiesen, entfaltet eine Durchsuchungsanordnung Tatbestandswirkung mit der Folge, dass den Steuergerichten eine (nochmalige) Überprüfung des Durchsuchungsbeschlusses verwehrt ist und sie für das Steuerfestsetzungsverfahren von der Rechtmäßigkeit der Durchsuchung auszugehen haben (vgl. BFH-Beschlüsse vom 10. März 1992 X B 18/91, BFH/NV 1992, 367;…vom 15. Mai 2002 V B 74/01, BFH/NV 2002, 1279).
Umgekehrt kann -in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des BFH zu den Ergebnissen einer (rechtswidrigen) Außenprüfung (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 7. Juni 1973 V R 64/72, BFHE 109, 500, BStBl II 1973, 716)- ein Verwertungsverbot aus der Rechtswidrigkeit einer verfahrensmäßig gesondert zu beurteilenden -d.h. anfechtbaren- Ermittlungsmaßnahme nur dann abgeleitet werden, wenn die Maßnahme in dem dafür vorgesehenen Verfahren für rechtswidrig erklärt worden ist (…BFH-Beschluss vom 29. Januar 2002 VIII B 91/01, BFH/NV 2002, 749, unter III. 3. a aa; ferner BFH-Beschlüsse vom 17. Mai 1995 I B 118/94, BFHE 177, 242, BStBl II 1995, 497, unter II. 5.; in BFH/NV 1992, 367, unter 1.;vom 11. Juli 1979 I B 10/79, BFHE 128, 170, BStBl II 1979, 704, 705;… BFH-Urteil vom 23. Januar 1985 I R 284/81, BFH/NV 1985, 14, unter 3.).
- BFH, 17.07.2003 - X B 19/03
NZB: grundsätzliche Bedeutung
Wird der Beschluss des AG --wie im Streitfall-- nicht angefochten oder die Beschwerde des Betroffenen zurückgewiesen, entfaltet die Durchsuchungsanordnung Tatbestandswirkung mit der Folge, dass den Steuergerichten eine (nochmalige) Überprüfung des Durchsuchungsbeschlusses verwehrt ist und sie für das Steuerfestsetzungsverfahren von der Rechtmäßigkeit der Durchsuchung auszugehen haben (vgl. BFH-Beschlüsse vom 10. März 1992 X B 18/91, BFH/NV 1992, 367;… vom 15. Mai 2002 V B 74/01, BFH/NV 2002, 1279).Umgekehrt kann --in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des BFH zu den Ergebnissen einer (rechtswidrigen) Außenprüfung (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 7. Juni 1973 V R 64/72, BFHE 109, 500, BStBl II 1973, 716)-- ein Verwertungsverbot aus der Rechtswidrigkeit einer verfahrensmäßig gesondert zu beurteilenden --d.h. anfechtbaren-- Ermittlungsmaßnahme nur dann abgeleitet werden, wenn die Maßnahme in dem dafür vorgesehenen Verfahren für rechtswidrig erklärt worden ist (…BFH-Beschluss vom 29. Januar 2002 VIII B 91/01, BFH/NV 2002, 749, unter III. 3. a aa; ferner BFH-Beschlüsse vom 17. Mai 1995 I B 118/94, BFHE 177, 242, BStBl II 1995, 497, unter II. 5.; in BFH/NV 1992, 367, unter 1.; vom 11. Juli 1979 I B 10/79, BFHE 128, 170, BStBl II 1979, 704, 705;… BFH-Urteil vom 23. Januar 1985 I R 284/81, BFH/NV 1985, 14, unter 3.).
Angesichts dieser ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung hätte die Klägerin näher (substantiiert) darlegen müssen, dass gleichwohl eine Klärungsfähigkeit anzunehmen ist, etwa weil der hier in Rede stehende Durchsuchungsbeschluss infolge Zeitablaufs an so schweren Mängeln leide, dass er einer "Nichtentscheidung" gleichkomme (zu dieser Konstellation vgl. die beiläufigen, keine abschließende Entscheidung treffenden Äußerungen im Senatsbeschluss in BFH/NV 1992, 367, unter 1.).
