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   BFH, 12.02.2009 - X E 2/09   

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https://dejure.org/2009,16638
BFH, 12.02.2009 - X E 2/09 (https://dejure.org/2009,16638)
BFH, Entscheidung vom 12.02.2009 - X E 2/09 (https://dejure.org/2009,16638)
BFH, Entscheidung vom 12. Februar 2009 - X E 2/09 (https://dejure.org/2009,16638)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Erinnerung gegen Kostenansatz; unrichtige Sachbehandlung; Einwendungen gegen eine Zwangsvollstreckung

  • Judicialis

    GKG § 3 Abs. 2; ; GKG § 66 Abs. 8

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 21 Abs. 1; GKG § 66 Abs. 1
    Erkennbares Versehen oder offensichtliche Verstöße gegen eindeutige Vorschriften als Voraussetzungen des Absehens von der Erhebung von Kosten einer Revision

  • datenbank.nwb.de

    Erinnerung gegen den Kostenansatz; Absehen von der Erhebung von Kosten bei unrichtiger Sachbehandlung; keine Erinnerung bei Einwendungen gegen eine Zwangsvollstreckung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 05.03.2008 - X R 60/04

    Geltendmachung von Einkommensteuer aus nach Eröffnung des Konkursverfahrens

    Auszug aus BFH, 12.02.2009 - X E 2/09
    Sie beziehen sich u.a. auf das Verfahren X R 60/04 und machen geltend, dass in diesem Verfahren den Beigeladenen keine Kosten auferlegt worden seien.

    Die Kostenstelle wies darauf hin, dass das Verfahren X R 60/04 für den Kostenansatz zu X R 61/04 keine Bedeutung habe.

    Der Senat weist darauf hin, dass die Kostenentscheidung in der Sache X R 60/04 für die Beurteilung des hier streitigen Kostenansatzes keine Bedeutung hat.

  • BGH, 13.02.1992 - V ZR 112/90

    Kostentragung bei Wiederaufnahme der Revision

    Auszug aus BFH, 12.02.2009 - X E 2/09
    Dem (sinngemäß gestellten) Antrag, von der Beitreibung abzusehen (nach § 9 Abs. 1 der Justizbeitreibungsordnung) ist ebenfalls nicht zu entsprechen, da Einwendungen gegen eine Zwangsvollstreckung nicht mit der Erinnerung verfolgt werden können (vgl. Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 13. Februar 1992 V ZR 112/90, Neue Juristische Wochenschrift 1992, 1458).
  • BFH, 01.09.2005 - III E 1/05

    Erinnerung gegen Kostenansatz

    Auszug aus BFH, 12.02.2009 - X E 2/09
    Mit der Erinnerung gemäß § 66 Abs. 1 GKG gegen den Kostenansatz können nur Einwendungen erhoben werden, die sich gegen die Kostenrechnung selbst richten, also gegen Ansatz und Höhe einzelner Kosten oder gegen den Streitwert (BFH-Beschluss vom 1. September 2005 III E 1/05, BFH/NV 2006, 92).
  • BFH, 12.10.2005 - X E 2/05

    Erinnerung gegen Kostenansatz

    Auszug aus BFH, 12.02.2009 - X E 2/09
    Dies setzt jedoch ein erkennbares Versehen oder offensichtliche Verstöße gegen eindeutige Vorschriften voraus (Senatsbeschluss vom 12. Oktober 2005 X E 2/05, BFH/NV 2006, 326).
  • BFH, 31.01.2014 - X E 8/13

    Verwirkung von Gerichtskosten - Entscheidung über die Nichterhebung von Kosten

    cc) Nach ständiger Rechtsprechung des BFH setzt die Nichterhebung von Kosten aber ein erkennbares Versehen oder schwere, offensichtliche Verstöße gegen eindeutige Vorschriften voraus (Beschlüsse vom 12. Oktober 2005 X E 2/05, BFH/NV 2006, 326; vom 12. Februar 2009 X E 2/09, n.v.; vom 19. Oktober 2009 X E 11/09, BFH/NV 2010, 225; vom 7. Oktober 2010 II E 6/10, BFH/NV 2011, 59).
  • BFH, 30.06.2009 - I E 8/09

    Keine Überprüfung der Sachentscheidung im Kostenfestsetzungsverfahren

    Dies setzt jedoch ein erkennbares Versehen oder schwere, offensichtliche Verstöße gegen eindeutige Vorschriften voraus (BFH-Beschlüsse vom 12. Oktober 2005 X E 2/05, BFH/NV 2006, 326; vom 12. Februar 2009 X E 2/09, [...]).
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