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   BFH, 13.01.1993 - X R 86/91   

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https://dejure.org/1993,7311
BFH, 13.01.1993 - X R 86/91 (https://dejure.org/1993,7311)
BFH, Entscheidung vom 13.01.1993 - X R 86/91 (https://dejure.org/1993,7311)
BFH, Entscheidung vom 13. Januar 1993 - X R 86/91 (https://dejure.org/1993,7311)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ermittlung des Gewinns aus Gewerbebetrieb durch Betriebsvermögensvergleich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 31.05.1972 - IV R 44/69

    Keine Anwendung des § 24 Ziff. 1 Buchst. c EStG auf Zahlungen von

    Auszug aus BFH, 13.01.1993 - X R 86/91
    Der hier zu beurteilende Sachverhalt entspreche dem des Urteils des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 31. Mai 1972 IV R 44/69 (BFHE 106, 202, BStBl II 1972, 899).

    Das FG hat darauf abgestellt, daß der Kläger mit dem Nachfolgevertreter Y einen "selbständigen Vertrag" im Sinne des BFH-Urteils in BFHE 106, 202, BStBl II 1972, 899 geschlossen habe; entscheidend sei, daß allein Y Schuldner der 90000 DM sei.

  • BFH, 25.07.1990 - X R 111/88

    Zahlungen des nachfolgenden Handelsvertreters an seinen Vorgänger als laufender

    Auszug aus BFH, 13.01.1993 - X R 86/91
    Der erkennende Senat hat mit Urteil vom 25. Juli 1990 X R 111/88 (BFHE 162, 38, BStBl II 1991, 218) - zeitlich nach dem Urteil der Vorinstanz - entschieden:.
  • BFH, 12.07.2007 - X R 5/05

    "Vertreterrecht" eines Handelsvertreters ist nach individuellen Verhältnissen

    In den nachfolgenden Entscheidungen vom 25. Juli 1990 X R 111/88 (BFHE 162, 38, BStBl II 1991, 218, unter 3.a) und vom 13. Januar 1993 X R 86/91 (BFH/NV 1993, 412, unter 1.) hat der Senat ferner dargelegt, dass in den häufig vorkommenden Fällen, in denen es dem Geschäftsherrn gelingt, den Ausgleichanspruch des scheidenden Vorgänger-Handelsvertreters gemäß § 89b des Handelsgesetzbuchs (HGB) auf dessen Nachfolger mittels Schuldübernahme abzuwälzen, der Nachfolger seinerseits vom Geschäftsherrn ein "Vertreterrecht" erwirbt, wobei das Entgelt darin besteht, dass er den an seinen Vorgänger zu zahlenden Ausgleichanspruch ablöst (vgl. auch BFH-Beschluss vom 23. Oktober 1998 VIII B 10/98, BFH/NV 1999, 516, unter 1.a).
  • BFH, 09.10.1996 - XI R 71/95

    Gewerbebetrieb - Betriebsaufgaben - Heimvorführung - Beraterinnen - Entgeltliche

    Die A-GmbH habe den Ausgleichsanspruch der Klägerin ihr gegenüber auf den nachfolgenden Bezirkshändler überwälzt (vgl. BFH-Urteil vom 13. Januar 1993 X R 86/91, BFH/NV 1993, 412).

    Zur Begründung ihrer Revision machen die Kläger im wesentlichen geltend, nach den Urteilen des BFH in BFHE 162, 38, BStBl II 1991, 218 und in BFH/NV 1993, 412 sei die Steuerbegünstigung gemäß § 34 EStG zu gewähren, wenn ein Handelsvertreterausgleichsanspruch gemäß § 89b HGB überwälzt werde.

  • FG Rheinland-Pfalz, 15.11.2004 - 5 K 2526/02

    Ansatz eines Handelsvertreter-Ausgleichsanspruch nach § 89b HGB im Rahmen der

    Ein solcher Vertrag ist nicht "selbständig", vielmehr übernimmt der Nachfolger die dem Geschäftsherrn obliegende Verpflichtung zur Zahlung des Ausgleichsanspruchs (vgl. etwa BFH vom 13. Januar 1993 X R 86/91, BFH/NV 1993, 412).

