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   BFH, 21.03.1996 - X R 100/95   

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https://dejure.org/1996,11429
BFH, 21.03.1996 - X R 100/95 (https://dejure.org/1996,11429)
BFH, Entscheidung vom 21.03.1996 - X R 100/95 (https://dejure.org/1996,11429)
BFH, Entscheidung vom 21. März 1996 - X R 100/95 (https://dejure.org/1996,11429)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 01.12.1986 - GrS 1/85

    Revision - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Frist - Antrag auf

    Auszug aus BFH, 21.03.1996 - X R 100/95
    Der Antrag seines Prozeßbevollmächtigten auf Verlängerung der Revisionsbegründungsfrist reichte für die Nachholung der versäumten Rechtshandlung innerhalb der Wiedereinsetzungsfrist nicht aus (Beschluß des Großen Senats des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 1. Dezember 1986 GrS 1/85, BFHE 148, 414, BStBl II 1987, 264; Beschlüsse vom 4. November 1988 V R 117/87, BFH/NV 1989, 642; vom 2. August 1991 III R 34/91, BFH/NV 1992, 398).
  • BFH, 19.01.1993 - X R 82/92

    Anforderungen an die Darstellungen des Antragsstellers im Rahmen des Antrags auf

    Auszug aus BFH, 21.03.1996 - X R 100/95
    Indes hat er nicht alle hierfür erheblichen Tatsachen innerhalb von zwei Wochen nach Wegfall des behaupteten Hindernisses -- plötzliche schwere Erkrankung der Ehefrau des Prozeßbevollmächtigten -- substantiiert und in sich schlüssig dargelegt (vgl. zur Darlegungspflicht BFH-Beschlüsse vom 19. Januar 1993 X R 82/92, BFH/NV 1993, 611; vom 22. Dezember 1994 X R 236/93, BFH/NV 1995, 702, jeweils mit weiteren Nachweisen der Rechtsprechung).
  • BFH, 22.12.1994 - X R 236/93

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei fehlerhafter Übermittlung von

    Auszug aus BFH, 21.03.1996 - X R 100/95
    Indes hat er nicht alle hierfür erheblichen Tatsachen innerhalb von zwei Wochen nach Wegfall des behaupteten Hindernisses -- plötzliche schwere Erkrankung der Ehefrau des Prozeßbevollmächtigten -- substantiiert und in sich schlüssig dargelegt (vgl. zur Darlegungspflicht BFH-Beschlüsse vom 19. Januar 1993 X R 82/92, BFH/NV 1993, 611; vom 22. Dezember 1994 X R 236/93, BFH/NV 1995, 702, jeweils mit weiteren Nachweisen der Rechtsprechung).
  • BFH, 04.11.1988 - V R 117/87

    Anforderungen an Revisionsbegründungsfrist als Zulässigkeitsvoraussetzung

    Auszug aus BFH, 21.03.1996 - X R 100/95
    Der Antrag seines Prozeßbevollmächtigten auf Verlängerung der Revisionsbegründungsfrist reichte für die Nachholung der versäumten Rechtshandlung innerhalb der Wiedereinsetzungsfrist nicht aus (Beschluß des Großen Senats des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 1. Dezember 1986 GrS 1/85, BFHE 148, 414, BStBl II 1987, 264; Beschlüsse vom 4. November 1988 V R 117/87, BFH/NV 1989, 642; vom 2. August 1991 III R 34/91, BFH/NV 1992, 398).
  • BFH, 02.08.1991 - III R 34/91

    Unzulässigkeit einer Revision bei Fristversäumnis und verspätetem Antrag auf

    Auszug aus BFH, 21.03.1996 - X R 100/95
    Der Antrag seines Prozeßbevollmächtigten auf Verlängerung der Revisionsbegründungsfrist reichte für die Nachholung der versäumten Rechtshandlung innerhalb der Wiedereinsetzungsfrist nicht aus (Beschluß des Großen Senats des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 1. Dezember 1986 GrS 1/85, BFHE 148, 414, BStBl II 1987, 264; Beschlüsse vom 4. November 1988 V R 117/87, BFH/NV 1989, 642; vom 2. August 1991 III R 34/91, BFH/NV 1992, 398).
  • BFH, 09.06.1999 - I R 23/98

    Ergänzung einer Vollmachtsurkunde; Fristsetzung zur Vollmachtsvorlage

    Zwar kann auch hinsichtlich der Frist für den Antrag auf Wiedereinsetzung und die Nachholung der versäumten Rechtshandlung eine Wiedereinsetzung gewährt werden, jedoch nur, wenn auch diese Frist ohne Verschulden nicht eingehalten wurde (BFH-Beschluß vom 21. März 1996 X R 100/95, BFH/NV 1996, 694).
  • FG Baden-Württemberg, 15.04.2015 - 1 K 23/13

    Bekanntgabe eines Steuerbescheids durch Einlegen in den Briefkasten durch einen

    Zwar kann auch hinsichtlich der Frist für den Antrag auf Wiedereinsetzung und die Nachholung der versäumten Rechtshandlung eine Wiedereinsetzung gewährt werden, jedoch nur, wenn auch diese Frist ohne Verschulden nicht eingehalten wurde (BFH-Entscheidungen vom 21. März 1996 X R 100/95, BFH/NV 1996, 694; vom 9. Juni 1999 I R 23/98, BFH/NV 2000, 51).
  • FG Hamburg, 04.08.1998 - II 128/96

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Krankheit und eingeschränkter

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  • BFH, 01.04.1997 - X B 206/95

    Heilung eines Mangels des Rechtsschutzbedürfnisses bei unzureichendem Nachkommen

    Daß das FG die innerhalb der Frist des § 56 Abs. 2 Satz 1 FGO vorgetragenen Entschuldigungsgründe nicht als ausreichend angesehen hat, ist -- die Richtigkeit des Beschwerdevorbringens unterstellt -- kein Verfahrensmangel (vgl. dazu allgemein: Senatsentscheidungenvom 21. März 1996 X R 100/95, BFH/NV 1996, 694, undvom 8. Mai 1996 X B 12/96, BFH/NV 1996, 833; speziell zu den Mindestanforderungen an die Begründungspflicht in Fällen der Datenübermittlung per Telefax-Gerät: BFH-Beschlüsse vom 20. Oktober 1993 IX S 6/93, BFH/NV 1994, 331;vom 22. Dezember 1994 X R 236/93 und VII R 77/94, BFH/NV 1995, 702 und 801;vom 16. Mai 1995 III B 119/94, BFH/NV 1996, 9, undvom 18. März 1996 I R 103/95, BFH/NV 1996, 630, jeweils m. w. N.; zu den erforderlichen organisatorischen Vorkehrungen in solchen Fällen, zu denen im Streitfall überhaupt jeder Vortrag fehlt: Beschlüsse des Bundesgerichtshofs vom 9. Februar 1995 V ZB 26/94 und21. März 1995 VI ZB 5/95, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1996, 437).
  • FG Hamburg, 10.03.2005 - III 211/04

    Voraussetzungen für die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    c) Eine schuldlose Verhinderung kann sich jedoch aus einer plötzlich schweren Erkrankung oder bei Tod eines Angehörigen oder aus einer sonstigen schweren seelischen Belastung ergeben (vgl. BFH, Urteil vom 21.03.1996, X R 100/95, BFH/NV 1996, 694; Beschluss vom 22.07.1991, III B 22/91, BFH/NV 1992, 257).
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