Rechtsprechung
BFH, 12.02.2009 - X E 2/09 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Erinnerung gegen Kostenansatz; unrichtige Sachbehandlung; Einwendungen gegen eine Zwangsvollstreckung
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GKG § 21 Abs. 1; GKG § 66 Abs. 1
Erkennbares Versehen oder offensichtliche Verstöße gegen eindeutige Vorschriften als Voraussetzungen des Absehens von der Erhebung von Kosten einer Revision - datenbank.nwb.de
Erinnerung gegen den Kostenansatz; Absehen von der Erhebung von Kosten bei unrichtiger Sachbehandlung; keine Erinnerung bei Einwendungen gegen eine Zwangsvollstreckung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- BFH, 05.03.2008 - X R 60/04
Geltendmachung von Einkommensteuer aus nach Eröffnung des Konkursverfahrens …
Auszug aus BFH, 12.02.2009 - X E 2/09
Sie beziehen sich u.a. auf das Verfahren X R 60/04 und machen geltend, dass in diesem Verfahren den Beigeladenen keine Kosten auferlegt worden seien.Die Kostenstelle wies darauf hin, dass das Verfahren X R 60/04 für den Kostenansatz zu X R 61/04 keine Bedeutung habe.
Der Senat weist darauf hin, dass die Kostenentscheidung in der Sache X R 60/04 für die Beurteilung des hier streitigen Kostenansatzes keine Bedeutung hat.
- BGH, 13.02.1992 - V ZR 112/90
Kostentragung bei Wiederaufnahme der Revision
Auszug aus BFH, 12.02.2009 - X E 2/09
Dem (sinngemäß gestellten) Antrag, von der Beitreibung abzusehen (nach § 9 Abs. 1 der Justizbeitreibungsordnung) ist ebenfalls nicht zu entsprechen, da Einwendungen gegen eine Zwangsvollstreckung nicht mit der Erinnerung verfolgt werden können (vgl. Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 13. Februar 1992 V ZR 112/90, Neue Juristische Wochenschrift 1992, 1458). - BFH, 01.09.2005 - III E 1/05
Erinnerung gegen Kostenansatz
Auszug aus BFH, 12.02.2009 - X E 2/09
Mit der Erinnerung gemäß § 66 Abs. 1 GKG gegen den Kostenansatz können nur Einwendungen erhoben werden, die sich gegen die Kostenrechnung selbst richten, also gegen Ansatz und Höhe einzelner Kosten oder gegen den Streitwert (BFH-Beschluss vom 1. September 2005 III E 1/05, BFH/NV 2006, 92). - BFH, 12.10.2005 - X E 2/05
Erinnerung gegen Kostenansatz
Auszug aus BFH, 12.02.2009 - X E 2/09
Dies setzt jedoch ein erkennbares Versehen oder offensichtliche Verstöße gegen eindeutige Vorschriften voraus (Senatsbeschluss vom 12. Oktober 2005 X E 2/05, BFH/NV 2006, 326).
- BFH, 31.01.2014 - X E 8/13
Verwirkung von Gerichtskosten - Entscheidung über die Nichterhebung von Kosten …
cc) Nach ständiger Rechtsprechung des BFH setzt die Nichterhebung von Kosten aber ein erkennbares Versehen oder schwere, offensichtliche Verstöße gegen eindeutige Vorschriften voraus (…Beschlüsse vom 12. Oktober 2005 X E 2/05, BFH/NV 2006, 326; vom 12. Februar 2009 X E 2/09, n.v.;… vom 19. Oktober 2009 X E 11/09, BFH/NV 2010, 225;… vom 7. Oktober 2010 II E 6/10, BFH/NV 2011, 59). - BFH, 30.06.2009 - I E 8/09
Keine Überprüfung der Sachentscheidung im Kostenfestsetzungsverfahren
Dies setzt jedoch ein erkennbares Versehen oder schwere, offensichtliche Verstöße gegen eindeutige Vorschriften voraus (…BFH-Beschlüsse vom 12. Oktober 2005 X E 2/05, BFH/NV 2006, 326; vom 12. Februar 2009 X E 2/09, [...]).