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   BFH, 18.08.2009 - X R 40/08   

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https://dejure.org/2009,76975
BFH, 18.08.2009 - X R 40/08 (https://dejure.org/2009,76975)
BFH, Entscheidung vom 18.08.2009 - X R 40/08 (https://dejure.org/2009,76975)
BFH, Entscheidung vom 18. August 2009 - X R 40/08 (https://dejure.org/2009,76975)
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Wird zitiert von ... (4)

  • BFH, 14.03.2012 - X R 50/09

    Teileinspruchsentscheidung bezüglich unstreitiger Bestandteile des Bescheids

    In der mündlichen Verhandlung erklärte das FA, die Ruhensanordnung sei betreffend die Steuerberatungskosten um die beim Bundesfinanzhof (BFH) anhängigen Verfahren X R 40/08 und X R 10/08 sowie der Vorläufigkeitsvermerk auf die Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht zu ergänzen.
  • FG München, 14.10.2009 - 1 K 845/09

    Abschaffung des Sonderausgabenabzugs für Steuerberatungskosten - Aufwendungen für

    Zudem beruht es auf einer freien, der persönlichen Verfügungsmacht unterliegenden Entscheidung des einzelnen Steuerpflichtigen, ob er seine Rechte im Besteuerungsverfahren - soweit diese nicht bereits mit der Ermittlung der Einkünfte selbst zusammenhängen - mit Hilfe eines steuerlichen Beraters geltend macht oder nicht (Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 22. Juli 2008 4 K 723/08, EFG 2008, 1694, Revision eingelegt, Az. des BFH: X R 40/08).
  • FG Düsseldorf, 19.03.2010 - 1 K 3692/07

    Private Steuerberatungskosten als außergewöhnliche Belastung:

    Die Revision war gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO wegen grundsätzlicher Bedeutung in Hinblick auf die bereits beim BFH unter den Aktenzeichen X R 10/08 und X R 40/08 anhängigen Revisionsverfahren zuzulassen.
  • FG Hamburg, 17.08.2009 - 5 K 208/08

    Rechtmäßigkeit einer Teileinspruchsentscheidung über von den Einspruchsführern

    In der mündlichen Verhandlung vom 17.08.2009 ergänzte der Beklagte die in der Teileinspruchsentscheidung vom 11.11.2008 enthaltene Ruhensanordnung dahingehend, dass das Ruhen des Verfahrens betreffend die Steuerberaterkosten auch im Hinblick auf die beim BFH anhängigen Verfahren X R 10/08 und X R 40/08 angeordnet wurde.
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