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   BFH, 15.11.1995 - X R 12/95   

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https://dejure.org/1995,3410
BFH, 15.11.1995 - X R 12/95 (https://dejure.org/1995,3410)
BFH, Entscheidung vom 15.11.1995 - X R 12/95 (https://dejure.org/1995,3410)
BFH, Entscheidung vom 15. November 1995 - X R 12/95 (https://dejure.org/1995,3410)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen für einen Abzugsbetrag für die Herstellung einer Wohnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 15.11.1995 - X R 102/95

    1. Keine Herstellung einer Wohnung i. S. von § 10 e EStG durch Verbindung von

    Auszug aus BFH, 15.11.1995 - X R 12/95
    Ein Umbau von mehreren selbständigen Wohnungen zu einer Wohnung genügt nicht (vgl. das Senatsurteil vom 15. November 1995 X R 102/95, BFHE 179, 290).

    Auch zu der im Endurteil zu entscheidenden Frage, ob der Umbau der beiden Wohnungen und deren Modernisierung -- wie die Klägerin im Klageverfahren vorgetragen hat -- insgesamt als Ausbau i. S. des § 10 e Abs. 2 EStG i. V. m. § 17 Abs. 2 Satz 1 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes (Umbau von zu Wohnzwecken nicht mehr geeigneten Wohnräumen zur Anpassung an die veränderten Wohngewohnheiten) zu beurteilen ist, weist der Senat auf sein Urteil vom 15. November 1995 X R 102/95 hin.

  • BFH, 09.05.1995 - IX R 116/92

    Gebrauchswert - Herstellungkosten - Aufwendungen - Erhaltungsaufwand

    Auszug aus BFH, 15.11.1995 - X R 12/95
    Denn dieser Begriff spielt lediglich bei der Abgrenzung zwischen Erhaltungs- und Herstellungsaufwand eine Rolle; nach dem BFH-Urteil vom 9. Mai 1995 IX R 116/92 (BFHE 177, 454) umschreibt er lediglich in tatsächlicher Hinsicht den Vorgang umfangreicher Instandsetzungs- und Modernisierungsarbeiten.
  • BFH, 27.10.1993 - XI R 17/93

    Ein Antrag auf schlichte Änderung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2a AO i. d. F. des

    Auszug aus BFH, 15.11.1995 - X R 12/95
    Ein Zwischenurteil des FG über eine entscheidungserhebliche Sach- oder Rechtsfrage (§ 99 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung -- FGO --) ist mit der Revision anfechtbar (Urteile des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 27. Oktober 1993 XI R 17/93, BFHE 172, 493, BStBl II 1994, 439; vom 9. September 1993 IV R 14/91, BFHE 173, 40, BStBl II 1994, 250).
  • BFH, 09.09.1993 - IV R 14/91

    Betriebsvermögen - Gesellschafter-Grundstück - Finanzgerichtsverfahren -

    Auszug aus BFH, 15.11.1995 - X R 12/95
    Ein Zwischenurteil des FG über eine entscheidungserhebliche Sach- oder Rechtsfrage (§ 99 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung -- FGO --) ist mit der Revision anfechtbar (Urteile des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 27. Oktober 1993 XI R 17/93, BFHE 172, 493, BStBl II 1994, 439; vom 9. September 1993 IV R 14/91, BFHE 173, 40, BStBl II 1994, 250).
  • BFH, 20.01.1988 - II R 105/87

    Voraussetzungen für den Erlaß eines Zwischenurteils

    Auszug aus BFH, 15.11.1995 - X R 12/95
    Über die Kosten des Revisionsverfahrens hat das FG im Endurteil zu entscheiden (BFH-Urteil vom 20. Januar 1988 II R 105/87, BFH/NV 1989, 311).
  • BFH, 04.02.1999 - IV R 54/97

    Rückstellung für bedingt rückzahlbare Zuschüsse

    Zwischenurteile i.S. des § 99 Abs. 2 FGO sind selbständig mit der Revision anfechtbar (Senatsurteil vom 9. September 1993 IV R 14/91, BFHE 173, 40, BStBl II 1994, 250, m.w.N.; Beschluß des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 15. November 1995 X R 12/95, BFH/NV 1996, 603; a.A. Gräber/von Groll, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., 1997, § 99 Rz. 9).
  • BFH, 17.12.1997 - X R 54/96

    Voraussetzungen der steuerlichen Begünstigung der Anschaffung eines Hauses -

    Denn dieser Begriff spielt nur bei der Abgrenzung zwischen Erhaltungs- und Herstellungsaufwand eine Rolle und umschreibt lediglich in tatsächlicher Hinsicht den Vorgang umfangreicher Instandsetzungs- und Modernisierungsaufwendungen (BFH-Urteile vom 15. November 1995 X R 12/95, BFH/NV 1996, 603, und in BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632).
  • BFH, 14.02.2001 - X R 82/97

    Wirtschaftliches Eigentum bei Dauernutzungsvertrag

    Über die Kosten des Revisionsverfahrens hat das FG im Endurteil zu entscheiden (z.B. BFH-Urteil vom 15. November 1995 X R 12/95, BFH/NV 1996, 603).
  • BFH, 15.10.1996 - IX R 10/95

    Zur Unwiderruflichkeit des Antrags auf Wegfall der Nutzungswertbesteuerung

    Über die Kosten des Revisionsverfahrens hat das FG im Endurteil zu entscheiden (BFH-Urteil vom 15. November 1995 X R 12/95, BFH/NV 1996, 603, unter III.).
  • BFH, 26.10.2000 - X B 49/00

    Herstellung einer Wohnung i.S.v. § 10 e Abs. 1 EStG

    Die Rechtsfrage, unter welchen Voraussetzungen durch Baumaßnahmen an einem bestehenden Gebäude eine (neue) Wohnung i.S. des § 10e Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) hergestellt wird, ist durch die Rechtsprechung (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 15. November 1995 X R 102/95, BFHE 179, 290, BStBl II 1998, 92; X R 87/92, BFH/NV 1996, 545, und X R 12/95, BFH/NV 1996, 603) bereits geklärt.
  • FG Baden-Württemberg, 07.11.1997 - 2 K 58/95

    Pflege-Pauschbetrag durch privatärztliche Bescheinigung?

    Dies wäre nur dann der Fall gewesen, wenn die Eltern für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens in erheblichem Umfang fremder Hilfe bedurft hätten (Beschluss des BFH vom 27. Februar 1996 - X B 148/95 -, BFH/NV 1996, 603).
  • FG Baden-Württemberg, 28.10.1997 - 12 K 201/95

    Steuerliche Einordnung der Tätigkeit des Gutachterausschusses ; Anforderungen an

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  • BFH, 28.01.1997 - X B 133/96

    Voraussetzungen für eine Divergenzzulassung

    Für Erweiterungs- und Umbaumaßnahmen an einer vom Steuerpflichtigen unentgeltlich erworbenen Wohnung ist ein Abzugsbetrag nach § 10 e Abs. 1 Satz 1 EStG daher nur zu gewähren, wenn durch die Baumaßnahmen eine bautechnisch neue Wohnung entsteht (BFH-Urteile vom 15. November 1995 X R 102/95, BFHE 179, 290; X R 87/92, BFH/NV 1996, 545 und X R 12/95, BFH/NV 1996, 603).
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