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   BFH, 06.02.1996 - X B 95/95   

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https://dejure.org/1996,5890
BFH, 06.02.1996 - X B 95/95 (https://dejure.org/1996,5890)
BFH, Entscheidung vom 06.02.1996 - X B 95/95 (https://dejure.org/1996,5890)
BFH, Entscheidung vom 06. Februar 1996 - X B 95/95 (https://dejure.org/1996,5890)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Ablehnung eines Richters im finanzgerichtlichen Verfahren wegen Besorgnis der Befangenheit bei Mitwirkung oder Entscheidung in früheren gerichtlichen Verfahren derselben Instanz

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 24.11.1994 - X B 146/94
    Auszug aus BFH, 06.02.1996 - X B 95/95
    Auf Verfahrensverstöße oder sonstige Rechtsfehler eines Richters läßt sich dessen Ablehnung grundsätzlich nicht stützen (vgl. z. B. BFH-Beschlüsse vom 24. August 1989 IV B 59/89, BFH/NV 1990, 308; vom 26. Juli 1989 IV B 106-109/88, BFH/NV 1991, 165, und vom 24. November 1994 X B 146-149/94, BFH/NV 1995, 692, jeweils m. w. N.).

    Sie können eine Besorgnis der Befangenheit nur ausnahmsweise dann rechtfertigen, wenn Gründe dargetan sind, die dafür sprechen, daß die Fehlerhaftigkeit auf einer unsachlichen Einstellung des Richters gegenüber den ihn ablehnenden Beteiligten oder auf Willkür beruht (vgl. z. B. Senatsbeschluß in BFH/NV 1995, 692, mit zahlreichen weiteren Nachweisen).

  • BFH, 28.11.1973 - I R 66/71

    Zustellung - Beweislast - Zugang des Steuerbescheids - Erster Anschein -

    Auszug aus BFH, 06.02.1996 - X B 95/95
    Es vertrat dabei unter Hinweis auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 28. November 1973 I R 66/71 (BFHE 110, 502, BStBl II 1974, 70) die Auffassung, entsprechend den Grundsätzen des Anscheinsbeweises sei der dem FA obliegende Nachweis des Zugangs des Verwaltungsaktes erbracht, wenn der Adressat erst nach Jahren den Zugang bestreite, obwohl er schon früher wiederholt Anlaß gehabt hätte, den Nichtzugang geltend zu machen.

    Im Verfahren ... sei die Entscheidung auf die Rechtsprechung des I. Senats des BFH im Urteil vom 28. November 1973 I R 66/71 gestützt worden.

  • BFH, 14.03.1989 - VII R 75/85

    Kein Nachweis des Zugangs durch Anscheinsbeweis; es gelten die allgemeinen

    Auszug aus BFH, 06.02.1996 - X B 95/95
    Diese Grundsätze seien erst später -- nach Ergehen des FG-Urteils betreffend Einkommensteuer 1979 der Erblasserin -- durch das BFH-Urteil vom 14. März 1989 VII R 75/85 (BFHE 156, 66, BStBl II 1989, 534) aufgegeben worden.
  • BFH, 15.09.1994 - XI R 31/94

    Keine Beweiserleichterung zugunsten des FA für den Fall, daß der Zugang bei

    Auszug aus BFH, 06.02.1996 - X B 95/95
    Im übrigen wies er auf das Urteil des BFH vom 15. September 1994 XI R 31/94 (BFHE 175, 327, BStBl II 1995, 41) hin.
  • BFH, 30.11.1981 - GrS 1/80

    Ablehnung eines Richters - Befangenheit - Beschwerde - Mitwirkung des erfolglos

    Auszug aus BFH, 06.02.1996 - X B 95/95
    Die Beschwerde ist ungeachtet dessen, daß die Kläger das FG-Urteil nicht angefochten haben, zulässig, denn im Falle eines Erfolges der Befangenheitsbeschwerde wäre ihnen für eine auf § 116 Abs. 1 Nr. 2 bzw. § 119 Nr. 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO) gestützte Revision Wiedereinsetzung (§ 56 FGO) in den vorigen Stand zu gewähren (z. B. BFH-Beschluß vom 30. November 1981 GrS 1/80, BFHE 134, 525, BStBl II 1982, 217, 221).
  • BFH, 04.07.1985 - V B 3/85

