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BFH, 01.04.1998 - X B 198/97 |
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Reparaturaufwand bei Vermögensübergabe als dauernde Last
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Wird zitiert von ... (16) Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 25.03.1992 - X R 196/87
Dauernde Last durch Instandhaltungsverpflichtung
Auszug aus BFH, 01.04.1998 - X B 198/97
Die gerügte Abweichung vom Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 25. März 1992 X R 196/87 (BFHE 167, 408, BStBl II 1992, 1012 [BFH 25.03.1992 - X R 196/87]) besteht deswegen nicht, weil das FG in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des BFH davon ausgegangen ist, daß "die Verpflichtung des Übernehmers, die Wohnung instandzuhalten, eine dauernde Last begründen kann".Eine rechtliche Aussage des Inhalts, daß auch Aufwendungen der hier strittigen Art als dauernde Last nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 a des Einkommensteuergesetzes abziehbar wären, ist dem Urteil in BFHE 167, 408, [BFH 25.03.1992 - X R 196/87] BStBl II 1992, 1012 [BFH 25.03.1992 - X R 196/87] nicht zu entnehmen.
- BFH, 24.11.1993 - X R 123/90
Wiederkehrende Bezüge als dauernde Last (§ 10 e EStG )
Auszug aus BFH, 01.04.1998 - X B 198/97
Weitergehende Verpflichtungen gegenüber seiner Mutter hat der Kläger nicht ausdrücklich übernommen (vgl. hierzu Senatsurteil vom 24. November 1993 X R 123/90, BFH/NV 1994, 704, betreffend die Übernahme von Schönheitsreparaturen). - BFH, 11.01.1996 - X B 128/95
Anforderungen an einen Vermögensübergabevertrag
Auszug aus BFH, 01.04.1998 - X B 198/97
Nach ständiger Rechtsprechung setzt aber die steuerrechtliche Anerkennung eines Übergabevertrages gegen Versorgungsleistungen voraus, daß als dessen wesentlicher Inhalt insbesondere die Höhe der Versorgungsleistungen vereinbart wird (vgl. Beschluß vom 11. Januar 1996 X B 128/95, BFH/NV 1996, 469, m. w. N. der Rechtsprechung).
- BFH, 25.08.1999 - X R 38/95
Dauernde Last bei Vorbehaltswohnrecht
aa) Aufwendungen zur Instandhaltung der Altenteilerwohnung gehören zwar typischerweise zum Inbegriff der Sach-, Natural-, Dienst- und Geldleistungen des zivilrechtlichen Altenteilsvertrages (vgl. z.B. Art. 9 Abs. 1 des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch --AGBGB Hessen--, Hessisches Gesetz und Verordnungsblatt --GVBl-- I 1984, 344; Art. 12 Abs. 1 des Bayerischen Ausführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch --AGBGB Bayern--, Bayerisches GVBl I 1982, 803; vgl. bereits BFH-Urteile in BFHE 167, 408, BStBl II 1992, 1012;… in BFH/NV 1994, 704; BFH-Beschluß vom 1. April 1998 X B 198/97, BFH/NV 1998, 1467).Gehören Aufwendungen nicht zum Kernbestand des bürgerlich-rechtlichen Altenteils-/Leibgedingsvertrages, sind sie auch nicht nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 a EStG abziehbar (vgl. bereits BFH-Urteil in BFHE 167, 408, BStBl II 1992, 1012, unter 2. c, bb; Beschluß in BFH/NV 1998, 1467).
Dies setzt unter nahen Angehörigen voraus, daß die gegenseitigen Rechte und Pflichten im Übergabevertrag klar und eindeutig vereinbart sind (…vgl. z.B. BFH-Entscheidungen vom 28. April 1987 IX R 40/81, BFH/NV 1987, 712;… in BFH/NV 1994, 704; in BFH/NV 1998, 1467).
