Rechtsprechung
   BFH, 12.05.1993 - X B 28/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,8994
BFH, 12.05.1993 - X B 28/93 (https://dejure.org/1993,8994)
BFH, Entscheidung vom 12.05.1993 - X B 28/93 (https://dejure.org/1993,8994)
BFH, Entscheidung vom 12. Mai 1993 - X B 28/93 (https://dejure.org/1993,8994)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,8994) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit einer vor der Zustellung der Verwerfungsentscheidung erfolgten Rücknahme einer Beschwerde

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 14.07.1976 - VIII R 52/76

    Revision - Bevollmächtigter - Rücknahme - Mitwirkung des Bevollmächtigten

    Auszug aus BFH, 12.05.1993 - X B 28/93
    Die vor Zustellung der Verwerfungsentscheidung an den Kläger erfolgte Rücknahme der Beschwerde ist wirksam, obwohl sie nicht von einer der im BFHEntlG aufgezählten, als Prozeßvertreter zugelassenen Personen erklärt worden ist (z.B. BFH-Beschluß vom 14. Juli 1976 VIII R 52/76, BFHE 119, 233, BStBl II 1976, 630).

    Er kann jedoch ergehen, wenn dies im Interesse der Klarheit erforderlich ist (BFH in BFHE 119, 233, BStBl II 1976, 630).

  • BFH, 02.09.1986 - VII B 28/86
    Auszug aus BFH, 12.05.1993 - X B 28/93
    Die Unzulässigkeit der Beschwerde stand der Rücknahme nicht entgegen (BFH-Beschluß vom 2. September 1986 VII B 28-29/86, BFH/NV 1987, 377).
  • BFH, 24.03.1988 - V B 21/88
    Auszug aus BFH, 12.05.1993 - X B 28/93
    Die Nichtzulassungsbeschwerde kann ohne Zustimmung des Beschwerdegegners zurückgenommen werden (BFH-Beschluß vom 24. März 1988 V B 21/88, BFH/NV 1990, 105).
  • BFH, 12.05.1993 - X R 19/93
    Auszug aus BFH, 12.05.1993 - X B 28/93
    Anmerkung: Siehe auch Beschluß vom 12.5.1993 X R 19/93.
  • BFH, 24.11.1998 - VIII R 61/97

    Mitunternehmerische Betriebsaufspaltung: Vermögensüberlassung

    die U-KG einzustellen, nachdem diese die Revision in der mündlichen Verhandlung insoweit zurückgenommen hat (vgl. Beschluß des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 12. Mai 1993 X B 28/93, BFH/NV 1994, 182).
  • BFH, 10.11.1997 - X B 166/97

    Voraussetzungen für die Rücknahme einer Beschwerde

    Er kann jedoch zur Klarstellung zweckmäßig sein (BFH-Beschlüsse vom 5. Oktober 1987 III B 65/87, BFHE 151, 12, BStBl II 1988, 281, und vom 12. Mai 1993 X B 28/93, BFH/NV 1994, 182).

    Die Rücknahme einer Beschwerde ist wirksam, auch wenn sie -- wie im Streitfall -- nicht durch eine nach Art. 1 Nr. 1 BFHEntlG vertretungsberechtigte Person, sondern vom Kläger persönlich erklärt wird; die Zustimmung des Beklagten und Beschwerdegegners ist nicht erforderlich (BFH-Beschluß in BFH/NV 1994, 182, m. w. N.).

    Maßgebend ist nicht das Datum des BFH-Beschlusses, sondern der Zeitpunkt, zu dem der Beschluß dem Kläger bekanntgegeben worden ist (BFH-Beschluß in BFH/NV 1994, 182).

  • BFH, 14.10.2008 - X B 57/08

    Zurücknahme einer Nichtzulassungsbeschwerde

    Maßgebend ist nicht das Datum des BFH-Beschlusses, sondern der Zeitpunkt, zu dem der Beschluss dem Kläger bekanntgegeben worden ist (Senatsbeschluss vom 12. Mai 1993 X B 28/93, BFH/NV 1994, 182).
  • BFH, 14.01.1999 - IX B 115/98

    Rücknahme einer Beschwerde

    Für die Zulässigkeit der Rücknahme des Rechtsmittels ist allein entscheidend, ob dem Rechtsmittelführer die Entscheidung über das Rechtsmittel bereits bekanntgegeben war (vgl. BFH-Beschluß vom 12. Mai 1993 X B 28/93, BFH/NV 1994, 182).
  • BFH, 12.05.1998 - VII B 308/97

    Nichtzulassungsbeschwerde - Rücknahme der Bewchwerde - Förmlicher

    Bei Rücknahme der Beschwerde ist zwar kein förmlicher Einstellungsbeschluß vorgeschrieben, er ist aber im Streitfall zur Klarstellung zweckmäßig (vgl. BFH-Beschluß vom 12. Mai 1993 X B 28/93, BFH/NV 1994, 182).
  • FG Sachsen, 03.03.2014 - 6 V 153/14

    Antrag auf einstweilige finanzgerichtliche Anordnung der Unterlassung der

    Es kann vorliegend dahingestellt bleiben, ob die Antragstellerin einen Anordnungsanspruch in diesem Sinne glaubhaft gemacht hat, denn es fehlt bereits an der Darlegung und Glaubhaftmachung eines Anordnungsgrundes, welches zur Unzulässigkeit des Antrages auf einstweilige Anordnung führt (vgl. BFH, Beschluss v. 12.05.1993 I B 15/93, BFH/NV 1994, 182).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht