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   BFH, 31.10.1997 - X R 39/94   

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https://dejure.org/1997,33867
BFH, 31.10.1997 - X R 39/94 (https://dejure.org/1997,33867)
BFH, Entscheidung vom 31.10.1997 - X R 39/94 (https://dejure.org/1997,33867)
BFH, Entscheidung vom 31. Oktober 1997 - X R 39/94 (https://dejure.org/1997,33867)
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Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    FGO § 74, EStG § 10 Abs 3, EStG § 9 Abs 1 S 1, EStG § 32
    Aussetzung des Verfahrens; Berufskraftfahrer; Kinderfreibetrag; Verfassung; Vorsorgeaufwendung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • FG Baden-Württemberg, 27.05.2008 - 4 K 340/06

    Beendigung der gesetzlichen Verfahrensruhe durch vorläufige Steuerfestsetzung in

    Anders als die Kl meinen, bewirkt die Vorgehensweise des Bekl der Sache nach eine Teilabhilfe i. S. des § 367 Abs. 2 Satz 3 AO und damit keinesfalls eine Verböserung (Hessisches FG, Urteil vom 7. Dezember 1993 3 K 3462/88, EFG 1994, 775, vom BFH bestätigt durch Beschluss vom 31. Oktober 1997 X R 39/94, n. v., nach Art. 1 Nr. 7 BFHEntlG; inzident auch BFH-Beschluss in BFHE 172, 197, BStBl II 1994, 119; Rüsken in Klein, AO, 9. Aufl., § 165 Rz. 12).
  • FG Hamburg, 27.06.2006 - 6 K 344/04

    Keine Betriebsaufgabe bei verpachtetem Bäckereibetrieb

    Werden nicht alle wesentlichen Betriebsgrundlagen verpachtet oder werden sie derart verändert, dass eine Wiederaufnahme des Betriebes nicht mehr möglich oder der wieder aufgenommene Betrieb nicht mehr als Fortsetzung des alten Betriebes erscheint, liegt - unabhängig von einer etwaigen Aufgabeerklärung des Betriebsinhabers - eine Zwangsbetriebsaufgabe vor (BFH-Urteile vom 28. September 1995, X R 39/94, BStBl. II 1996, 276; vom 26. Februar 1997 X R 31/95, BStBl. II 1997, 561; vom 28. August 2003, IV R 20/02, BStBl. II 2004, 10).
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