    Ein solcher Vertrag ist nicht "selbständig"; vielmehr übernimmt der Nachfolger die dem Geschäftsherrn obliegende Verpflichtung zur Zahlung des Ausgleichsanspruchs (BFH vom 25. Juli 1990 X R 111/88, BFHE 162, 38 , BStBl II 1991, 218 und vom 13. Januar 1993 X R 86/91, BFH/NV 1993, 412).

  • FG Nürnberg, 14.03.2001 - VI 39/97

    Steuerliche Behandlung von Ausgleichszahlungen für die Übertragung einer

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  • BFH, 25.10.2012 - X B 99/12

    Bewertung eines Vertreterrechts

    vom 13. Januar 1993 X R 86/91 (BFH/NV 1993, 412).
  • BFH, 09.10.1996 - IX R 71/95

    Keine Betriebsveräußerung bei Veräußerung eines Bezirkshändlervertrages und

    Die A-GmbH habe den Ausgleichsanspruch der Klägerin ihr gegenüber auf den nachfolgenden Bezirkshändler überwälzt (vgl. BFH-Urteil vom 13.01.1993 X R 86/91, BFH/NV 1993, 412),.

    Zur Begründung ihrer Revision machen die Kläger im wesentlichen geltend, nach den Urteilen des BFH in BFHE 162, 38, [BFH 25.07.1990 - X R 111/88] BStBl II 1991, 218, [BFH 25.07.1990 - X R 111/88] und in BFH/NV 1993, 412, sei die Steuerbegünstigung gemäß § 34 EStG zu gewähren, wenn ein Handelsvertreterausgleichsanspruch gemäß § 89b HGB überwälzt werde.

  • FG Hessen, 02.12.2003 - 10 K 3677/01

    Handelsvertreter; Vertreterrecht; Immaterielles Wirtschaftsgut; Abschreibung -

    Dies ist nur eine Möglichkeit, wie der Handelsvertreter seine Gegenleistung erbringen kann (BFH, BStBl. II 1989, 549, 550); auch direkte "Einstandszahlungen" an den Geschäftsherrn genügen als Gegenleistung für einen entgeltlichen Erwerb (vgl. auch noch BFH, Urteil vom 25.7.1990 X R 111/88, BStBl. II 1991, 218, 220; Urteil vom 13.1.1993 X R 86/91, BFH/NV 1993, 412, 413; Beschluss vom 23.10.1998 VIII B 10/98, BFH/NV 1999, 516, 517).
  • BFH, 23.10.1998 - VIII B 10/98

    Ausgleichszahlungen an Handelsvertreter; Erwerb eines "Vertreterrechts"

    Ein solcher Vertrag ist nicht "selbständig"; vielmehr übernimmt der Nachfolger die dem Geschäftsherrn obliegende Verpflichtung zur Zahlung des Ausgleichsanspruchs (BFH-Urteile vom 25. Juli 1990 X R 111/88, BFHE 162, 38, BStBl II 1991, 218; vom 13. Januar 1993 X R 86/91, BFH/NV 1993, 412).
  • FG Nürnberg, 20.06.1995 - I 127/91
    "Selbständig" ist dieser Vertrag insofern nicht, als der nachfolgende Bezirkshändler die der Firma Tupperware obliegende Verpflichtung zur Zahlung des Ausgleichsanspruchs nach § 89 b HGB übernommen hat, was nach der Rechtsprechung des BFH dazu führt, daß ein Ausgleichsanspruch der Klägerin gegenüber dem "Geschäftsherrn" auf den Nachfolger der Klägerin überwälzt worden ist (vgl. Urteil vom 13. Januar 1993 X R 86/91 , Sammlung der amtlich nicht veröffentlichten Entscheidungen des BFH -;BFH/NV-; 1993, 412).
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