    Finanzgerichtsverfahren - Richter - Befangenheitsantrag

    Auszug aus BFH, 06.02.1996 - X B 95/95
    Der Beteiligte muß von seinem Standpunkt aus bei Anlegung des angeführten objektiven Maßstabs Anlaß haben, Voreingenommenheit zu befürchten (ständige Rechtsprechung, z. B. BFH-Beschluß vom 4. Juli 1985 V B 3/85, BFHE 144, 144, BStBl II 1985, 555).
  • BFH, 25.10.1973 - IV R 80/72

    Besorgnis der Befangenheit - Senat - Richter - Ausschließungsgrund - Mitwirkung -

    Auszug aus BFH, 06.02.1996 - X B 95/95
    Die Aufzählung der Ausschließungsgründe in § 41 ZPO ist abschließend (vgl. z. B. BFH-Urteil vom 25. Oktober 1973 IV R 80/72, BFHE 110, 479, BStBl II 1974, 142; BFH-Beschluß vom 13. Januar 1987 IX B 12/84, BFH/NV 1987, 656).
  • BFH, 24.08.1989 - IV B 59/89

    Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus BFH, 06.02.1996 - X B 95/95
    Auf Verfahrensverstöße oder sonstige Rechtsfehler eines Richters läßt sich dessen Ablehnung grundsätzlich nicht stützen (vgl. z. B. BFH-Beschlüsse vom 24. August 1989 IV B 59/89, BFH/NV 1990, 308; vom 26. Juli 1989 IV B 106-109/88, BFH/NV 1991, 165, und vom 24. November 1994 X B 146-149/94, BFH/NV 1995, 692, jeweils m. w. N.).
  • BFH, 13.01.1987 - IX B 12/84

    Gemeinsame Veranlagung von Eheleuten zur Einkommensteuer - Steuerliche Behandlung

    Auszug aus BFH, 06.02.1996 - X B 95/95
    Die Aufzählung der Ausschließungsgründe in § 41 ZPO ist abschließend (vgl. z. B. BFH-Urteil vom 25. Oktober 1973 IV R 80/72, BFHE 110, 479, BStBl II 1974, 142; BFH-Beschluß vom 13. Januar 1987 IX B 12/84, BFH/NV 1987, 656).
  • BFH, 24.07.1990 - X B 115/89

    Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus BFH, 06.02.1996 - X B 95/95
    Mit der Beschwerde gegen den einen Befangenheitsantrag ablehnenden Beschluß des FG können keine neuen Ablehnungsgründe geltend gemacht werden (z. B. BFH-Beschluß vom 24. Juli 1990 X B 115/89, BFH/NV 1991, 253).
  • BFH, 26.02.1992 - I B 66/91

    Ablehnungsantrag gegen einen Richter wegen Befangenheit weil ein Richter schon in

  • BFH, 26.07.1989 - IV B 106/88

    Unterhaltung eines Gewerbebetriebs in Abgrenzung zu vermögensverwaltender

  • BFH, 24.08.2011 - V S 16/11

    Einlegung eines Untätigkeitseinspruchs nach bereits erhobener Untätigkeitsklage -

    Sie können eine Besorgnis der Befangenheit ausnahmsweise dann rechtfertigen, wenn Gründe dargetan sind, die dafür sprechen, dass die Fehlerhaftigkeit auf einer unsachlichen Einstellung des Richters gegenüber dem ihn ablehnenden Beteiligten beruht (z.B. BFH-Beschlüsse vom 6. Februar 1996 X B 95/95, BFH/NV 1996, 752, und vom 17. März 2010 X S 25/09, BFH/NV 2010, 1293).
  • BFH, 17.03.2010 - X S 25/09

