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   BFH, 23.08.2023 - X R 10/22   

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https://dejure.org/2023,36501
BFH, 23.08.2023 - X R 10/22 (https://dejure.org/2023,36501)
BFH, Entscheidung vom 23.08.2023 - X R 10/22 (https://dejure.org/2023,36501)
BFH, Entscheidung vom 23. August 2023 - X R 10/22 (https://dejure.org/2023,36501)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    EStG § 10 Abs 1 Nr 3 S 1 Buchst a, FGO § 118 Abs 2, EStG VZ 2013, EStG VZ 2014
    Parallelentscheidung zum BFH-Urteil vom 23.08.2023 - X R 15/22: Sonderausgabenabzug von Beiträgen für die Krankheitskostenvorsorge, die an einen nicht der Versicherungsaufsicht unterliegenden Solidarverein geleistet werden

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 10 Abs 1 Nr 3 S 1 Buchst a EStG 2009, § 118 Abs 2 FGO, EStG VZ 2013, EStG VZ 2014
    Parallelentscheidung zum BFH-Urteil vom 23.08.2023 - X R 15/22: Sonderausgabenabzug von Beiträgen für die Krankheitskostenvorsorge, die an einen nicht der Versicherungsaufsicht unterliegenden Solidarverein geleistet werden

  • IWW

    § 10 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a des Einkommensteuergesetzes, § 176 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch, § 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 der Finanzgerichtsordnung, § 143 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Sonderausgabenabzug von Beiträgen für die Krankheitskostenvorsorge; Entfallen der Bindung des Revisionsgerichts an die tatsächlichen Feststellungen und Würdigungen des Finanzgerichts (FG)

  • rewis.io

    Parallelentscheidung zum BFH-Urteil vom 23.08.2023 - X R 15/22: Sonderausgabenabzug von Beiträgen für die Krankheitskostenvorsorge, die an einen nicht der Versicherungsaufsicht unterliegenden Solidarverein geleistet werden

  • Betriebs-Berater

    Parallelentscheidung zum BFH-Urteil vom 23.8.2023 - X R 15/22: Sonderausgabenabzug von Beiträgen für die Krankheitskostenvorsorge, die an einen nicht der Versicherungsaufsicht unterliegenden Solidarverein geleistet werden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 10 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 Buchst. a
    Sonderausgabenabzug von Beiträgen für die Krankheitskostenvorsorge, die an einen nicht der Versicherungsaufsicht unterliegenden Solidarverein geleistet werden

  • rechtsportal.de

    EStG § 10 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 Buchst. a
    Voraussetzungen der Bindung des Revisionsgerichts an die tatsächlichen Feststellungen und Würdigungen des Finanzgerichts; Voraussetzungen des Sonderausgabenabzugs von Beträgen zu sonstigen Krankenversicherungen im Sinne von § 10 Abs. 1 Nr. 3a EStG

  • datenbank.nwb.de

    Sonderausgabenabzug von Beiträgen für die Krankheitskostenvorsorge, die an einen nicht der Versicherungsaufsicht unterliegenden Solidarverein geleistet werden

Sonstiges (2)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 10 Abs 2 S 1 Nr 2, SGB 5 § 5, FGO § 115 Abs 2
    Sonderausgabe, Vorsorgeaufwendungen, Verein

  • Bundesfinanzhof (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 10 Abs 2 S 1 Nr 2 ; FGO § 115 Abs 2 ; SGB 5 § 5

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 12.08.2020 - X R 12/19

    Beiträge an einen nicht der Versicherungsaufsicht unterliegenden Solidarverein

    Auszug aus BFH, 23.08.2023 - X R 10/22
    Vorsorge für das Pflegerisiko: 124, 74 EUR; insoweit ist zwischen den Beteiligten unstreitig, dass ein Sonderausgabenabzug nicht möglich ist (vgl. hierzu bereits Senatsurteil vom 12.08.2020 - X R 12/19, BFHE 270, 409, Rz 44 f.).

    Das anschließende Klageverfahren ruhte zunächst im Hinblick auf das seinerzeit noch anhängige Revisionsverfahren X R 12/19.

    Nach Ergehen des Senatsurteils vom 12.08.2020 - X R 12/19 (BFHE 270, 409) wies das Finanzgericht (FG) die Klage ab (Entscheidungen der Finanzgerichte 2022, 39).

  • FG Düsseldorf, 14.10.2021 - 11 K 3144/15

    Abziehbarkeit von Beiträgen an einen Solidarverein als Sonderausgaben

    Auszug aus BFH, 23.08.2023 - X R 10/22
    Auf die Revision der Kläger wird das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 14.10.2021 - 11 K 3144/15 E aufgehoben.

    Nach Ergehen des Senatsurteils vom 12.08.2020 - X R 12/19 (BFHE 270, 409) wies das Finanzgericht (FG) die Klage ab (Entscheidungen der Finanzgerichte 2022, 39).

  • BFH, 21.02.2014 - X B 142/13

    Nichtzulassungsbeschwerde; grundsätzliche Bedeutung; Beiträge an aufsichtsfreie

    Auszug aus BFH, 23.08.2023 - X R 10/22
    Der Beklagte und Revisionsbeklagte (Finanzamt --FA--) versagte den begehrten Sonderausgabenabzug unter Berufung auf die Rechtsprechung, die zu der --abweichenden-- bis 2012 geltenden Rechtslage ergangen ist (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 21.02.2014 - X B 142/13, BFH/NV 2014, 899).
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