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   BFH, 26.11.1997 - X R 78/97   

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BFH, 26.11.1997 - X R 78/97 (https://dejure.org/1997,5707)
BFH, Entscheidung vom 26.11.1997 - X R 78/97 (https://dejure.org/1997,5707)
BFH, Entscheidung vom 26. November 1997 - X R 78/97 (https://dejure.org/1997,5707)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung einer Revisionsbegründungsfrist

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 20.06.1996 - X R 95/93

    Verfristung einer Revision und eines Wiedereinsetzgungsbegehrens

    Auszug aus BFH, 26.11.1997 - X R 78/97
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand würde nach § 56 der Finanzgerichtsordnung (FGO) voraussetzen, daß die Klägerin bzw. ihr Prozeßbevollmächtigter (§ 155 FGO i. V. m. § 85 Abs. 2 der Zivilprozeßordnung -- ZPO --; dazu: Gräber, Kommentar zur FGO, 4. Aufl., 1997, § 56 Rz. 6, m. w. N.) ohne Verschulden verhindert war, die Frist einzuhalten, und die hierfür erheblichen Tatsachen spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses (hier nach Kenntnisnahme von der Fristversäumnis am 6. Mai 1997) schlüssig dargetan hätte (s. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 22. Dezember 1994 X R 236/93, BFH/NV 1995, 702; vom 20. Juni 1996 X R 95/93, BFH/NV 1997, 40, und vom 28. November 1996 XI R 76/95, BFH/NV 1997, 497; Gräber, a. a. O., § 56 Rz. 50, jeweils m. w. N.).
  • BGH, 23.03.1995 - VII ZB 3/95

    Pflichten des Rechtsanwalts bei Verwendung eines EDV-gestützten Fristenkalenders;

    Auszug aus BFH, 26.11.1997 - X R 78/97
    Der am letzten Tag der Begründungsfrist i. S. des § 56 Abs. 2 FGO beim FG eingegangene Revisions- und Wiedereinsetzungsschriftsatz der Klägerin läßt nicht, jedenfalls nicht mit der erforderlichen Genauigkeit, erkennen, wie es zur Fristversäumnis gekommen ist und durch welche organisatorischen Kontrollmaßnahmen im allgemeinen und hier im besonderen für den Fall Vorsorge getroffen war, daß eine Frist -- wie offenbar im Streitfall -- überhaupt nicht in das Datenverarbeitungsgerät eingegeben oder zwar eingegeben, aber nicht (richtig) gespeichert wird (zu den Sorgfaltspflichten speziell im letztgenannten Fall: Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 23. März 1995 VII ZB 3/95, Neue Juristische Wochenschrift 1995, 1756, m. w. N.).
  • BFH, 19.01.1993 - X R 82/92

    Anforderungen an die Darstellungen des Antragsstellers im Rahmen des Antrags auf

    Auszug aus BFH, 26.11.1997 - X R 78/97
    Dieser Mangel in der Darlegung kann -- ungeachtet der fehlenden Glaubhaftmachung -- nicht nachträglich geheilt werden (vgl. außer den zuvor Zitierten: BFH-Beschlüsse vom 19. Januar 1993 X R 82/92, BFH/NV 1993, 611; vom 12. August 1996 VIII R 66/95, BFH/NV 1997, 137, 138, und vom 12. Februar 1997 X B 297/95, BFH/NV 1997, 592, 593, m. w. N.).
  • BFH, 22.12.1994 - X R 236/93

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei fehlerhafter Übermittlung von

    Auszug aus BFH, 26.11.1997 - X R 78/97
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand würde nach § 56 der Finanzgerichtsordnung (FGO) voraussetzen, daß die Klägerin bzw. ihr Prozeßbevollmächtigter (§ 155 FGO i. V. m. § 85 Abs. 2 der Zivilprozeßordnung -- ZPO --; dazu: Gräber, Kommentar zur FGO, 4. Aufl., 1997, § 56 Rz. 6, m. w. N.) ohne Verschulden verhindert war, die Frist einzuhalten, und die hierfür erheblichen Tatsachen spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses (hier nach Kenntnisnahme von der Fristversäumnis am 6. Mai 1997) schlüssig dargetan hätte (s. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 22. Dezember 1994 X R 236/93, BFH/NV 1995, 702; vom 20. Juni 1996 X R 95/93, BFH/NV 1997, 40, und vom 28. November 1996 XI R 76/95, BFH/NV 1997, 497; Gräber, a. a. O., § 56 Rz. 50, jeweils m. w. N.).
  • BFH, 12.02.1997 - X B 297/95

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der Rechtsmittelfrist

    Auszug aus BFH, 26.11.1997 - X R 78/97
    Dieser Mangel in der Darlegung kann -- ungeachtet der fehlenden Glaubhaftmachung -- nicht nachträglich geheilt werden (vgl. außer den zuvor Zitierten: BFH-Beschlüsse vom 19. Januar 1993 X R 82/92, BFH/NV 1993, 611; vom 12. August 1996 VIII R 66/95, BFH/NV 1997, 137, 138, und vom 12. Februar 1997 X B 297/95, BFH/NV 1997, 592, 593, m. w. N.).
  • BFH, 28.11.1996 - XI R 76/95

    Fristwahrung bei unrichtig beschrifteter Postsendung

    Auszug aus BFH, 26.11.1997 - X R 78/97
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand würde nach § 56 der Finanzgerichtsordnung (FGO) voraussetzen, daß die Klägerin bzw. ihr Prozeßbevollmächtigter (§ 155 FGO i. V. m. § 85 Abs. 2 der Zivilprozeßordnung -- ZPO --; dazu: Gräber, Kommentar zur FGO, 4. Aufl., 1997, § 56 Rz. 6, m. w. N.) ohne Verschulden verhindert war, die Frist einzuhalten, und die hierfür erheblichen Tatsachen spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses (hier nach Kenntnisnahme von der Fristversäumnis am 6. Mai 1997) schlüssig dargetan hätte (s. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 22. Dezember 1994 X R 236/93, BFH/NV 1995, 702; vom 20. Juni 1996 X R 95/93, BFH/NV 1997, 40, und vom 28. November 1996 XI R 76/95, BFH/NV 1997, 497; Gräber, a. a. O., § 56 Rz. 50, jeweils m. w. N.).
  • BFH, 12.08.1996 - VIII R 66/95

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der Revisionsfrist

    Auszug aus BFH, 26.11.1997 - X R 78/97
    Dieser Mangel in der Darlegung kann -- ungeachtet der fehlenden Glaubhaftmachung -- nicht nachträglich geheilt werden (vgl. außer den zuvor Zitierten: BFH-Beschlüsse vom 19. Januar 1993 X R 82/92, BFH/NV 1993, 611; vom 12. August 1996 VIII R 66/95, BFH/NV 1997, 137, 138, und vom 12. Februar 1997 X B 297/95, BFH/NV 1997, 592, 593, m. w. N.).
  • BFH, 05.11.1998 - I R 90/97

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Fristenkontrollbuch und Ausgangskontrolle

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand setzt voraus, daß die Kläger bzw. ihr Prozeßbevollmächtigter ohne Verschulden gehindert waren, die Revisionsbegründungsfrist einzuhalten, und die hierfür erheblichen Tatsachen spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses schlüssig dargetan werden (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 26. November 1997 X R 78/97, BFH/NV 1998, 711, m.w.N., und vom 16. Oktober 1996 II R 3/96, BFH/NV 1997, 358; Gräber/Koch, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 56 Rdnr. 50).
  • BFH, 31.08.1999 - X R 154/95

    Änderungsbescheid während des Revisionsverfahrens

    Er erfordert eine substantiierte in sich schlüssige Darstellung der für die Wiedereinsetzung erheblichen Tatsachen innerhalb dieser Zweiwochenfrist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 26. November 1997 X R 78/97, BFH/NV 1998, 711; vom 14. Oktober 1998 X R 87/97, BFH/NV 1999, 621; vom 13. November 1998 X R 31/97, BFH/NV 1999, 941).
  • FG Sachsen, 22.05.2003 - 5 K 869/98

    Widereinsetzung in den vorherigen Stand wegen Fristversäumung; Postausgangsbuch

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  • FG Hamburg, 13.09.1999 - I 625/98

    Erforderlichkeit einer Ausgangskontrolle bei fristwahrenden Schriftstücken;

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  • FG Sachsen-Anhalt, 22.05.2003 - 5 K 869/98

    Anforderungen an Wiedereinsetzungsantrag bei Verlust der Klageschrift bei der

    Der Mangel der rechtzeitigen Darlegung kann nicht nachträglich geheilt werden (vgl. BFH-Beschluss vom 26. November 1997 X R 78/97, BFH/NV 1998, 711 ).
  • FG Köln, 22.05.2003 - 5 K 869/98
    Der Mangel der rechtzeitigen Darlegung kann nicht nachträglich geheilt werden (vgl. BFH-Beschluss vom 26. November 1997 X R 78/97 , BFH/NV 1998, 711).
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