    Mitwirkung des abgelehnten Richters an der Entscheidung - Tatbestandsberichtigung

    Sie können eine Besorgnis der Befangenheit ausnahmsweise dann rechtfertigen, wenn Gründe dargetan sind, die dafür sprechen, dass die Fehlerhaftigkeit auf einer unsachlichen Einstellung des Richters gegenüber dem ihn ablehnenden Beteiligten beruht (z.B. Senatsbeschluss vom 6. Februar 1996 X B 95/95, BFH/NV 1996, 752).
  • BFH, 26.05.2009 - X B 124/08

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit - Kein Anlass für

    Sie können eine Besorgnis der Befangenheit ausnahmsweise dann rechtfertigen, wenn Gründe dargetan sind, die dafür sprechen, dass die Fehlerhaftigkeit auf einer unsachlichen Einstellung des Richters gegenüber dem ihn ablehnenden Beteiligten beruht (z.B. Senatsbeschluss vom 6. Februar 1996 X B 95/95, BFH/NV 1996, 752).
  • BFH, 18.08.2000 - V B 32/00

    Ablehnung eines Richters; unterlassene Bekanntgabe der dienstlichen Äußerung

    Kein Grund zur Besorgnis der Befangenheit ist bei Anlegung eines objektiven Maßstabes auch der Hinweis des Richters, die Klage hätte möglicherweise keinen Erfolg gehabt, wenn der Rechtsstreit nicht in der Hauptsache erledigt worden wäre; denn die Tatsache, dass ein Richter in einem anderen gerichtlichen Verfahren des Klägers mit dem zu beurteilenden Sachverhalt befasst war und sich eine Meinung bilden musste, reicht dafür nicht (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 6. Februar 1996 X B 95/95, BFH/NV 1996, 752).
  • BFH, 18.12.1998 - III S 7/98

    Notanwalt; Richterablehnung; Befangenheit

    Auch mit den ergänzenden Schriftsätzen hat der Kläger verfahrensrechtliche und materiell-rechtliche Fehler behauptet, ohne indessen auch unter Berücksichtigung der vorgenannten rechtlichen Gesichtspunkte Umstände vorzutragen, die objektiv geeignet wären, aus den vermeintlichen Rechtsfehlern auf eine unsachliche Einstellung des Vorsitzenden Richters gegenüber dem Kläger schließen zu können (vgl. BFH-Beschlüsse vom 6. Februar 1996 X B 95/95, BFH/NV 1996, 752 unter Ziff. 3 der Gründe; vom 25. Juli 1997 VI B 68/97, BFH/NV 1998, 61).
  • BFH, 31.01.2001 - II R 49/00

    Vermögensteuer - Rechtslage - Revisionsbegründungsfrist - Zeitpunkt der

    Diese Regelung betrifft daher nur die Mitwirkung beim Erlass der angefochtenen Entscheidung in einer früheren (unteren) Instanz (vgl. BFH-Beschlüsse vom 13. Januar 1987 IX B 12/84, BFH/NV 1987, 656, und vom 6. Februar 1996 X B 95/95, BFH/NV 1996, 752; Spindler in Hübschmann/Hepp/Spitaler, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 10. Aufl., § 51 FGO Rn. 29).
  • BFH, 14.08.1998 - X B 5/98

    Richterablehnung; Versagung der Akteneinsicht

    Sie können eine Besorgnis der Befangenheit ausnahmsweise dann rechtfertigen, wenn Gründe dargetan sind, die dafür sprechen, daß die Fehlerhaftigkeit auf einer unsachlichen Einstellung des Richters gegenüber dem ihn ablehnenden Beteiligten beruht (z.B. Senatsbeschluß vom 6. Februar 1996 X B 95/95, BFH/NV 1996, 752).
  • BFH, 18.12.1998 - III S 4/98

    Richterablehnung; Befangenheit

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