- BFH, 15.03.2000 - X R 50/98
Dauernde Last; Instandhaltungsmaßnahmen
c) Aufwendungen auf das übernommene Grundstück sind in Abgrenzung zum offenkundigen eigenen Interesse des Eigentümers an werterhaltenden und werterhöhenden Modernisierungsmaßnahmen nur abziehbar, wenn sich der Übernehmer hierzu im Übergabevertrag dem Übergeber gegenüber klar und eindeutig verpflichtet hat (…vgl. z.B. Entscheidungen des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 28. April 1987 IX R 40/81, BFH/NV 1987, 712, unter 3.;… zur Übernahme von Schönheitsreparaturen Urteile vom 16. Juli 1985 IX R 1/79, BFH/NV 1985, 77, unter 1. b;… vom 24. November 1993 X R 123/90, BFH/NV 1994, 704; vom 1. April 1998 X B 198/97, BFH/NV 1998, 1467). - BFH, 25.08.1999 - X R 94/98
Dauernde Last nur bei klaren und eindeutigen Vereinbarungen
Dies setzt unter nahen Angehörigen voraus, daß die gegenseitigen Rechte und Pflichten im Übergabevertrag klar und eindeutig vereinbart sind (…vgl. z.B. BFH-Urteile vom 28. April 1987 IX R 40/81, BFH/NV 1987, 712;… vom 24. November 1993 X R 123/90, BFH/NV 1994, 704; BFH-Beschluß vom 1. April 1998 X R 198/97, BFH/NV 1998, 1467).
- FG Köln, 28.06.2000 - 10 K 485/99
Abzugsfähigkeit von Wohnrechtsnebenleistungen nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 a EStG
Daß diese Vereinbarung - abgesehen von späteren Änderungen - im Übergabevertrag zu erfolgen hat, ist vom X. Senat des Bundesfinanzhofs in mehreren Entscheidungen ausdrücklich festgestellt worden (vgl. Urteile vom 25.08.1999 X R 38/95, BStBl II 2000, 21 , …und vom 16.03.1999 X R 87/95, BFH/NV 2000, 12 , jeweils mit weiteren Nachweisen; Beschluß vom 01.04.1998 X B 198/97, BFH/NV 1998, 1467 ). - BFH, 31.03.2004 - X R 32/02
Dauernde last: Aufwendungen für Erneuerung eines Tanklagers
c) Aufwendungen auf das übernommene Grundstück sind in Abgrenzung zum offenkundigen eigenen Interesse des Eigentümers an werterhaltenden und werterhöhenden Modernisierungsmaßnahmen nur abziehbar, wenn sich der Übernehmer hierzu im Übergabevertrag dem Übergeber gegenüber klar und eindeutig verpflichtet hat (…vgl. z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 28. April 1987 IX R 40/81, BFH/NV 1987, 712, unter 3.;… zur Übernahme von Schönheitsreparaturen Entscheidungen vom 16. Juli 1985 IX R 1/79, BFH/NV 1985, 77, unter 1. b;… vom 24. November 1993 X R 123/90, BFH/NV 1994, 704; vom 1. April 1998 X B 198/97, BFH/NV 1998, 1467). - FG Niedersachsen, 17.05.2017 - 1 K 310/16
Sind Kosten für Heizungserneuerung und Schornsteinsanierung Sonderausgaben?
