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   BFH, 11.09.1995 - X B 67/95   

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https://dejure.org/1995,27183
BFH, 11.09.1995 - X B 67/95 (https://dejure.org/1995,27183)
BFH, Entscheidung vom 11.09.1995 - X B 67/95 (https://dejure.org/1995,27183)
BFH, Entscheidung vom 11. September 1995 - X B 67/95 (https://dejure.org/1995,27183)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verlust des Ablehnungsrechtes gegenüber einem Richter durch rügelose Einlassung im Verfahren

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BFH, 28.05.2001 - IV B 118/00

    Klagebegründung - Frist - Fristverlängerung - Befangenheit - Berichterstatter -

    Ein Fristverlängerungsantrag werde vom BFH als "Einlassen in eine Verhandlung" beurteilt (BFH-Beschluss vom 11. September 1995 X B 67/95, BFH/NV 1996, 232).
  • BFH, 20.05.1997 - X B 24/96

    Unzulässigkeit eines Rechtsmittels

    Sie wurden zutreffenderweise im Rahmen des Urteils behandelt (vgl. dazu Beschluß des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 29. Mai 1996 III B 61/95, BFH/NV 1997, 38, m. w. N.) und zu Recht in geschäftsplanmäßiger Besetzung entschieden (BFH-Beschluß vom 10. Januar 1996 VII B 122/95, BFH/NV 1996, 489), teils weil sie durch Rügeverzicht verwirkt waren (§ 51 Abs. 1 der Finanzgerichtsordnung i. V. m. § 43 der Zivilprozeßordnung; s. auch Senatsbeschlüsse vom 11. September 1995 X B 67/95, BFH/NV 1996, 232, und vom 7. Februar 1996 X B 195/95, BFH/NV 1996, 616), teils weil die Anwendung formellen oder materiellen Rechts, selbst wenn sie fehlerhaft ist, grundsätzlich keine Richterablehnung rechtfertigt (s. dazu: Senatsbeschlüsse vom 27. Juni 1996 X B 84/96 und vom 2. Juli 1996 X B 50, 52/96, BFH/NV 1997, 122 und 42, m. w. N.).
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