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   BFH, 08.11.1993 - X B 92, 93/93, X B 92/93, X B 93/93   

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https://dejure.org/1993,33730
BFH, 08.11.1993 - X B 92, 93/93, X B 92/93, X B 93/93 (https://dejure.org/1993,33730)
BFH, Entscheidung vom 08.11.1993 - X B 92, 93/93, X B 92/93, X B 93/93 (https://dejure.org/1993,33730)
BFH, Entscheidung vom 08. November 1993 - X B 92, 93/93, X B 92/93, X B 93/93 (https://dejure.org/1993,33730)
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Wird zitiert von ... (3)

  • EuGH, 08.09.2022 - C-716/20

    RTL Television

    Ist der Begriff "Kabelweiterverbreitung" in Art. 1 Abs. 3 der Richtlinie 93/93 dahin auszulegen, dass er nicht nur die zeitgleiche Übertragung einer Sendung eines Sendeunternehmens durch ein anderes Sendeunternehmen, sondern auch die zeitgleich und vollständig über Kabel erfolgende öffentliche Verbreitung einer zum öffentlichen Empfang bestimmten Erstsendung von Fernseh- oder Hörfunkprogrammen erfasst (unabhängig davon, ob die Person, die diese öffentliche Verbreitung vornimmt, ein Sendeunternehmen ist oder nicht)?.
  • VGH Hessen, 15.04.1999 - 9 UZ 2349/98

    Berufungszulassung im Asylverfahren wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs:

    Zur schlüssigen Darlegung einer Verletzung des rechtlichen Gehörs zählen nach ständiger Rechtsprechung des Senats grundsätzlich auch substantiierte Ausführungen darüber, was bei ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehörs noch vorgetragen worden wäre, sowie ferner, inwieweit der weitere Vortrag zur Klärung des geltend gemachten Anspruchs geeignet gewesen wäre, wobei der Antragsteller in substantiierter Form darlegen muss, weshalb das Gericht, wenn es mit diesem Sachverhalt konfrontiert worden wäre, möglicherweise zu einer anderen für ihn günstigeren Entscheidung hätte gelangen können (Beschluss des Senats vom 27. September 1995 - 13 UZ 3100/95 -, m.w.N.; im Zusammenhang mit der unterlassenen Einführung von Erkenntnisquellen auch OVG Nordrhein- Westfalen, Beschluss vom 2. Januar 1997 - 13 A 5120/96.A -, AuAs 1997, 143; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 14. Juni 1995 - A 14 S 596/95 - OVG Hamburg, Beschluss vom 15. Juli 1993 - Bs VII 93/93 -).

    Denn es entspricht nicht dem Sinn der Vorschriften über die Zulassung eines Rechtsmittels, ein Rechtsmittelverfahren nur wegen eines Verfahrensfehlers durchzuführen, der sich auf das Ergebnis der erstinstanzlichen Entscheidung nicht ausgewirkt hat (vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 15. Juli 1993 - Bs VII 93/93 -, m.w.N.).

  • BFH, 27.01.1998 - VIII R 73/96

    Produkte zur Eisherstellung - Entwicklungsprovision - Verkaufsprovision -

    In Anbetracht der vom FG aufgrund der Zeugenaussagen zu Lasten der Klägerin gewonnenen entscheidungserheblichen Überzeugung, daß die Provisionszahlungen nicht --feststellbar-- betrieblich veranlaßt waren, hätte es zumindest zum Ausdruck bringen müssen, daß und aus welchen Gründen es dem Inhalt des Schreibens (ggf. als Gefälligkeitserklärung, vgl. BFH-Beschluß vom 8. November 1993 X B 92/93, 93/93, nicht veröffentlicht) keinen Glauben schenkt.
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