- FG Hessen, 24.09.2009 - 6 K 1727/08
Verwertungsverbot für im Rahmen einer Durchsuchung aufgefundene Beweismittel; …
Umgekehrt kann - in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung zu den Ergebnissen einer (rechtswidrigen) Außenprüfung - ein Verwertungsverbot aus der Rechtswidrigkeit einer verfahrensmäßig gesondert zu beurteilenden - d.h. anfechtbaren - Ermittlungsmaßnahme nur dann abgeleitet werden, wenn die Maßnahme in dem dafür vorgesehenen Verfahren für rechtswidrig erklärt worden ist (BFH-Beschlüsse vom 10. März 1992 X B 18/91, BFH/NV 1992, 367; vom 17. Mai 1995 I B 118/94, BFHE 177, 242, BStBl II 1995, 497 ; Seer in Tipke/ Kruse, Abgabenordnung/Finanzgerichtsordnung, § 208 AO 1977 Tz. 143; vgl. auch § 33 Abs. 3 FGO ). - BFH, 27.06.2008 - II B 19/07
Tatbestandswirkung von Durchsuchungsbeschlüssen und Beschlagnahmebeschlüssen - …
Dies gilt jedenfalls, soweit es sich bei den Beschlüssen des AG und des LG nicht um sog. Nichtentscheidungen oder nichtige Entscheidungen handelt (BFH-Beschlüsse vom 10. März 1992 X B 18/91, BFH/NV 1992, 367, und in BFH/NV 2002, 749) bzw. soweit sich die Beschlüsse nicht als offensichtlich grob fehlerhaft und damit als greifbar gesetzwidrig erweisen (BFH-Beschluss vom 15. Juni 2001 VII B 11/00, BFHE 195, 40, BStBl II 2001, 624). - FG Niedersachsen, 03.07.2000 - 1 V 626/99
Voraussetzungen der Vermögensteuer-Pflichtigkeit
Das erkennende Gericht ist nicht befugt, die Durchsuchungsanordnung eines Amtsgerichts einer rechtlichen Würdigung zu unterziehen (vgl. Beschluß des BFH vom 10. März 1992 X B 18/91, BFH/NV 1992, 369).Da die Rechtswidrigkeit dieser Ermittlungsmaßnahme bisher nicht festgestellt ist, läßt sich ein Verwertungsverbot der durch diese Ermittlungsmaßnahme aufgefundenen Unterlagen daraus nicht herleiten (BFH vom 10. März 1992 X B 18/91).
- BFH, 17.05.1995 - I B 118/94
Steuerfahndung - Besteuerungsverfahren - Spontanauskunft
Dasselbe würde voraussetzen, daß die Rechtswidrigkeit entweder der Durchsuchungsanordnung oder doch zumindest der Beschlagnahme der Korrespondenz in dem dafür vorgesehenen Verfahren festgestellt wurde (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 7. Juni 1973 V R 64/72, BFHE 109, 500, BStBl II 1973, 716; vom 20. Februar 1990 IX R 83/88, BFHE 160, 391, BStBl II 1990, 789; BFH-Beschluß vom 10. März 1992 X B 18/91, BFH/NV 1992, 367). - FG Hessen, 13.06.2005 - 11 K 3858/01
Verwertungsverbot; rechtswidrige Durchsuchung; Unterlagen; Besteuerungsverfahrens …
Umgekehrt kann - in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des BFH zu den Ergebnissen einer (rechtswidrigen) Außenprüfung - ein Verwertungsverbot aus der Rechtswidrigkeit einer verfahrensmäßig gesondert zu beurteilenden - d.h. anfechtbaren - Ermittlungsmaßnahme nur dann abgeleitet werden, wenn die Maßnahme in dem dafür vorgesehenen Verfahren für rechtswidrig erklärt worden ist (vgl. BFH, Beschluss vom 20. Januar 2002 VIII B 91/01, a.a.O., vom 10. März 1992 X B 18/91, BFH/NV 1992, 367; vom 17. Mai 1995 I B 118/94, BStBl II 1995, 497 ). - BFH, 15.05.2002 - V B 74/01
Verwertung von im Rahmen einer Ap ermittelten Tatsachen; Überprüfung der …
Ferner ist bereits geklärt, dass die Steuergerichte nicht befugt sind, im Steuerfestsetzungsverfahren zu prüfen, ob eine (die Steuerfahndungsprüfung einleitende) Durchsuchungsanordnung eines Amtsgerichts nach § 102 der Strafprozessordnung mangels hinreichenden Tatverdachts oder aus sonstigen Gründen rechtswidrig ist (vgl. BFH-Beschluss vom 10. März 1992 X B 18/91, BFH/NV 1992, 367). - FG Nürnberg, 07.10.1997 - II 210/96 Die Steuergerichte sind nicht befugt, im Steuerfestsetzungsverfahren zu prüfen, ob eine Durchsuchungsanordnung mangels hinreichenden Tatverdachts oder aus sonstigen Gründen rechtswidrig ist (vgl. Beschluß des BFH vom 10.03.1992 X B 18/91 , BFH/NV 1992, 367).
- FG Köln, 08.12.1999 - 2 V 7278/99
Reichweite des Bankgeheimnisses bei Steuerfahndungsprüfung