Aufwendungen auf ein übernommenes Grundstück sind in Abgrenzung zum offenkundigen eigenen Interesse des Eigentümers an werterhaltenden und werterhöhenden Modernisierungsmaßnahmen nur als Versorgungsleistung abziehbar, wenn sich der Übernehmer hierzu im Übergabevertrag dem Übergeber gegenüber klar und eindeutig verpflichtet hat (…ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 31. März 2004 X R 32/02, BFH/NV 2004, 1248; vom 1. April 1998 X B 198/97, BFH/NV 1998, 1467;… vom 24. November 1993 X R 123/90, BFH/NV 1994, 704;… vom 28. April 1987 IX R 40/81, BFH/NV 1987, 712 …und vom 16. Juli 1985 IX R 1/79, BFH/NV 1985, 77 sowie BFH-Beschlüsse vom 21. Juni 2012 X B 76/11, BFH/NV 2012, 594 …und vom 5. Mai 2011 X B 226/10, BFH/NV 2011, 1506). - BFH, 01.10.2003 - X B 75/02
Verwaltungserlasse; Übergangsregelungen
Außergewöhnliche Aufwendungen des Eigentümers/Übernehmers auf das Gebäude sind --auch wenn sie tatsächlich die Altenteilswohnung betreffen-- nicht zuletzt wegen des offenkundigen Interesses des Eigentümers an Modernisierungsmaßnahmen als dauernde Last allenfalls dann abziehbar, wenn sich der Übernehmer hierzu im Übergabevertrag eindeutig und klar gegenüber dem Übergeber verpflichtet hat (BFH-Beschlüsse vom 1. April 1998 X B 108/97, BFH/NV 1998, 1467;… vom 13. Dezember 2000 X B 81/00, BFH/NV 2001, 600). - BFH, 16.03.1999 - X R 87/95
Vermögensübertragung: Abgrenzung zwischen Leibrente und dauernder Last
Der Umfang der beiderseitigen Rechte und Pflichten, insbesondere der Umfang der geschuldeten Versorgungsleistungen muß nach ständiger Rechtsprechung von Anfang an oder --bei Änderung der Verhältnisse-- für die Zukunft klar und eindeutig vereinbart worden sein (…BFH-Entscheidungen in BFH/NV 1994, 704; vom 1. April 1998 X B 198/97, BFH/NV 1998, 1467, m.w.Nachw.). - BFH, 10.01.2007 - X B 51/06
Keine Korrespondenz zwischen dauernder Last und wiederkehrenden Bezügen; …
Im Übrigen setzt die steuerrechtliche Anerkennung von Versorgungsleistungen als Sonderausgaben nach der ständigen Rechtsprechung des Senats voraus, dass im Übergabevertrag als dessen wesentlicher Inhalt der Umfang des übertragenen Vermögens, die Höhe der Versorgungsleistungen und die Art und Weise der Zahlung vereinbart wird (vgl. Senatsurteile vom 15. Juli 1992 X R 165/90, BFHE 168, 561, BStBl II 1992, 1020, und vom 25. August 1999 X R 38/95, BFHE 190, 302, BStBl II 2000, 21, m.w.N. der Rechtsprechung;… zur Übernahme von (Schönheits-)Reparaturen auch Urteile vom 16. Juli 1985 IX R 1/79, BFH/NV 1985, 77, unter 1.b;… vom 24. November 1993 X R 123/90, BFH/NV 1994, 704, …und vom 15. März 2000 X R 50/98, BFH/NV 2000, 1089; Senatsbeschlüsse vom 1. April 1998 X B 198/97, BFH/NV 1998, 1467;… vom 13. Dezember 2000 X B 81/00, BFH/NV 2001, 600). - FG Baden-Württemberg, 10.05.2011 - 2 K 3045/09
Aufwendungen für die Erneuerung eines Heizkessels als dauernde Last im Sinne des …
Dies setzt unter nahen Angehörigen voraus, dass die gegenseitigen Rechte und Pflichten im Übergabevertrag klar und eindeutig vereinbart sind (…vgl. z.B. BFH-Entscheidungen vom 28. April 1987 IX R 40/81, BFH/NV 1987, 712;… vom 24. November 1993 X R 123/90, BFH/NV 1994, 704; vom 1. April 1998 X B 198/97, BFH/NV 1998, 1467). - FG Niedersachsen, 12.07.2012 - 1 K 94/11
Berücksichtigung von Aufwendungen für Schornsteinsanierung in einer …
- FG Niedersachsen, 03.08.2005 - 2 K 342/03
Abziehbarkeit von Aufwendungen des Eigentümers/Übernehmers für im Wege der …
- BFH, 13.12.2000 - X B 81/00
Übergabevertrag; Übernahme von Schönheitsreparaturen
- FG Köln, 19.09.2002 - 10 K 8907/97
Kein Abzug einer dauernden Last, wenn der zwischen nahen Angehörigen geschlossene …
- FG Niedersachsen, 06.08.2003 - 1 K 116/03
Verpflichtung zur unentgeltlichen Beköstigung aufgrund einer Verpflichtung im …
- FG Baden-Württemberg, 04.09.2003 - 10 K 194/00
Abziehbarkeit von Aufwendungen für die Erneuerung einer Heizungsanlage als …