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BFH, 30.11.1992 - X B 50/92 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- BVerwG, 29.08.2000 - 11 KSt 2.00
Außerordentliche Beschwerde; Gegenvorstellung gegen Beschluss des …
Ohne dass es auf ein Verschulden der Beteiligten oder eine objektive Offensichtlichkeit des Fehlers ankommt, steht damit für die Frage der Niederschlagung von Gerichtskosten nach § 8 Abs. 1 Satz 1 GKG der Verfahrensfehler in der Form eines absoluten Revisionsgrundes nach § 138 Nr. 1 VwGO denjenigen Fällen gleich, in denen ein offensichtliches Versehen des Gerichts zu verzeichnen ist oder ein Gericht in offen zu Tage tretender Weise gegen eindeutige gesetzliche Normen verstößt (vgl. zu diesem Maßstab: BFH, Beschluss vom 30. November 1992 - BFH X B 50/92 - Kosten-Rechtsprechung Band II § 8 GKG Nr. 112). - OVG Brandenburg, 27.02.2003 - 4 E 10/03
Melderecht, Beschwerde gegen verweigerte Akteneinsicht, Vorlage von …
In der Verfahrensweise des Verwaltungsgerichts liegt deshalb noch keine unrichtige Sachbehandlung im Sinne des § 8 Abs. 1 Satz 1 GKG (vgl. zum insoweit anzulegenden Maßstab BVerwG, Beschluss vom 29. August 2000 - 11 KSt 2/00 -, Buchholz 360 § 8 GKG Nr. 5; BFH, Beschluss vom 30. November 1992 - X B 50/92 -, KostRsp. GKG § 8 Nr. 112). - BFH, 30.11.1992 - X B 54/92
Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit
Anmerkung: Im wesentlichen gleich entschieden hat der BFH in den Verfahren X B 50/92.